Kantonsgericht AR
12 Entscheide aus 1973 · Sammlung ARGVP
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- OG ARGVP 1988 3093Sammlung ARGVP18. Oktober 1973C. Gerichtsentscheide 3093, 3094 3093 B e tre ib u n g sve rfah re n . Über die Anrechenbarkeit ausseramtlicher Zahlungen des Schuldners entscheidet im Streitfall der Richter (Art. 85 Sch KG). Nach feststehender Praxis ist die Frage, ob e
- Verwaltung ARGVP 1988 1154Sammlung ARGVP17. September 1973A. Entscheide des Regierungsrates 1153, 1154 senverkehr [SVG], SR 741.01). Verkehrsbeschränkungen können erlassen werden, soweit die Sicherheit, die Erleichterung oder die Regelung des Verkehrs, der Schutz der Strasse oder andere in den ör
- OG ARGVP 1988 3075Sammlung ARGVP5. Juli 1973C. Gerichtsentscheide 3074, 3075 zustellen. Die staatsrechtliche Beschwerde gegen ein zweitinstanzliches Zivilurteil muss also nicht ins blaue hinein geführt werden. OGer 26.3.1973 (RBer 1972/73, S. 34) 3075 U n tersuchu n g sverfah ren .
- OG ARGVP 1988 3095Sammlung ARGVP11. Juni 1973C. Gerichtsentscheide 3094, 3095 Bundesgericht hat zunächst angenommen, unter «Klage» sei hier nur der ordentliche Prozess im Sinne von Art. 79 SchKG zu verstehen. Später milderte es diese Praxis, indem es entschied, dass die Jahresfrist
- Verwaltung ARGVP 1988 1150Sammlung ARGVP24. April 1973A. Entscheide des Regierungsrates 1149, 1150 nienzen, welche ihm aus der Sperrung der Strasse für den Durchgangsverkehr entstehen, zuzumuten sind. RRB 9.7.1985 1150 Strassenw esen. Baulinien und Grenzabstände gelten, sofern nichts ande r
- Verwaltung ARGVP 1988 1170Sammlung ARGVP10. April 1973A. Entscheide des Regierungsrates 1170 1170 L an d w irtsch aft. Voraussetzungen der Einzelrahmablieferung (Art. 7 des Milchbeschlusses; SR 916.350). In der Gemeinde L. besteht eine Milchgenossenschaft, welche die Milch zentrale Krenne be
- OG ARGVP 1988 3074Sammlung ARGVP26. März 1973C. Gerichtsentscheide 3073, 3074 Weise es den Prozess erledigt. Es ist nicht einzusehen, warum eine Partei der andern beim Klagerückzug die Kostenregelung aufdrängen könnte, während sie den Kostenspruch des Richters hätte hinnehmen müssen,
- Verwaltung ARGVP 1988 1114Sammlung ARGVP20. März 1973A. Entscheide des Regierungsrates 1113, 1114 rechtliches vertragsähnliches Verhältnis handeln würde. Beides trifft aber nicht zu. Bei der Anschlussgebühr handelt es sich begrifflich um eine sog. Benützungsgebühr, die rechtlich als Beitrag
- Verwaltung ARGVP 1988 1052Sammlung ARGVP19. März 1973A. Entscheide des Regierungsrates 1052 1052 V e rfa h re n . Wirkungen einer unrichtigen behördlichen Auskunft. W.T. erwarb in der Gemeinde T. die ausserhalb des Generellen Kanalisationsgebietes liegende Parzelle Nr. 645, nachdem er sich
- Verwaltung ARGVP 1988 1003Sammlung ARGVP27. Februar 1973A. Entscheide des Regierungsrates 1002, 1003 zur Zeit der Einreichung des Gesuches sowie der Einbürgerung bestehe - mögen die Kantone dieses Requisit ausdrücklich aufstellen oder nicht» (Z. Giacometti, Das Staatsrecht der Schweizerischen
- OG ARGVP 1988 3013Sammlung ARGVP27. Februar 1973C. Gerichtsentscheide 3012, 3013 Hinweis auf den Parteiwillen, der - nach Ermahnung des Grundbuchbeamten - zur Verurkundung des Kaufsrechts führte. Aus der Erklärung des Klägers von 23. September 1974 und zusätzlich aus seiner Zurückhalt
- Verwaltung ARGVP 1988 1014Sammlung ARGVP13. Februar 1973A. Entscheide des Regierungsrates 1013, 1014 seine Angehörigen einzustehen haben, des Stimmrechts verlustig geht, kann aus diesem Stimmrechtsverlust keinen Anspruch auf Annullierung des Wahlresultats ableiten. Andernfalls könnte, da solch
Quelle: Kantonsgericht AR · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.