Kantonsgericht AR
9 Entscheide aus 1977 · Sammlung ARGVP
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- Verwaltung ARGVP 1988 1137Sammlung ARGVP13. Dezember 1977A. Entscheide des Regierungsrates 1136,1137 Schonung der Freiheit des einzelnen erreicht werden. Und schliesslich muss dieses gesteckte Ziel in einem vernünftigen Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln und den zu seiner Erlangung notwendi
- Verwaltung ARGVP 1988 1132Sammlung ARGVP27. September 1977A. Entscheide des Regierungsrates 1131, 1132 liehen Massnahmen, die der Weiterführung bzw. Erhaltung der bisherigen Nutzung dienen. Wird eine Erweiterung oder eine Zweckänderung vorgenommen, ist das Bauvorhaben grundsätzlich als Neubaute
- Verwaltung ARGVP 1988 1159Sammlung ARGVP13. September 1977A. Entscheide des Regierungsrates 1158, 1159 vor dem 30. September 1964 eine einschlägige Tätigkeit überhaupt nicht ausgeübt hat. Es widerspräche dem Sinn der Besitzstandsklausel völlig, könnte man sich die «Besitzesdauer» eines Vorgänger
- Verwaltung ARGVP 1988 1048Sammlung ARGVP12. Juli 1977A. Entscheide des Regierungsrates 1048 1048 V e rfa h re n . Eine «Rechtsverweigerungs- und Willkürbeschwerde» kann unter Umständen als Aufsichtsbeschwerde entgegengenommen werden. Aufsichtsbeschwerden gegen gemeinderätliche Kommissionen
- Verwaltung ARGVP 1988 1038Sammlung ARGVP7. Juli 1977A. Entscheide des Regierungsrates 1037,1038 gewährt ist. Diese Schlussfolgerung ist durch die Praxis des Bundesgerichtes abgestützt. «Wird für die Zustellung die Post benützt, so ist die tatsäch liche Zustellung, nicht der Tag massgebend
- Verwaltung ARGVP 1988 1161Sammlung ARGVP12. April 1977A. Entscheide des Regierungsrates 1160,1161 Die Gewährung des Suspensiveffektes setzt überdies voraus, dass der Verfügungsadressat gutgläubig ist (Kölz, a.a.O., N. 23 zu § 25). An dieser Voraussetzung fehlt es vorliegend. Der Gesuchstelle
- Verwaltung ARGVP 1988 1078Sammlung ARGVP31. März 1977A. Entscheide des Regierungsrates 1077, 1078 ZGB, Diss. Zürich 1968, Seite 9 8 ff.). Da der Rekurrentin von der Vorinstanz das rechtliche Gehör verweigert wurde, ist der angefochtene Entscheid aufzuheben und das Geschäft zur Neubeurteilung
- Verwaltung ARGVP 1988 1035Sammlung ARGVP15. März 1977A. Entscheide des Regierungsrates 1035 1035 V e rfah re n . Beweispflicht bei der Zustellung einer Verfügung. A ., B. und C. sind zu gesamter Hand Eigentümer der in den Perimeter bereich der Flurgenossenschaft H. einbezogenen Liegenschaft
- Verwaltung ARGVP 1988 1069Sammlung ARGVP8. Februar 1977A. Entscheide des Regierungsrates 1068,1069 In dem zur Diskussion stehenden Fall wird vom Käufer eines zum Ge nossenschaftsgebiet gehörenden Grundstücks ein Beitrag verlangt, dem keine Leistung der Flurgenossenschaft gegenübersteht. Die V
Quelle: Kantonsgericht AR · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.