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Anwaltskommission AG

1 Entscheid aus 2013

  1. AVV.2012.30Anwaltskommission23. Mai 2013Art. 12 lit. a BGFA Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen bei ihrer Tätigkeit Kritik an der Rechtspflege üben, und es ist ihr Recht und ihre Pflicht, allfällige Missstände aufzuzeigen und Mängel des Verfahrens zu rügen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen aber im Kontakt mit der…

Quelle: Anwaltskommission AG. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.