Von 100 vergleichbaren Beschwerden einer Behörde blieben rund 62 ohne Erfolg: Der Entscheid der Vorinstanz hatte Bestand.
Grundlage: 117 Urteile mit eindeutigem Ausgang, 2016–2026, Datenstand 17.09.2026; je Urteil eine Beschwerde, vereinigte Verfahren einmal. Zum Vergleich: Über alle Beschwerden hatte der angefochtene Entscheid in 82 % Bestand.
So endeten 100 vergleichbare Beschwerden
62 %Du behältst RechtBeschwerde der Behörde abgewiesen oder Nichteintreten
35 %die Behörde gewinntganz oder teilweise gutgeheissen
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2016–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher. Die Unterschiede spiegeln unterschiedliche Fälle, kein Urteil über ein Gericht.
Nach Thema
Bauen, Planung, Umwelt: Erfolgsquote 62 %, über dem Durchschnitt (47 %).
Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg bei sonst gleichen Angaben (2016–2026). «nur»: weniger als 30 Urteile, die Quote ist unsicher.