Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 50 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 298 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2016–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Zum Vergleich: Über alle Beschwerden hatte der angefochtene Entscheid in 82 % Bestand.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
50 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
46 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen
Bund: Erfolgsquote 50 %, etwa im Durchschnitt (49 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2016–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
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Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2016–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher.
Entwicklung über die Jahre
Die Erfolgsquote blieb etwa gleich: rund 47 % (2013–2024).
Erfolgsquote je Entscheidjahr, übrige Angaben unverändert.