Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 47 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 149 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf ein Urteil zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Kanton.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
47 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
52 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen
Die höchste Erfolgsquote hat Zürich (43 %), die tiefste Genf (41 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
Aufenthalt, Ausweisung, Asyl: Erfolgsquote 47 %, etwa im Durchschnitt (47 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher.