Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 50 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 491 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf 2 Urteile zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Thema.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
50 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
47 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen
Waadt: Erfolgsquote 50 %, über dem Durchschnitt (48 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
Die höchste Erfolgsquote hat Bauen, Planung, Umwelt (69 %), die tiefste Strafurteil (39 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher.
Entwicklung über die Jahre
Die Erfolgsquote blieb etwa gleich: rund 53 % (2014–2025).
Erfolgsquote je Entscheidjahr, übrige Angaben unverändert.