Obergericht AG

2 Entscheide aus 2020 · Strafgericht

  1. SST.2019.231Strafgericht12. Oktober 2020Aargau Obergericht Strafgericht 12.10.2020 SST.2019.231
  2. SST.2019.37Strafgericht18. Februar 2020Art. 352 Abs. 1 StPO Gültigkeit des Strafbefehls: Eine Auseinandersetzung mit den Vorbringen des Beschuldigten vor oder nach der Einsprache ist im Strafbefehl nicht erforderlich (E. 3.1). Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls (ausreichend geklärter Sachverhalt; E. 3.2 f.).

Quelle: Obergericht AG · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.