Kantonale Anwaltsaufsichtsbehörde BE
5 Entscheide aus 2023
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- AA 2023 243er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern8. Dezember 2023- Berufsregelverletzung aufgrund verspäteter Herausgabe der Klientenakten - Interessenkollision aufgrund von arbeitsrechtlichen Abklärungen für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Anzeigerin und der späteren arbeitsrechtlichen Vertretung dieser Person in einem arbeitsrechtlichen Verfahren…
- AA 2023 805er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern7. September 2023Die Disziplinarbeklagte hat sich anlässlich einer Schlusseinvernahme der beschuldigten Person in einem Strafverfahren, in dem sie als amtliche und notwendige Verteidigerin der beschuldigten Person eingesetzt worden ist, durch ihre juristisch nicht ausgebildete Mitarbeiterin vertreten lassen…
- AA 2021 427er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern28. August 2023Disziplinarsanktionen sind nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip zu bemessen. In Würdigung aller Umstände erachtet die Anwaltsaufsichtsbehörde im vorliegenden Fall ein befristetes Berufsverbot von 12 Monaten als angebracht. Die Verletzung der Berufsregeln, die nicht nur die Interessen der…
- AA 2022 2075er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern1. März 2023Der betroffene Rechtsanwalt hat die Sorgfaltspflicht verletzt, indem er vertrauliche und nicht für den Gerichtsgebrauch vorgesehene Vergleichsangebote im Rahmen einer Stellungnahme dem Gericht eingereicht hat.
- AA 2022 1535er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern9. Februar 2023Herauszugeben sind nicht nur Originalakten, sondern alle Schriftstücke, welche die Disziplinarbeklagte von Dritten erhalten hat und welche an die Anzeigerin gelangt wären, hätte diese den Fall selber geführt. Der Herausgabeanspruch besteht unbesehen der Frage, ob sich der neue Rechtsvertreter die…
Quelle: Kantonale Anwaltsaufsichtsbehörde BE. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.