Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 57 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 692 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf 7 Urteile zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Kanton.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
57 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
41 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen
Die höchste Erfolgsquote hat Bund (70 %), die tiefste Waadt (39 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
Strafurteil: Erfolgsquote 57 %, über dem Durchschnitt (47 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher.
Entwicklung über die Jahre
Die Erfolgsquote ist gesunken: von rund 65 % (2016–2018) auf rund 47 % (2023–2025).
Erfolgsquote je Entscheidjahr, übrige Angaben unverändert.