Kantonsgericht AR
24 Entscheide aus 1987 · Sammlung ARGVP
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- OG ARGVP 1989 3158Sammlung ARGVP26. November 1987C. Gerichtsentscheide 3158 4. Ö ffentliches Recht 3158 Invalidenversicherung. Gesetzwidrigkeit einer Weisung des EDI über den Ersatz von Brustprothesen (Art. 8, 2 1 IVG1). 1. Nach Art. 8 Abs. IVG haben invalide Versicherte einen Anspruch
- Verwaltung ARGVP 1988 1121Sammlung ARGVP11. November 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1120,1121 Verbesserung einer bestehenden Drainage ist also kaum als blosse Erneue rung denkbar. Es stellt sich aber die Frage, ob die im Herbst 1985 begonnenen Arbei ten überhaupt nach dem ab 1 Jan u ar
- OG ARGVP 1988 3097Sammlung ARGVP9. November 1987C. Gerichtsentscheide 3096, 3097, 3098 nung des Zwangsbedarfs berücksichtigt werden. Es rechtfertigt sich aber, den monatlichen Abzahlungsbetrag um den Betrag von Fr. 42.50, der dem Schuldner für Fahrtspesen (Postauto-Abonnement) an den A
- Verwaltung ARGVP 1988 2051Sammlung ARGVP6. November 1987B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2050, 2051 zunehmen, da [] eine Kaderposition beim Arbeitgeber bekleidete und die Gewinnanteile wiederholt «vergessen» wurden. StRK 14.5.1987 (Nr. 399) 2051 N achsteuerverfahren (direkte Bundessteue
- Verwaltung ARGVP 1988 1028Sammlung ARGVP3. November 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1028, 1029 1028 V e rfah re n . Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens (Art. 14 des Gesetzes überdas Verwaltungsverfahren; bGS 143.5). Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig erledigten Verfah
- OG ARGVP 1989 3144Sammlung ARGVP1. Oktober 1987C. Gerichtsentscheide 3143, 3144 Situation abgestellt, sondern einen längeren Zeitraum zugrunde gelegt hat. Ein solches Vorgehen erweist sich beim Wechsel von unselbständiger zu selbständiger Erwerbstätigkeit durchaus als vertretbar. Von W
- Verwaltung ARGVP 1988 2049Sammlung ARGVP25. September 1987B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2049, 2050 2049 Verpassen der gesetzlichen R e ch tsm ittelfrist. Rechtsfolgen. Mit Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 4. Februar 1987 wurde die Bussenverfügung vom 7. November
- OG ARGVP 1989 3129Sammlung ARGVP22. September 1987C. Gerichtsentscheide 3128, 3129 Das Mietverhältnis weist gegenüber den heute üblichen eine Beson derheit auf, indem es den Vermieter einseitig unbeschränkt band und es dem Kläger freistellte, allenfalls bis zu seinem Tod darin zu verweil
- Verwaltung ARGVP 1988 1120Sammlung ARGVP8. September 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1119, 1120 ohne Rücksicht darauf, aus welchem Grund nicht gebaut wird, ab Rechtskraft der Baubewilligung. Die Frist ist nur eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf mit dem Bau begonnen wird. Der Ablauf gesetzl
- Verwaltung ARGVP 1988 1063Sammlung ARGVP25. August 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1062, 1063 den, ist rechtlich belanglos. Entscheidend ist, dass abweichende Verein barungen überhaupt möglich sind (BGE 76 I 106; St.Gallische Gerichtsund Verwaltungspraxis 1968, Nr. 85, S. 200ff.). Die
- Verwaltung ARGVP 1988 1145Sammlung ARGVP18. August 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1144, 1145 demnach nicht einfach, dass die technischen Mittel und Möglichkeiten vorhanden sein müssen, um ein Gebäude wieder herzustellen. Diese Frage hat auch der Experte nicht verneint. Vielmehr geht es
- OG ARGVP 1988 3098Sammlung ARGVP18. August 1987C. Gerichtsentscheide 3096, 3097, 3098 nung des Zwangsbedarfs berücksichtigt werden. Es rechtfertigt sich aber, den monatlichen Abzahlungsbetrag um den Betrag von Fr. 42.50, der dem Schuldner für Fahrtspesen (Postauto-Abonnement) an den A
- Verwaltung ARGVP 1988 1135Sammlung ARGVP4. August 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1134, 1135 tung ergebende Terrainunterschied zwischen den beiden Nachbarparzel len die Baubehörde dazu bewogen habe, eine nachträgliche Baubewilli gung zu verweigern. Diesbezüglich mag wohl zutreffen, da
- Verwaltung ARGVP 1988 1128Sammlung ARGVP2. Juni 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1127, 1128 gründung, der Grenzabstand von 3 m gemäss Art. 99 Abs. 1 EG zum Z G B 1 sei nicht eingehalten. Der Regierungsrat hob den Entscheid des Gemeinderates im wesent lichen mit folgender Begründung au
- Verwaltung ARGVP 1988 1138Sammlung ARGVP26. Mai 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1137,1138 res tun können, als die Parteien in dieser Frage auf den Zivilweg zu ver weisen. In jedem Fall des Bauens ohne Bewilligung hat die Baubehörde zu prü fen, ob die Baute weiterbestehen kann oder n
- Verwaltung ARGVP 1988 2014Sammlung ARGVP14. Mai 1987B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2014, 2015 2014 R entenbesteuerung . Auf die Kinder entfallende Rententeile sind auch dann vom Rentenempfänger zu versteuern, wenn er diese sofort an den geschiedenen Ehegatten weiterleitet. Nach A
- OG ARGVP 1988 3045Sammlung ARGVP30. April 1987C. Gerichtsentscheide 3044, 3045 Ein Fehler in der Diagnose oder in der Einleitung der Behandlung konnte vorliegend nicht nachgewiesen werden. Die Fortsetzung der Behandlung war jedoch fachmännisch ungenügend. Bei korrektem Vorgehen wär
- OG ARGVP 1988 3085Sammlung ARGVP27. April 1987C. Gerichtsentscheide 3085 3.2 Schuldbetreibung und Konkurs 3085 Z u stellu n g . An eine Person unter 16 Jahren kann nicht gültig zugestellt werden (Art. 64 Sch KG). Nach Art. 64 SchKG sind Betreibungsurkunden dem Schuldner persönlich o
- Verwaltung ARGVP 1988 1027Sammlung ARGVP14. April 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1026,1027 fahren (Art. 148 Abs. 3 StPO). Die Regelung, dass die Parteien keinen Anspruch auf Verschiebung eines Augenscheins haben, stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar. Die von der Vorinstan
- Verwaltung ARGVP 1988 1164Sammlung ARGVP7. April 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1164 12. Landwirtschaft 1164 L a n d w irtsc h a ft. Unterstellung einer Liegenschaft unter das Bundesge setz über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen (Art. 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über di
- Verwaltung ARGVP 1988 2046Sammlung ARGVP30. März 1987B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2045, 2046 die Notfrist zeitlich zu bemessen ist. Die Steuerverwaltung hat im vorliegenden Fall eine Notfrist von 14 Tagen angesetzt (und nicht, wie im Rekurs geltend gemacht, von 10 Tagen), was du
- Verwaltung ARGVP 1988 1039Sammlung ARGVP17. März 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1038, 1039 24. November 1976 durch den Polizeiposten ausgehändigt werden konnte. Dadurch konnten keine neuen Rechtsmittelfristen zu laufen beginnen, denn gesetzliche Fristen sind nicht erstreckbar (A rt.4
- Verwaltung ARGVP 1988 1088Sammlung ARGVP3. März 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1088 5 .3 Sachenrecht 1088 W asserrecht. Eigentum an Flüssen und Bächen (Art. 199 EG zum ZGB; bGS 211.1). Gemäss Art. 199 Abs. 3 EG zum ZGB vom 29. April 1969 (bGS 2 1 1 .1 ) stehen Flüsse und Bäche im
- Verwaltung ARGVP 1988 1024Sammlung ARGVP6. Januar 1987A. Entscheide des Regierungsrates 1023,1024 sonal. Materiell besteht allerdings ein entscheidender Unterschied zum ausserrhodischen Recht. Während nach Art. 8 Abs. 2 der Angestelltenordnung des Bundes die Kündigung unter Angabe der Gründe
Quelle: Kantonsgericht AR · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.