Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 69 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 42 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf 4 Urteile zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Kanton. Das sind wenige Urteile; die Quote ist entsprechend unsicher.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
69 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
28 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen