Enteignungsgericht BL
7 Entscheide aus 2024
Neueste zuerst
- 650 2023 88, 650 23 885. Dezember 2024Wiedererwägungsweise Erhebung von Mehrwertsteuern: Die Rechtskraft einer unangefochten rechtskräftig gewordenen Anschlussgebührenverfügung steht dem Widerruf bzw. der Wiedererwägung derselben zu Lasten der gebührenpflichtigen Person entgegen.
- 650 24 17, 650 2024 1721. November 2024Verletzung des Differenzierungsgebots: Die angefochtenen Strassenbeiträge gründen auf einem Kostenverteiler und einem Beitragsplan, Welche ungleiche Sachverhalte zu Unrecht gleich behandeln.
- 650 23 85, 650 2023 8527. Juni 2024Musterreglemente entfalten keine Rechtswirkungen, sondern dienen als Orientierungshilfe beim Erlass und/oder der Revision von Reglementen
- 650 22 64, 650 2022 6427. Juni 2024Verletzung des Differenzierungsgebots: Die angefochtenen Strassenbeiträge gründen auf einem Kostenverteiler und einem Beitragsplan, welche ungleiche Sachverhalte zu Unrecht gleich behandeln. Erfasst ein Perimeter bisher «nicht erschlossene» Parzellen, welche vom beitragsauslösenden Werk (z.B…
- 650 2023 61, 650 23 6127. Juni 2024Massgebender Zeitpunkt für den Verwirkungsfristbeginn im Falle von nachträglich erhobenen Anschlussgebühren / Qualifikation von baulichen Massnahmen als «wertvermehrend».
- 650 2023 11, 650 23 116. Juni 2024Erschliessungswirkung einer Kantonsstrasse bejaht / Sicherung der Zufahrt mittels Grunddienstbarkeit.
- 650 23 23, 650 2023 2325. April 2024Bestätigung der Praxis: Die Sanierung von Strassen begründet in aller Regel keine Sondervorteile für daran anstossende Grundstücke, da sich deren Erschliessungs situation durch eine Strassensanierung für gewöhnlich nicht wesentlich verbessert.
Quelle: Enteignungsgericht BL. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.