Von 100 Beschwerden prüfte das Bundesgericht 17 inhaltlich; 1 hatten Erfolg.
eingereicht100 %
inhaltlich geprüft17 %
gutgeheissen1 %
Auf die übrigen trat das Gericht nicht ein, oder sie wurden abgeschrieben (Rückzug, Vergleich, gegenstandslos). 2007–2026.
Nach Kanton der Vorinstanz
Zürich: Erfolgsquote 1 %, etwa im Durchschnitt (1 %).
Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
KESB, Beistandschaft: Erfolgsquote 1 %, unter dem Durchschnitt (6 %).
Erfolgsquote bei sonst gleichen Angaben (2007–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher; solche Zeilen stehen am Ende.
Kostenrisiko
Bei erfolgloser Beschwerde betrugen die Gerichtskosten im Durchschnitt 290 Franken. In 1 % der Fälle war zudem der Gegenseite eine Parteientschädigung zu bezahlen, im Durchschnitt 500 Franken.
Gerichtskosten je Fall
in der Hälfte der Fälle höchstenskeine
in drei von vier Fällen höchstensFr. 300
in neun von zehn Fällen höchstensFr. 1'000
Gezählt in 153 Urteilen mit erfolgloser Beschwerde (2007–2026), Beträge aus dem Dispositiv. In 71 % davon wurden keine Gerichtskosten erhoben. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach Streitwert, Umfang und Schwierigkeit der Sache, Art der Prozessführung und finanzieller Lage der Parteien; sie beträgt in der Regel Fr. 200–5’000 ohne Vermögensinteresse, Fr. 200–100’000 in den übrigen Streitigkeiten und Fr. 200–1’000 unter anderem bei Sozialversicherungsleistungen und Arbeitsstreitigkeiten bis Fr. 30’000 Streitwert (Art. 65 BGG). Nicht enthalten: die Kosten der eigenen Vertretung und der Vorinstanzen.