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Chancenrechner · Bundesgericht Lohnt sich der Weiterzug?136'467 Urteile des Bundesgerichts seit 2007. Wähl dein Thema und sieh, wie vergleichbare Beschwerden ausgingen.
Erfolgsquote 10% Von 100 vergleichbaren Beschwerden hiess das Bundesgericht rund 10 ganz oder teilweise gut. Grundlage: 157 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2007–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Durchschnitt aller Beschwerden: 14 %. So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
Der Weg durch das Gericht Von 100 Beschwerden prüfte das Bundesgericht 50 inhaltlich; 10 hatten Erfolg.
Auf die übrigen trat das Gericht nicht ein, oder sie wurden abgeschrieben (Rückzug, Vergleich, gegenstandslos). 2007–2026. Mit oder ohne Anwalt Mit Anwalt hatten 11 % der Beschwerden Erfolg, ohne Anwalt 10 %.Anwältinnen und Anwälte übernehmen eher aussichtsreiche Fälle; der Unterschied misst nicht, was eine Vertretung bewirkt. 2007–2026. Nach Kanton der Vorinstanz Zug: Erfolgsquote 10 %, etwa im Durchschnitt (9 %).Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht. Nach Thema Die höchste Erfolgsquote hat Strafanzeige eingestellt (3 %), die tiefste Betreibung und Konkurs (2 %).Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende. Kostenrisiko Bei erfolgloser Beschwerde betrugen die Gerichtskosten im Durchschnitt 1'340 Franken. In 5 % der Fälle war zudem der Gegenseite eine Parteientschädigung zu bezahlen, im Durchschnitt 3'230 Franken.Gerichtskosten je Fall
Gezählt in 135 Urteilen mit erfolgloser Beschwerde (2007–2026), Beträge aus dem Dispositiv. In 19 % davon wurden keine Gerichtskosten erhoben. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach Streitwert, Umfang und Schwierigkeit der Sache, Art der Prozessführung und finanzieller Lage der Parteien; sie beträgt in der Regel Fr. 200–5’000 ohne Vermögensinteresse, Fr. 200–100’000 in den übrigen Streitigkeiten und Fr. 200–1’000 unter anderem bei Sozialversicherungsleistungen und Arbeitsstreitigkeiten bis Fr. 30’000 Streitwert (Art. 65 BGG). Nicht enthalten: die Kosten der eigenen Vertretung und der Vorinstanzen. Alle Urteile (157)
20 von 157, neueste zuerst Quelle: bgex.ch/chancenrechner?thema=sonstiges&kanton=ZG&partei=ohne · Urteile bis 17.09.2026 |