Calculateur de chances · Méthode
Comment le calculateur calcule
D'où viennent les chiffres, quelle est leur fiabilité et où sont leurs limites.
Le chiffre pour vos indications
Jura (JU) · moi, avec avocat
67 admis ÷ 457 arrêts = 14,7 %
intervalle de Wilson à 95 % : 11,7 % à 18,2 %
calculé en 2,8 ms
Sous 100 correspondances exactes, nous calculons sur le groupe le plus précis comptant au moins 100 arrêts ; le thème est abandonné en dernier. Classements et colonnes montrent des parts observées, sans intervalle.
Quelle est la fiabilité du chiffre ?
Loi bêta sur 67 sur 457 : où se situe plausiblement le vrai taux ; en fond, l'intervalle à 95 %.
Étapes du calcul
- Tous les recours136'46713,9 %
- + moi, avec avocat52'47017,9 %
- + Jura (JU)45714,7 %
Chaque indication restreint les arrêts ; à droite, nombre et taux de succès. Barres logarithmiques.
Méthode et formules
La description détaillée de la méthode n'existe qu'en allemand.
1 · Ausgang
Gelesen wird das Dispositiv jedes BGer-Urteils mit derselben Regel, die auch die Beschreibung der Entscheidseite benutzt. Ziffer 1, vorgeschaltete Ziffern (Vereinigung, Gesuche) übersprungen; mehrere Befunde derselben Partei verbunden, verschiedene Ausgänge verschiedener Parteien bleiben leer («nicht eindeutig»). Erkannt ab 2007: 136'467 von 138'844 Beschwerdeurteilen (98,29 %). Von Hand gelesene, geschichtete Stichprobe (Zeitraum × Sprache × Regelergebnis): 591 Urteile, davon 0 falsch, 29 leer statt Ausgang (5 davon Erfolge).
Sechs Ausgänge: gutgeheissen, teilweise gutgeheissen (beide auch mit Rückweisung), abgewiesen, abgewiesen soweit eingetreten, Nichteintreten, abgeschrieben (Rückzug, Vergleich, Gegenstandslosigkeit; Art. 32 Abs. 2 BGG). Als Erfolg zählen die beiden ersten:
Zwei Zielgrössen, immer getrennt: «Erfolg von allen» (die grosse Zahl; wie der Geschäftsbericht) und «Erfolg bei inhaltlicher Prüfung» (nur gut- oder abgewiesene). Die Kette gilt exakt:
Zieht eine Behörde weiter (Angabe «Behörde gegen mich»), dreht sich die Sicht: Die grosse Zahl ist dann der Anteil der Behördenbeschwerden ohne Erfolg (abgewiesen oder Nichteintreten).
2 · Merkmale und Schutz vor Datenleck
Das Thema kommt aus der Zeile «Gegenstand» des Urteilskopfs (99,8 % vorhanden), über eine Liste von Sachbegriffen in drei Sprachen. Zusätze, die das Gericht über sein eigenes Verfahren schreibt («Prozessvoraussetzung», «condition de recevabilité»), werden vorher gelöscht: Urteile mit einem solchen Zusatz sind zu 98,2 % Nichteintreten, ohne ihn zu 36,8 %. Aus demselben Grund gibt es keinen Filter nach dem genauen Gegenstand: die Klammer «(Invalidenrente)» schreibt das Gericht fast nur, wenn es die Sache behandelt (Nichteintreten 0,9 % gegenüber 21 % in der ganzen IV) — wer danach filterte, sähe nur behandelte Fälle.
Nur, was bei der Einreichung feststeht: Verfahrensart (Buchstabe der Geschäftsnummer; vor 2007 eingegangene Geschäfte als «OG»), Abteilung, Kanton oder Bund der Vorinstanz (aus «Beschwerde gegen …» im Kopf, sonst aus der Mitteilungsziffer), Sprache, beschwerdeführende Partei (Behörde; privat mit oder ohne Vertretung, aus den Verfahrensbeteiligten bis «Beschwerdeführer») und das Jahr. Kanton/Bund erkannt: 96,5 %, Partei: 86,0 %. Nie verwendet: Einzelrichter bzw. Art. 108/109 BGG (folgt aus dem Ausgang), Besetzung, Länge, Verfahrensdauer, Kosten, Namen von Richtern, Anwälten oder Parteien. Das Rechtsgebiet fehlt bewusst: seine Herkunft ist nicht belegt, und 44 % tragen nur ein Verfahrensgebiet, das mit Nichteintreten zusammenhängen kann.
3 · Wie der Rechner zählt
Jede Zahl des Rechners ist gezählt, nicht geschätzt: in der Gruppe der Urteile mit deinen Angaben die erfolgreichen durch alle mit gelesenem Ausgang.
Nie gegen eine Wand: Hat die Gruppe mit genau deinen Angaben weniger als 100 Urteile, rechnet der Rechner mit der genauesten Gruppe, die mindestens 100 hat. Genau heisst: die höchste Summe der Gewichte der behaltenen Angaben (Thema 16, Vertretung 8, Kanton 4, Zeitraum 2, Verfahrensart 1, Sprache 1); bei Gleichstand die kleinere Gruppe. Das Thema fällt zuletzt weg: Gibt es mit Thema keine Gruppe mit 100 Urteilen, genügen bei weniger als 30 genauen Treffern 10 Urteile mit Thema; erst unter 10 genauen Treffern fällt auch das Thema. Die Seite nennt, welche Angaben weggefallen sind; die genau passenden Urteile stehen dennoch zuoberst. Zieht eine Behörde weiter, bleibt diese Angabe immer erhalten.
Aufschlüsselungen (Kantone, Themen, mit/ohne Anwalt, Jahre) zählen auf derselben Grundlage ohne das jeweilige Merkmal. Ranglisten stellen Gruppen mit weniger als 30 Urteilen ans Ende; ihre Schlagzeile nennt nur Gruppen ab 100 (sonst ab 30) Urteilen. Die Säulen zeigen Entscheidjahre mit mindestens 20 Urteilen. Die Tendenz ist eine nach n gewichtete Gerade durch die letzten bis zu zehn solchen Jahre (mindestens fünf); «steigend» oder «sinkend» heisst sie erst, wenn die Steigung mindestens das Doppelte ihres Standardfehlers und 0,3 Prozentpunkte je Jahr beträgt und die ersten und letzten drei Jahre in dieselbe Richtung weisen.
Kosten: Gerichtskosten und Parteientschädigung erfolgloser Beschwerden (abgewiesen oder Nichteintreten), gelesen aus dem Dispositiv, erst ab 20 Fällen mit gelesenem Betrag. Gezählt wird die Parteientschädigung, die die beschwerdeführende Partei der Gegenseite zu bezahlen hat. «Keine Gerichtskosten erhoben» und «keine Parteientschädigung» zählen als 0; Urteile, deren Betrag nicht gelesen werden konnte, fallen weg. Die Kennzahl «Kosten laut Urteil» ist der Durchschnitt von Gerichtskosten plus Parteientschädigung je Urteil, über die Urteile, in denen beide gelesen sind (die Parteientschädigung nur, wenn sie in mindestens einem von 200 Fällen anfiel). Die Leiter sind die Quantile P50, P75 und P90 der Gerichtskosten. Die Parteientschädigung «im Durchschnitt» ist der Durchschnitt der Fälle, in denen sie anfiel. Nicht im Urteil und darum nicht enthalten: die Kosten der eigenen Vertretung und die Kosten der Vorinstanzen.
Von Hand geprüft am 30.09.2026 an 300 zufällig gezogenen erfolglosen Beschwerden: 294 Gerichtskosten gelesen, davon eine falsch; 292 Parteientschädigungen gelesen, davon eine falsch. Beide Fehlerarten sind seither behoben. Im ganzen Bestand sind die Gerichtskosten von 97,4 % und die Parteientschädigungen von 95,7 % der erfolglosen Beschwerden gelesen. Urteile ohne gelesenen Betrag fallen weg; unter ihnen sind Parteientschädigungen häufiger, ihr Anteil liegt darum eher leicht zu tief. Nennt ein Urteil mehrere Entschädigungen, zählt nur die erste.
Rechtlicher Rahmen: Die Gerichtskosten werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt; das Gericht kann sie anders verteilen oder auf sie verzichten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Die Gerichtsgebühr richtet sich nach Streitwert, Umfang und Schwierigkeit der Sache, Art der Prozessführung und finanzieller Lage der Parteien (Art. 65 Abs. 2 BGG), in der Regel Fr. 200–5’000 ohne Vermögensinteresse und Fr. 200–100’000 in den übrigen Streitigkeiten, Fr. 200–1’000 unter anderem bei Sozialversicherungsleistungen (Art. 65 Abs. 3 und 4 BGG); aus besonderen Gründen bis zum Doppelten beziehungsweise bis Fr. 10’000 (Abs. 5). Die unterliegende Partei ersetzt der obsiegenden in der Regel die notwendigen Kosten nach dem Tarif des Bundesgerichts (Art. 68 Abs. 2 BGG); bei Vermögensinteresse richtet sich das Anwaltshonorar in der Regel nach dem Streitwert (Art. 3 des Reglements über die Parteientschädigung, SR 173.110.210.3). Gemeinwesen, die in amtlicher Funktion obsiegen, erhalten in der Regel keine Parteientschädigung (Art. 68 Abs. 3 BGG). Mit unentgeltlicher Rechtspflege ist eine Partei von der Bezahlung der Gerichtskosten befreit, muss sie aber ersetzen, wenn sie später dazu in der Lage ist (Art. 64 Abs. 1 und 4 BGG).
4 · Ergänzend: Modell und Rücktest
Die angezeigten Zahlen sind Zählungen (Abschnitt 3). Um zu prüfen, ob die Merkmale den Ausgang überhaupt vorhersagen und wie stark sie sich überlagern, schätzen wir zusätzlich ein hierarchisches Logit mit partial pooling, je Zielgrösse getrennt. Es fliesst in keine Zahl des Rechners ein.
Priors: α ~ N(0, 10²), β ~ N(0, 2²), uAbt ~ N(0, σA²),uKanton ~ N(0, σK²), Jahr als Zufallspfad ft − ft−1 ~ N(0, σJ²). Geschätzt für «Erfolg von allen»: σA = 0,505, σK = 0,164, σJ = 0,157.
Schätzung: Maximum a posteriori mit Newton-Raphson (IRLS) auf den nach Merkmalen zusammengefassten Binomialzellen; die Streuungen per empirischem Bayes (Evidenz-Näherung, Fixpunkt nach MacKay):
Unsicherheit: Laplace-Näherung Σ = H−1 (Hesse-Matrix im Optimum); 95-%-Intervall der Rate logit−1(η̂ ± 1,96 √(xᵀΣx)). Das Intervall beschreibt die Unsicherheit der RATE, nicht den einzelnen Fall.
Rücktest (out-of-time): Für jedes Prüfjahr t ab 2010 wird das Modell nur mit Urteilen der Jahre < t geschätzt und an den Urteilen des Jahres t gemessen; der Jahreseffekt wird mit seinem letzten Wert fortgeschrieben. Vergleich mit zwei naiven Modellen: Grundrate der Trainingsjahre und Rate je Abteilung.
AUC = P(pi > pj | yi = 1, yj = 0) (Mann-Whitney); ECE und Zuverlässigkeitsdiagramm über 10 gleich besetzte Klassen (Dezile) der Vorhersage.
5 · Bekannte Verzerrungen
- Nur BGer-Urteile: BGE haben seit 2000 einen BGer-Zwilling und würden doppelt zählen.
- Der Korpus deckt nicht alle Erledigungen ab (2024 95,7 %, 2025 95,3 % gegenüber dem Geschäftsbericht); vereinigte Verfahren zählen einmal, der Geschäftsbericht je Nummer.
- Urteile ohne eindeutigen Ausgang fallen weg (2'377 ab 2007) und stehen auch nicht in den Urteilslisten. Gutheissungen sind dort häufiger vertreten; die Quoten liegen darum eher leicht zu tief.
- Einzelrichterentscheide (Art. 108 BGG, fast nur Nichteintreten) sind als Ausgang enthalten, nie als Merkmal.
- Kosten nur als Ergebnis: Gerichtskosten und Parteientschädigung aus dem Dispositiv; sie hängen unter anderem vom Streitwert ab, der nicht bekannt ist (Abschnitt 3).
- Beobachtungsdaten: ein Unterschied heisst «geht zusammen mit», nicht «bewirkt» (etwa Vertretung: Anwältinnen und Anwälte übernehmen eher aussichtsreiche Fälle).
- Jahr = Entscheidjahr. Das Eingangsjahr wäre bei der Einreichung bekannt, ist aber zensiert (schnelle Fälle zuerst); Säulen und Tendenz stehen darum nach Entscheidjahr.
6 · Stand, Version, Reproduktion
Quelle: die Urteile des Bundesgerichts in BGEx, im Wortlaut von bger.ch; ausgewertet sind die Beschwerdeurteile ab 2007 mit eindeutigem Ausgang, gezählt je Urteil (vereinigte Verfahren einmal). Stichtag der Daten 2026-09-17, geschätzt 2026-09-30, Modell 8bb44438db07 (SHA-256 des Inhalts, 12 Zeichen).
Literatur
- Varone u. a., LeGes 2011/1, S. 55–72 (Quoten je Kanton, 1990–2008).
- Geering, Richterzeitung 2021/4 (mit Anwalt 2,02-fach).
- Schweizerisches Bundesgericht, Geschäftsbericht 2025, S. 26 (Erledigungen).
- Niklaus, Chalkidis, Stürmer, Swiss-Judgment-Prediction (2021), huggingface rcds/swiss_judgment_prediction.
- Nagel, Judicial Prediction and Analysis From Empirical Probability Tables, Indiana Law Journal 41 (1966).
- Kaye/Freedman, Reference Guide on Statistics, Reference Manual on Scientific Evidence (Federal Judicial Center 1994).
- Wilson, Probable inference, the law of succession, and statistical inference, JASA 22 (1927).
- Brier, Verification of forecasts expressed in terms of probability, Monthly Weather Review 78 (1950).
- MacKay, Bayesian Interpolation, Neural Computation 4 (1992).
- Poisson, Recherches sur la probabilité des jugements (1837); Podlech (Hrsg.), Rechnen und Entscheiden (1977).