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Enteignungsgericht BL

7 Entscheide aus 2024

  1. 650 2023 88, 650 23 885. Dezember 2024Wiedererwägungsweise Erhebung von Mehrwertsteuern: Die Rechtskraft einer unangefochten rechtskräftig gewordenen Anschlussgebührenverfügung steht dem Widerruf bzw. der Wiedererwägung derselben zu Lasten der gebührenpflichtigen Person entgegen.
  2. 650 24 17, 650 2024 1721. November 2024Verletzung des Differenzierungsgebots: Die angefochtenen Strassenbeiträge gründen auf einem Kostenverteiler und einem Beitragsplan, Welche ungleiche Sachverhalte zu Unrecht gleich behandeln.
  3. 650 23 85, 650 2023 8527. Juni 2024Musterreglemente entfalten keine Rechtswirkungen, sondern dienen als Orientierungshilfe beim Erlass und/oder der Revision von Reglementen
  4. 650 22 64, 650 2022 6427. Juni 2024Verletzung des Differenzierungsgebots: Die angefochtenen Strassenbeiträge gründen auf einem Kostenverteiler und einem Beitragsplan, welche ungleiche Sachverhalte zu Unrecht gleich behandeln. Erfasst ein Perimeter bisher «nicht erschlossene» Parzellen, welche vom beitragsauslösenden Werk (z.B…
  5. 650 2023 61, 650 23 6127. Juni 2024Massgebender Zeitpunkt für den Verwirkungsfristbeginn im Falle von nachträglich erhobenen Anschlussgebühren / Qualifikation von baulichen Massnahmen als «wertvermehrend».
  6. 650 2023 11, 650 23 116. Juni 2024Erschliessungswirkung einer Kantonsstrasse bejaht / Sicherung der Zufahrt mittels Grunddienstbarkeit.
  7. 650 23 23, 650 2023 2325. April 2024Bestätigung der Praxis: Die Sanierung von Strassen begründet in aller Regel keine Sondervorteile für daran anstossende Grundstücke, da sich deren Erschliessungs situation durch eine Strassensanierung für gewöhnlich nicht wesentlich verbessert.

Quelle: Enteignungsgericht BL. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.