Entscheidsammlung Baugesetzgebung AG
9 Entscheide aus 2015
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- Umnutzung-eines-Schu9. Dezember 2015– Zonenkonformität der hobbymässigen Pferdehaltung in der Wohnzone (Erw. 2) – Tierschutzrechtliche Bestimmungen (Erw. 4) – Bei hobbymässiger Tierhaltung sind in einem Abstand von rund 10 m keine übermässigen Geruchsimmissionen zu erwarten (Erw. 5.3.2) – Bewilligungsfähigkeit in…
- Beschwerdelegitimati8. September 2015– Fehlende Beschwerdelegitimation des Architekten, eine Bausperre anzufechten (Erw. 4.2) – Bausperre: Ausführungen zum Begriff "Zurückstellen" eines Baugesuchs (§ 30 BauG; Erw. 5.2) – Streitwert bei Beschwerden gegen Bausperren (Erw. 6)
- Asylunterkunft--Vern2. September 2015– Die Umnutzung eines Hotels in eine Asylunterkunft ohne bauliche Massnahmen ist nicht baubewilligungspflichtig (Erw. 3). – Hebt die Beschwerdeinstanz den vorinstanzlichen Entscheid auf, da die strittige Nutzung nicht baubewilligungspflichtig ist, ist einem allfälligen Rechtsmittel dagegen die…
- Gesamth-he--IVHB---F25. August 2015Der Begriff "Gesamthöhe" ist kantonal definiert. Kantonalrechtlich auszulegen ist daher auch eine kommunale Bestimmung, wonach "die massgebenden Gebäudeteile für die Gesamthöhe" eine bestimmte Höhenkote nicht überschreiten dürfen. Der Gemeinderat verfügt hier bei der Auslegung über keine Autonomie…
- L-rmimmissionen-eine15. Juli 2015Die Planungswerte gelten unabhängig von Eigentumsverhältnissen und sind gegenüber lärmempfindlichen Räumen auch dann einzuhalten, wenn die Räume auf dem gleichen Grundstück liegen wie die lärmige Anlage (Erw. 2). Der Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens richtet sich nach dem im Baugesuch…
- Asylunterkunft--Verf4. Juni 2015Die Umnutzung eines Wohnhauses mit 14 Wohnungen in eine Unterkunft für bis zu 90 Asylsuchende bedarf keiner Baubewilligung (Erw. II/2). Auferlegung von Verfahrenskosten zu Lasten der Gemeinde, wenn diese selber Beschwerde führt (Erw. III/1).
- Kostentragung-f-r-di1. April 2015–Über die Kostentragung im Kantonsstrassengebiet entscheidet der Regierungsrat. – Machen notwendige Teile des Strassenbauprojekts (Amphibienschutzmassnahmen) die Verlegung der Leitung einer Fernmeldedienstanbieterin erforderlich, hat diese die Kosten zu tragen.
- Bauen-ohne-Baubewill6. März 2015– Wer nicht innert drei Monaten seit Kenntnisnahme einer Baurechtswidrigkeit interveniert, verliert seinen Rechtsschutzanspruch (Erw. 4.4). – Die fehlende Besitzstandsgarantie einer (materiell) rechtswidrigen Baute ist als Eigentumsbeschränkung gemäss § 163 BauG im Grundbuch anzumerken (Erw. 5.3).
- Alterswohnungen-in-e2. Februar 2015– Alterswohnungen sind ohne Sicherstellung des öffentlichen Zwecks in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen nicht zonenkonform.
Quelle: Entscheidsammlung Baugesetzgebung AG · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.