Anwaltskommission AG
3 Entscheide aus 2019
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- AVV.2018.54Anwaltskommission4. Dezember 2019Art. 12 lit. c BGFA Keine Verletzung der Berufspflichten; kein unzulässiger Parteiwechsel, da die Anwältin wegen fehlenden Sachzusammenhangs keine gegenläufigen Interessen wahrnimmt und auch keine Kenntnisse aus dem ersten Mandat verwendet.
- AVV.2018.75Anwaltskommission22. Juli 2019Art. 12 lit. i BGFA Verletzung der Berufspflichten; der Anwalt hat entgegen der schriftlich vereinbarten Pauschale mehr als den doppelten Aufwand abgerechnet. Es lag keine schriftliche Abrede zur Vertragsänderung vor.
- AVV.2018.1Anwaltskommission31. Mai 2019Art. 12 lit. a BGFA Verletzung der Berufspflichten; unzulässige direkte Kontaktaufnahme mit der anwaltlich vertretenen Gegenpartei. Keine Gründe ersichtlich, welche ein solches Verhalten ausnahmsweise rechtfertigen könnten.
Quelle: Anwaltskommission AG. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.