Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 39 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 335 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf 11 Urteile zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Kanton.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
39 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
57 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen
Die höchste Erfolgsquote hat Zürich (41 %), die tiefste Bund (26 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
AHV, EL, Pensionskasse: Erfolgsquote 39 %, unter dem Durchschnitt (47 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher.
Entwicklung über die Jahre
Die Erfolgsquote blieb etwa gleich: rund 38 % (2010–2021).
Erfolgsquote je Entscheidjahr, übrige Angaben unverändert.