Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 56 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 157 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf 22 Urteile zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Zeitraum.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
56 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
42 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen
Bern: Erfolgsquote 56 %, über dem Durchschnitt (48 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
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Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher.