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Chancenrechner · Bundesgericht Lohnt sich der Weiterzug?136'467 Urteile des Bundesgerichts seit 2007. Wähl dein Thema und sieh, wie vergleichbare Beschwerden ausgingen.
Erfolgsquote 19% Von 100 vergleichbaren Beschwerden hiess das Bundesgericht rund 19 ganz oder teilweise gut. Grundlage: 978 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Durchschnitt aller Beschwerden: 14 %. So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
Der Weg durch das Gericht Von 100 Beschwerden prüfte das Bundesgericht 87 inhaltlich; 19 hatten Erfolg.
Auf die übrigen trat das Gericht nicht ein, oder sie wurden abgeschrieben (Rückzug, Vergleich, gegenstandslos). 2007–2026. Mit oder ohne Anwalt Mit Anwalt hatten 19 % der Beschwerden Erfolg, ohne Anwalt 3 %. Das ist 6-mal so oft.Anwältinnen und Anwälte übernehmen eher aussichtsreiche Fälle; der Unterschied misst nicht, was eine Vertretung bewirkt. 2007–2026. Nach Kanton der Vorinstanz Aargau: Erfolgsquote 19 %, etwa im Durchschnitt (19 %).Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht. Nach Thema Invalidenversicherung: Erfolgsquote 19 %, etwa im Durchschnitt (20 %).Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende. Entwicklung über die Jahre Die Erfolgsquote blieb etwa gleich: rund 21 % (2017–2026).Erfolgsquote je Entscheidjahr, übrige Angaben unverändert. Kostenrisiko Bei erfolgloser Beschwerde betrugen die Gerichtskosten im Durchschnitt 660 Franken; eine Parteientschädigung an die Gegenseite fiel praktisch nie an.Gerichtskosten je Fall
Gezählt in 761 Urteilen mit erfolgloser Beschwerde (2007–2026), Beträge aus dem Dispositiv. In 7 % davon wurden keine Gerichtskosten erhoben. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach Streitwert, Umfang und Schwierigkeit der Sache, Art der Prozessführung und finanzieller Lage der Parteien; sie beträgt in der Regel Fr. 200–5’000 ohne Vermögensinteresse, Fr. 200–100’000 in den übrigen Streitigkeiten und Fr. 200–1’000 unter anderem bei Sozialversicherungsleistungen und Arbeitsstreitigkeiten bis Fr. 30’000 Streitwert (Art. 65 BGG). Gemeinwesen, die in amtlicher Funktion obsiegen, wird in der Regel keine Parteientschädigung zugesprochen (Art. 68 Abs. 3 BGG). Nicht enthalten: die Kosten der eigenen Vertretung und der Vorinstanzen. Alle Urteile (978)
20 von 978, neueste zuerst Quelle: bgex.ch/chancenrechner?thema=iv&kanton=AG&partei=mit · Urteile bis 17.09.2026 |