Von 100 vergleichbaren Beschwerden hiess das Bundesgericht rund 7 ganz oder teilweise gut.
Grundlage: 176 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2021–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf 7 Urteile zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Kanton.
Von 100 Beschwerden prüfte das Bundesgericht 39 inhaltlich; 7 hatten Erfolg.
eingereicht100 %
inhaltlich geprüft39 %
gutgeheissen7 %
Auf die übrigen trat das Gericht nicht ein, oder sie wurden abgeschrieben (Rückzug, Vergleich, gegenstandslos). 2021–2026.
Nach Kanton der Vorinstanz
Nach Kanton der Vorinstanz
Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2021–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
Wahlen und Abstimmungen: Erfolgsquote 7 %, unter dem Durchschnitt (12 %).
Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2021–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende.
Entwicklung über die Jahre
Die Erfolgsquote blieb etwa gleich: rund 7 % (2009–2025).
Erfolgsquote je Entscheidjahr, übrige Angaben unverändert.
Kostenrisiko
Bei erfolgloser Beschwerde betrugen die Gerichtskosten im Durchschnitt 670 Franken. In 4 % der Fälle war zudem der Gegenseite eine Parteientschädigung zu bezahlen, im Durchschnitt 4'200 Franken.
Gerichtskosten je Fall
in der Hälfte der Fälle höchstensFr. 500
in neun von zehn Fällen höchstensFr. 1'000
Gezählt in 135 Urteilen mit erfolgloser Beschwerde (2021–2026), Beträge aus dem Dispositiv. In 38 % davon wurden keine Gerichtskosten erhoben. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach Streitwert, Umfang und Schwierigkeit der Sache, Art der Prozessführung und finanzieller Lage der Parteien; sie beträgt in der Regel Fr. 200–5’000 ohne Vermögensinteresse, Fr. 200–100’000 in den übrigen Streitigkeiten und Fr. 200–1’000 unter anderem bei Sozialversicherungsleistungen und Arbeitsstreitigkeiten bis Fr. 30’000 Streitwert (Art. 65 BGG). Nicht enthalten: die Kosten der eigenen Vertretung und der Vorinstanzen.