Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 44 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 41 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Genau diese Angaben treffen nur auf 3 Urteile zu; die Quote beruht darum auf vergleichbaren Fällen ohne Einschränkung nach Kanton. Das sind wenige Urteile; die Quote ist entsprechend unsicher.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
44 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
46 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen