Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 60 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 165 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf 35 Urteile zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Zeitraum.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
60 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
39 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen
Freiburg: Erfolgsquote 60 %, über dem Durchschnitt (48 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
Die höchste Erfolgsquote hat Strafurteil (65 %), die tiefste Invalidenversicherung (57 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher.