Verwaltungsbehörden AG

17 Entscheide · Departement Bildung, Kultur und Sport · neuester vom 15. August 2024

2024

1 Entscheid

  1. BKS.24.55Departement Bildung, Kultur und Sport15. August 2024

2022

1 Entscheid

  1. BKS.21.259Departement Bildung, Kultur und Sport3. Juni 2022

2021

4 Entscheide

  1. BKS.21.162Departement Bildung, Kultur und Sport23. September 2021Ein unzumutbarer Schulweg stellt in aller Regel keinen wichtigen Grund gemäss § 6 Abs. 2 Schulgesetz dar, um die Wohngemeinde zur Übernahme des Schulgelds für einen auswärtigen Schulbesuch zu verpflichten. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Schulgeldübernahme, hingegen ein Anspruch auf…
  2. BKS.21.20Departement Bildung, Kultur und Sport22. April 2021
  3. BKS.20.187Departement Bildung, Kultur und Sport6. April 2021Der Beistand eines Pflegekinds ist zur Beschwerdeführung gegen die Nichterteilung oder den Widerruf einer Bewilligung für die Familienpflege (Pflegeplatzbewilligung) für dieses Pflegekind legitimiert. Die Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zur Prozessführung muss vorliegen…
  4. BKS.20.112Departement Bildung, Kultur und Sport17. Februar 2021

2014

2 Entscheide

  1. BKSREC 14.35bDepartement Bildung, Kultur und Sport1. Juli 2014Art. 4 Abs. 1 lit. b PAVO Familienpflege Emotionale Bindungen und die Aufrechterhaltung gewohnter Strukturen können einen stärkeren Einfluss auf das Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder haben als die Grösse der Wohnung.
  2. BKSREC 14.35aDepartement Bildung, Kultur und Sport1. Juli 2014Art. 4 Abs. 1 lit. b PAVO Familienpflege Emotionale Bindungen und die Aufrechterhaltung gewohnter Strukturen können einen stärkeren Einfluss auf das Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder haben als die Grösse der Wohnung.

2003

3 Entscheide

  1. AGVE_2004_124Departement Bildung, Kultur und Sport11. Dezember 2003Schulrecht. Wiederholung des Kindergartens für 5-jährige Kinder - Der Kindergarten umfasst das letzte oder die beiden letzten Jahre vor dem Schuleintritt. - Der Kindergartenbesuch ist freiwillig. - Eine Remotion im Kindergarten ist nicht möglich.
  2. AGVE_2003_127Departement Bildung, Kultur und Sport25. September 2003Schulgeld. - Übernahme des Schulgelds für den Regionalen Integrationskurs - Überweisung eines Schulkindes in eine auswärtige Schule, wenn kein gemeindeinternes Angebot besteht. - Die Pflicht zur Übernahme von Schulgeld bei auswärtigem Schulbesuch setzt das Vorliegen wichtiger Gründe voraus.
  3. AGVE_2003_128Departement Bildung, Kultur und Sport11. September 2003Volksschule. Einschulung in die Kleinklasse. - Kinder und Jugendliche haben das Recht, diejenigen öffentlichen Schulen zu besuchen, die ihren Fähigkeiten entsprechen und deren Anforderungen sie erfüllen. - Die Schulpflege kann schulpflichtige Kinder, die aufgrund einer Lernbehinderung dem…

2002

4 Entscheide

  1. AGVE_2002_155Departement Bildung, Kultur und Sport31. Dezember 2002Volksschule. Minimalanforderungen, welche die Praxis bezüglich des häuslichen Unterrichts festgelegt hat.
  2. AGVE_2002_156Departement Bildung, Kultur und Sport12. Dezember 2002Prüfungsfreier Übertritt von der Sekundar- in die Bezirksschule. - Fehlen einer einheitlichen Regelung für das Übertrittsverfahren.
  3. AGVE_2002_154Departement Bildung, Kultur und Sport22. August 2002Förderungsmassnahmen an der Volksschule. - Es liegt im Ermessen der Schulbehörden, ob und welche Förderungsmassnahmen im Einzelfall getroffen werden. - Die Begabungsförderung sollte in erster Linie innerhalb der bestehenden Schulorganisation und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln vor Ort…
  4. AGVE_2002_157Departement Bildung, Kultur und Sport20. August 2002Schulgeld. - Die Pflicht zur Übernahme von Schulgeld bei auswärtigem Schulbesuch setzt das Vorliegen wichtiger Gründe gemäss § 6 Abs. 2 SchulG voraus. - Das gestörte Lehrkraft-Eltern-Verhältnis als wichtiger Grund.

2000

2 Entscheide

  1. AGVE_2000_138Departement Bildung, Kultur und Sport16. November 2000Volksschule. Zuteilungen von Kindern in eine von mehreren Klassen bzw. in eines von mehreren Schulhäusern einer Gemeinde stellen organisatorische Massnahmen und keine anfechtbaren Verwaltungsverfügungen dar.
  2. AGVE_2000_139Departement Bildung, Kultur und Sport27. April 2000Volksschule. Bei eigenem Angebot ist eine Schulgemeinde nicht befugt, Schülerinnen und Schüler gegen ihren Willen bzw. ohne Vorliegen spezialrechtlicher Bestimmungen (wie bspw. bei Sonderschulung, Heimeinweisung, disziplinarischen Gründen etc.) in einer anderen Gemeinde beschulen zu lassen.

Quelle: Verwaltungsbehörden AG. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.