Kantonsgericht AR
36 Entscheide aus 2003 · Sammlung ARGVP
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- OG ARGVP 2003 2231Sammlung ARGVP24. Dezember 2003B. Gerichtsentscheide 2231 Buskosten für M. bis zum Ende der Mittelstufe sowie für O. (und ab der Oberstufe auch für M.) jeweils noch für das Wintersemester zu erstatten hat. VGer 26.11.2003 2231 Submission. Aufschiebende Wirkung (Art
- OG ARGVP 2003 3429Sammlung ARGVP22. Dezember 2003B. Gerichtsentscheide 3429 3429 Rechtsöffnung. Eine Kanzleisperre im Sinne von Art. 178 Abs. 3 ZGB hindert die Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung nicht. Im zweitinstanzlichen Rechtsöffnungsverfahren besteht weder Anspruch auf ein
- Verwaltung ARGVP 2003 1399Sammlung ARGVP19. Dezember 2003A. Verwaltungsentscheide 1399 Anderen muss der Eigentümer ein ununterbrochenes Interesse an der bestimmungsgemässen Nutzung seiner Baute nachweisen, um von der Bestandesgarantie zu profitieren. Ein solcher Nachweis fehlt evi-dentermassen
- OG ARGVP 2003 3425Sammlung ARGVP18. Dezember 2003B. Gerichtsentscheide 3425 2.3 Zivilprozess 3425 Justizaufsichtskommission. Unentgeltliche Rechtspflege. - In einem Forderungsprozess, welcher von der Dispositionsmaxime beherrscht wird, trifft die um unentgeltliche Rechtspflege nachs
- OG ARGVP 2003 3420Sammlung ARGVP15. Dezember 2003B. Gerichtsentscheide 3420 2. Obergericht und übrige Gerichte 2.1 Zivilrecht 3420 Mietvertrag. Kündigung durch den Vermieter (Art. 271a OR). An-fechtbarkeit der Kündigung. Die Kündigung des Vermieters vor Ablauf von drei Jahren seit Ab
- OG ARGVP 2003 3428Sammlung ARGVP9. Dezember 2003B. Gerichtsentscheide 3428 Trotz der Bestellung eines Kurators handelt es sich um ein Verfahren, auf das sich der Beklagte nicht eingelassen hat. Die Zustellung an den Kurator vermag deshalb die Zustellung an den Beklagten nicht zu erset
- OG ARGVP 2003 2230Sammlung ARGVP26. November 2003B. Gerichtsentscheide 2230 wird mit dem Sachentscheid gegenstandslos und der ohne förmliche Verfügung geduldete weitere Aufenthalt verliert seine Rechtfertigung. Aus diesem Grund hat der Beschwerdeführer den Kanton nun spätes-tens an dem
- OG ARGVP 2003 3432Sammlung ARGVP25. November 2003B. Gerichtsentscheide 3432 Notifikation des Schuldners gemäss Art. 90 SchKG noch seine Anwe-senheit beim Vollzug nötig ist. Im Gegenteil ist eine Anzeige an den Schuldner geeignet, den Erfolg des Retentionsverfahrens zu vereiteln (Kurt A
- OG ARGVP 2003 3424Sammlung ARGVP25. November 2003B. Gerichtsentscheide 3424 erfolgen könne. Nachdem in casu unzweifelhaft sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB erfüllt ist, kommt im jetzigen Verfahrensstadium lediglich ein Schuldspruch, unter
- KG ARGVP 2004 3444Sammlung ARGVP3. November 2003B. Gerichtsentscheide 3444 ihr keinen Unterhalt zahlen wolle, was in subjektiver Hinsicht auf Vor-satz hinweisen würde. Er relativierte dies jedoch anlässlich der Hauptverhandlung dahingehend, als er ausführte, er habe das damals nur aus
- OG ARGVP 2003 3421Sammlung ARGVP17. Oktober 2003B. Gerichtsentscheide 3421 3421 Arbeitsvertrag. Überstundenentschädigung (Art. 321c OR). Wird die Arbeitszeit durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem registriert, weiss der Arbeitgeber durch eigene Vorkehren davon, dass der Ar-beit
- Verwaltung ARGVP 2003 1400Sammlung ARGVP24. September 2003A. Verwaltungsentscheide 1400 BGE 116 Ia 227, 113 Ia 194f.). Eine blosse Willkürprüfung würde nicht ausreichen (vgl. BGE 115 Ia 6ff.). Bei der Anwendung von Art 56 BO steht der Gemeinde eine erheb- liche Ermessensfreiheit, wie oben erwä
- OG ARGVP 2003 2224Sammlung ARGVP17. September 2003B. Gerichtsentscheide 2224 gen; blosse Wahrscheinlichkeit genügt hierbei. Auch kann die Ermes-sensveranlagung als solche nur aufgehoben werden, wenn der Steu-erpflichtige die Ungewissheit des Sachverhaltes beseitigt. Eine solche Beweisla
- Verwaltung ARGVP 2003 1401Sammlung ARGVP10. September 2003A. Verwaltungsentscheide 1401 historisch wertvollen Charakter der N.-gasse zu erhalten. Zudem ist das Haus selbst mit Holzfenstern mit Holzfutter und Schlagläden in Holz ausgestattet. Weiter wurde auch für das bereits früher bewilligte Ga
- OG ARGVP 2003 2227Sammlung ARGVP27. August 2003B. Gerichtsentscheide 2227 2227 Vorsorgeausgleich nach Ehescheidung. Fehlende schriftliche Zu-stimmung der Ehefrau zur Barauszahlung (Art. 5 Abs. 2 FZG). Die ohne schriftliche Zustimmung des Ehegatten vorgenommene Baraus-zahlung ist ung
- OG ARGVP 2003 3423Sammlung ARGVP26. August 2003B. Gerichtsentscheide 3423 OR abgeschnitten ist und sie auch für Zufall haftet (vgl. Th. Koller, a.a.O., N. 8 zu Art. 481). Weshalb also der Geschädigten mit der Geldhingabe eine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen ist, leuchtet nicht
- KG ARGVP 2003 3427Sammlung ARGVP14. August 2003B. Gerichtsentscheide 3427 Rechtsmittels verzichtet und das obergerichtliche Urteil ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. 2. Festzuhalten ist somit, dass der Rückzug eines vor Obergericht anhängigen Verfahrens lediglich bis zur Urte
- Verwaltung ARGVP 2003 1394Sammlung ARGVP11. August 2003A. Verwaltungsentscheide 1394 Selbst wenn dem nicht so wäre, könnte sich der Rekurrent nicht auf sein Vertrauen in die behördliche Auskunft stützen. Die Änderung und Umnutzung des Dachraumes wurde bereits vor Einreichen des Bau-gesuches
- Verwaltung ARGVP 2003 1392Sammlung ARGVP8. August 2003A. Verwaltungsentscheide 1392 eingetreten, wenn die erforderlichen Ergänzungen noch nachgereicht worden wären. Da sich der Rekurrent weigert, trotz Hinweis und An-drohung der Folgen seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, rechtfertigt
- Verwaltung ARGVP 2003 1396Sammlung ARGVP16. Juli 2003A. Verwaltungsentscheide 1396 1396 Baubewilligung. Zulässigkeit einer befristeten Baubewilligung. 9. Bezüglich der Beleuchtung des Gebäudes auf der West- und Ostseite hat das Planungsamt offen gelassen, ob deren Auswirkun-gen das Ortsb
- OG ARGVP 2002 3407Sammlung ARGVP30. Juni 2003B. Gerichtsentscheide 3407 3407 Neue Richtlinien für die Strafzumessung bei Fahren in angetrun-kenem Zustand (FiaZ) Ersttäter Alkoholpromille Ersttäter 0.8-1.19 Busse 1.2-1.49 1-2 Wochen Gefängnis 1.5-1.79 2-3 Wochen Gefängnis
- OG ARGVP 2003 2222Sammlung ARGVP25. Juni 2003B. Gerichtsentscheide 2222 1. Verwaltungsgericht 2222 Verfahren. Einsicht in die Akten eines abgeschossenen Baubewilli-gungsverfahrens (betreffend eine Mobilfunkantenne). Zwei in Flawil/SG wohnhafte Gesuchsteller ersuchten bei der Baud
- OG ARGVP 2003 3422Sammlung ARGVP24. Juni 2003B. Gerichtsentscheide 3422 2.2 Strafrecht 3422 Veruntreuung. Vorliegen von schmutzigem Geld verneint. Zivilklage geschützt. Sachverhalt: X. übergab der Angeklagten Ende Februar 1996 in den Büroräumlich-keiten eines Restaurants in St. Ga
- Verwaltung ARGVP 2002 1390Sammlung ARGVP17. Juni 2003A. Verwaltungsentscheide 1390 5. Familienrecht 1390 Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unmündige Kinder. Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Konkubinatspart-ners? Die zuständigen Behörden einer Gemeinde lehnten e
- OG ARGVP 2003 3434Sammlung ARGVP12. Juni 2003B. Gerichtsentscheide 3434 3434 Anwalt/Anwältin. Voraussetzung für eine detaillierte Begutachtung einer Kostenrechnung sind detaillierte Angaben des Gesuchstellers darüber, inwiefern er mit der Kostenrechnung nicht einverstanden ist. RA
- Verwaltung ARGVP 2003 1393Sammlung ARGVP21. Mai 2003A. Verwaltungsentscheide 1393 Entscheid zu eröffnen ist und dem Rechtsmittel für die Überprüfung des Entscheides zur Verfügung stehen" (AGVE 1996 S. 516 ff.). Folgt seiner Anzeige ein Sachverhaltsermittlungs- und Entscheidvorberei-tungsve
- OG ARGVP 2003 2223Sammlung ARGVP21. Mai 2003B. Gerichtsentscheide 2223 2223 Steuerstrafverfahren. Kognition des Verwaltungsgerichtes im har-monisierten Einspracheverfahren. Mündliche Anhörung durch die kantonale Steuerverwaltung? Zur Beurteilung eines ermessensweise festgesetzten
- OG ARGVP 2003 3426Sammlung ARGVP29. April 2003B. Gerichtsentscheide 3426 der Kautionsverfügung auch Unangemessenheit gerügt werden kön-ne, hat sich die Justizaufsichtskommission am 15. März 2001 (Ent-scheid betr. Sicherheitsleistung, J. 2/01) geäussert. Dort wurde aus-geführt, es se
- Verwaltung ARGVP 2002 1384Sammlung ARGVP8. April 2003A. Verwaltungsentscheide 1384 ren Aufenthalt bewerkstelligt werden. Da es bei der Beurteilung der Erforderlichkeit auf objektive Massstäbe ankommt, kann auf die Wün-sche des Rekurrenten, wie viel Zeit er auf seinem Grundstück verbringen
- OG ARGVP 2003 3433Sammlung ARGVP3. April 2003B. Gerichtsentscheide 3433 2.6 Öffentliches Recht 3433 Anwalt/Anwältin. Für die Behandlung von Gesuchen um Befreiung vom Berufsgeheimnis ist die Aufsichtsbehörde am Ort der Ge-schäftsausübung zuständig (Art 13 u. 14 Anwaltsgesetz, Art.
- OG ARGVP 2003 2225Sammlung ARGVP3. April 2003B. Gerichtsentscheide 2225 nach seinen eigenen Angaben in der Steuererklärung 2001b nebst einem steuerpflichtigen Einkommen von rund Fr. 50'000.-- über ein steuerbares Vermögen von Fr. 529'654.--. Die von der Vorinstanz beantragte Busse
- OG ARGVP 2003 2232Sammlung ARGVP26. März 2003B. Gerichtsentscheide 2232 soweit ersichtlich, keine überwiegenden öffentlichen Interessen ent-gegenstehen, wird der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. Einer Beschwerde gegen eine ungenügend begründete Zu- schlagsverfügung wi
- Verwaltung ARGVP 2002 1386Sammlung ARGVP10. Februar 2003A. Verwaltungsentscheide 1386 gesetz über die Raumplanung, Zürich 1999, Art. 22, N. 30 f.). Nicht darunter fallen Erneuerungen und Sanierungen eines bestehenden Gebäudes, die über das übliche Mass einer Renovierung nicht hin-ausgehen. Es
- OG ARGVP 2002 2215Sammlung ARGVP22. Januar 2003B. Gerichtsentscheide 2215 1. Verwaltungsgericht 2215 Grundstückgewinnsteuer. Für mehr als 20 Jahre zurückliegende Handänderungen kann der Steuerpflichtige entweder die nachweisba-ren Anlagekosten oder den amtlichen Verkehrswert vor 20
- Verwaltung ARGVP 2002 1388Sammlung ARGVP13. Januar 2003A. Verwaltungsentscheide 1388 auf eigene Wahrnehmungen anlässlich des Augenscheins, auf die Erhebung des kommunalen Hochbauamtes bei der unmittelbar süd-lich des Standortes des Imbissstandes wohnhaften Bevölkerung so-wie auf die Tatsache
- Verwaltung ARGVP 2003 1391Sammlung ARGVP8. Januar 2003A. Verwaltungsentscheide 1391 1391 Verfahren. Auf mangelhafte Rekurseingaben wird nach ungenutzt verstrichener Notfrist zur Behebung der Mängel nicht eingetreten. 1. Die Prüfung der Einhaltung der Rekursvoraussetzungen hat durch die Re
Quelle: Kantonsgericht AR · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.