Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 50 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 537 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf 3 Urteile zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Thema.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
50 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
46 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen
Bund: Erfolgsquote 50 %, über dem Durchschnitt (48 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
Die höchste Erfolgsquote hat Strafurteil (70 %), die tiefste AHV, EL, Pensionskasse (26 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher.
Entwicklung über die Jahre
Die Erfolgsquote blieb etwa gleich: rund 47 % (2013–2024).
Erfolgsquote je Entscheidjahr, übrige Angaben unverändert.