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Chancenrechner · Bundesgericht Lohnt sich der Weiterzug?136'467 Urteile des Bundesgerichts seit 2007. Wähl dein Thema und sieh, wie vergleichbare Beschwerden ausgingen.
Erfolgsquote 12% Von 100 vergleichbaren Beschwerden hiess das Bundesgericht rund 12 ganz oder teilweise gut. Grundlage: 528 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf 3 Urteile zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Kanton. So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
Der Weg durch das Gericht Von 100 Beschwerden prüfte das Bundesgericht 77 inhaltlich; 12 hatten Erfolg.
Auf die übrigen trat das Gericht nicht ein, oder sie wurden abgeschrieben (Rückzug, Vergleich, gegenstandslos). 2007–2026. Mit oder ohne Anwalt Mit Anwalt hatten 9 % der Beschwerden Erfolg, ohne Anwalt 11 %.Anwältinnen und Anwälte übernehmen eher aussichtsreiche Fälle; der Unterschied misst nicht, was eine Vertretung bewirkt. 2007–2026. Nach Kanton der Vorinstanz Nach Kanton der VorinstanzErfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht. Nach Thema Einbürgerung: Erfolgsquote 12 %, unter dem Durchschnitt (14 %).Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende. Entwicklung über die Jahre Die Erfolgsquote blieb etwa gleich: rund 13 % (2014–2025).Erfolgsquote je Entscheidjahr, übrige Angaben unverändert. Kostenrisiko Bei erfolgloser Beschwerde betrugen die Gerichtskosten im Durchschnitt 1'130 Franken; eine Parteientschädigung an die Gegenseite fiel praktisch nie an.Gerichtskosten je Fall
Gezählt in 446 Urteilen mit erfolgloser Beschwerde (2007–2026), Beträge aus dem Dispositiv. In 36 % davon wurden keine Gerichtskosten erhoben. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach Streitwert, Umfang und Schwierigkeit der Sache, Art der Prozessführung und finanzieller Lage der Parteien; sie beträgt in der Regel Fr. 200–5’000 ohne Vermögensinteresse, Fr. 200–100’000 in den übrigen Streitigkeiten und Fr. 200–1’000 unter anderem bei Sozialversicherungsleistungen und Arbeitsstreitigkeiten bis Fr. 30’000 Streitwert (Art. 65 BGG). Gemeinwesen, die in amtlicher Funktion obsiegen, wird in der Regel keine Parteientschädigung zugesprochen (Art. 68 Abs. 3 BGG). Nicht enthalten: die Kosten der eigenen Vertretung und der Vorinstanzen. Urteile mit genau diesen Angaben (3)
Vergleichbare Urteile (528)
20 von 528, neueste zuerst Quelle: bgex.ch/chancenrechner?thema=einbuergerung&kanton=FR · Urteile bis 17.09.2026 |