Von 100 Beschwerden prüfte das Bundesgericht 29 inhaltlich; 10 hatten Erfolg.
eingereicht100 %
inhaltlich geprüft29 %
gutgeheissen10 %
Auf die übrigen trat das Gericht nicht ein, oder sie wurden abgeschrieben (Rückzug, Vergleich, gegenstandslos). 2007–2026.
Mit oder ohne Anwalt
Mit Anwalt hatten 32 % der Beschwerden Erfolg, ohne Anwalt 10 %. Das ist 3-mal so oft.
Anwältinnen und Anwälte übernehmen eher aussichtsreiche Fälle; der Unterschied misst nicht, was eine Vertretung bewirkt. 2007–2026.
Nach Kanton der Vorinstanz
Aargau: Erfolgsquote 10 %, etwa im Durchschnitt (11 %).
Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
AHV, EL, Pensionskasse: Erfolgsquote 10 %, über dem Durchschnitt (6 %).
Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende.
Kostenrisiko
Bei erfolgloser Beschwerde betrugen die Gerichtskosten im Durchschnitt 240 Franken. In 1 % der Fälle war zudem der Gegenseite eine Parteientschädigung zu bezahlen, im Durchschnitt 2'800 Franken.
Gerichtskosten je Fall
in drei von vier Fällen höchstenskeine
in neun von zehn Fällen höchstensFr. 700
Gezählt in 86 Urteilen mit erfolgloser Beschwerde (2007–2026), Beträge aus dem Dispositiv. In 76 % davon wurden keine Gerichtskosten erhoben. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach Streitwert, Umfang und Schwierigkeit der Sache, Art der Prozessführung und finanzieller Lage der Parteien; sie beträgt in der Regel Fr. 200–5’000 ohne Vermögensinteresse, Fr. 200–100’000 in den übrigen Streitigkeiten und Fr. 200–1’000 unter anderem bei Sozialversicherungsleistungen und Arbeitsstreitigkeiten bis Fr. 30’000 Streitwert (Art. 65 BGG). Nicht enthalten: die Kosten der eigenen Vertretung und der Vorinstanzen.