Kantonsgericht AR

1 Entscheid aus 1916 · Sammlung ARGVP

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  1. OG ARGVP 1988 3021Sammlung ARGVP27. November 1916C. Gerichtsentscheide 3020, 3021 Nach Art. 737 Abs. 3 ZGB darf der aus einer Dienstbarkeit Belastete nichts vornehmen, was ihre Ausübung verhindert oder erschwert. Sicher denkt man dabei zunächst an das Anbringen von Abschrankungen oder

Quelle: Kantonsgericht AR · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.