Von 100 Beschwerden prüfte das Bundesgericht 52 inhaltlich; 4 hatten Erfolg.
eingereicht100 %
inhaltlich geprüft52 %
gutgeheissen4 %
Auf die übrigen trat das Gericht nicht ein, oder sie wurden abgeschrieben (Rückzug, Vergleich, gegenstandslos). 2024–2026.
Nach Kanton der Vorinstanz
Tessin: Erfolgsquote 4 %, unter dem Durchschnitt (9 %).
Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2024–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
Die höchste Erfolgsquote hat Unfallversicherung (38 %), die tiefste Strafanzeige eingestellt (2 %).
Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2024–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende.
Entwicklung über die Jahre
Die Erfolgsquote blieb etwa gleich: rund 7 % (2017–2026).
Erfolgsquote je Entscheidjahr, übrige Angaben unverändert.
Kostenrisiko
Bei erfolgloser Beschwerde betrugen die Gerichtskosten im Durchschnitt 2'040 Franken. In 1 % der Fälle war zudem der Gegenseite eine Parteientschädigung zu bezahlen, im Durchschnitt 3'500 Franken.
Gerichtskosten je Fall
in der Hälfte der Fälle höchstensFr. 800
in drei von vier Fällen höchstensFr. 2'500
in neun von zehn Fällen höchstensFr. 4'000
Gezählt in 159 Urteilen mit erfolgloser Beschwerde (2024–2026), Beträge aus dem Dispositiv. In 23 % davon wurden keine Gerichtskosten erhoben. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach Streitwert, Umfang und Schwierigkeit der Sache, Art der Prozessführung und finanzieller Lage der Parteien; sie beträgt in der Regel Fr. 200–5’000 ohne Vermögensinteresse, Fr. 200–100’000 in den übrigen Streitigkeiten und Fr. 200–1’000 unter anderem bei Sozialversicherungsleistungen und Arbeitsstreitigkeiten bis Fr. 30’000 Streitwert (Art. 65 BGG). Nicht enthalten: die Kosten der eigenen Vertretung und der Vorinstanzen.