Entscheidsammlung Baugesetzgebung AG
17 Entscheide aus 1995
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- BesitzstandsgarantieAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung5. Dezember 1995Die Rechtswidrigkeit wird wesentlich verstärkt durch die Aufstockung einer Anbaute im ungesetzlichen Grenzabstand (Wohnraumerweiterung um 27 m2).
- Erschliessung, WidmungAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung27. Oktober 1995Eine stillschweigende Widmung darf für private Grundstücksflächen nicht leichthin angenommen werden.
- Weitgehend überbautes Land (Art. 15 lit. a RPG)Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung28. September 1995Der Begriff des weitgehend überbauten Landes nach Art. 15 lit. a RPG umfasst im wesentlichen den geschlossenen Siedlungsbereich und eigentliche Baulücken innerhalb dieses Bereichs.
- Altrechtlicher ZonenplanAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung28. September 1995Altrechtliche Zonenplanung: Die Nutzungsplanung einer Gemeinde muss als Ganzes den Anforderungen des RPG genügen.
- Beitragsplan für die ErschliessungsfinanzierungAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung25. August 1995Der Beitragsplan stellt eine Summe von Einzelverfügungen dar (AGVE 1982 S. 154). Der Beitragsplan kann als Ganzes nicht in Rechtskraft erwachsen, solange einzelne Verfügungen noch nicht rechtskräftig sind. Als Folge einer Beschwerdegutheissung können also auch die Beiträge anderer Grundeigentümer…
- Unterschutzstellung einer HeckeAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung12. Juli 1995Art. 18 Abs. 1bis NHG. Rechtliche und sachliche Kriterien für die Ausscheidung einer Hecke als Naturschutzobjekt. Anwendung der Anforderungen gemäss Art. 22ter BV (gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse, Verhältnismässig) im Einzelfall. Hecke, Begriff, Unterschutzstellung.
- PlanungsrechtAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung21. Juni 1995Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, in Teilen der Nutzungszonen der Empfindlichkeitsstufen I und II im Falle der Lärmvorbelastung eine Aufstufung vorzunehmen (§ 43 Abs. 2 LSV). Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist davon zurückhaltend Gebrauch zu machen (BGE 115 Ib 465
- VertrauensschutzAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung7. Juni 1995Duldung eines rechtswidrigen baurechtlichen Tatbestandes durch die zuständige Behörde in voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit vermag unter Umständen einen Vertrauenstatbestand zu begründen.
- ParkplatzbereitstellungspflichtAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung30. Mai 1995Die Vorschriften verlangen einen Abstellplatz pro Wohneinheit; Eine bestehende Wohneinheit wird vergrössert (flächenmässig); Diese beinhaltet keine eingreifende Erweiterung im Sinne von § 55 BauG (E. 3. b).
- Umweltschutz (Immissionen, Gerüche)Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung12. Mai 1995Reklamation wegen Gerüche (Lebkuchenbäckerei). Keine Grenzwerte nach LRV. Durchführung einer Erhebung gemäss Art. 2 Abs. 5 lit. b LRV notwendig vor Erlass eines Entscheids.
- Besitzstandsgarantie und AusnahmebewilligungAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung10. Mai 1995Keine Anwendung der generellen Ausnahmebestimmung von § 67 BauG im Falle der Anwendung der Bestimmungen über die Besitzstandsgarantie (§§ 68 ff. BauG).
- Planerischer StufenbauAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung26. April 1995Planerischer Stufenbau: Bauten, welche aufgrund ihres Ausmasses und ihrer Auswirkungen auf die Nutzungsordnung so gewichtig sind, dass sie nur in einem Nutzungsplan angemessen erfasst werden, können nicht mit einer blosse Ausnahmebewilligungen für zulässig erklärt werden.
- GebührenAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung7. April 1995Wasseranschlussgebühren, Kanalisationsanschlussgebühren und Beiträge
- Grenzabstand von Autoabstellplätzen zu StrassenAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung30. März 1995§ 111 Abs. 1 lit. a BauG, der generell für Bauten einen Abstand von 4 m von Gemeindestrassen vorschreibt, findet für Abstellplätze keine Anwendung. Demzufolge richten sich die von Parkplätzen gegenüber Strassen einzuhaltenden Abstände nach den VSS-Normen (Praxis überholt).
- Baubewilligungspflicht bei GartencheminéesAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung15. März 1995Es ist nicht Sinn der Baubewilligungspflicht, jedes noch so kleine und geringfügige bauliche Vorhaben, das auf irgendeine materielle Vorschrift des öffentlichen Rechts Bezug nimmt, von einer Baubewilligung abhängig zu machen. (z.B. Gartencheminées)
- Grenzabstand von vorspringenden GebäudeteilenAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung6. März 1995Ausnahmsweise Unterschreitung des Grenzabstandes. Geschlossene Treppenhäuser sind keine vorspringenden Gebäudeteile im Sinne von § 2 ABauV.
- BaubewilligungspflichtAargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung17. Februar 1995Befreiung von der Baubewilligungspflicht (§ 30 ABauV) für kleines Gartentreibhaus. Kleines Gartentreibhaus von 4 m2 Grundfläche und 1,90 m Firsthöhe, das nur vom November bis März aufgestellt wird, ist nicht baubewilligungspflichtig.
Quelle: Entscheidsammlung Baugesetzgebung AG · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.