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Aufsichtsbehörden und Kommissionen LU

11 Entscheide aus 1996

  1. OG 1996 8Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen20. Dezember 1996§ 19 BeurkG. Entbindung vom Berufsgeheimnis als Notar (Präzisierung von LGVE 1983 I Nr. 14).
  2. AU 96 13, AU 96 14Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen6. Dezember 1996§ 29 Abs. 1 BeurkG. Der Notar ist verpflichtet, die von ihm beurkundeten eintragungsbedürftigen Rechtsgeschäfte ohne Verzug anzumelden. Folgen der Nichtbeachtung dieser Pflicht.
  3. AU 96 13/14, 1997 I Nr. 17Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen6. Dezember 1996§ 29 Abs. 1 BeurkG. Der Notar ist verpflichtet, die von ihm beurkundeten eintragungsbedürftigen Rechtsgeschäfte ohne Verzug anzumelden. Folgen der Nichtbeachtung dieser Pflicht. | Beurkundungsrecht
  4. OG 1996 12Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen4. November 1996§ 21 Abs. 2 BeurkGebV. Zuschlag zum Katasterwert bei nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken.
  5. AR 95 29, AR 95 86Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte20. August 1996§ 12 Abs. 1 AnwG; Standesregel der Unabhängigkeit. Ein Anwalt, der Arbeitnehmer einer Versicherungsgesellschaft (Rechtsschutz) ist, verstösst gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit, wenn er einen Versicherungsnehmer vor Gerichten oder Behörden vertritt.
  6. AR 95 29/86, 1997 I Nr. 49Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte20. August 1996§ 12 Abs. 1 AnwG; Standesregel der Unabhängigkeit. Ein Anwalt, der Arbeitnehmer einer Versicherungsgesellschaft (Rechtsschutz) ist, verstösst gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit, wenn er einen Versicherungsnehmer vor Gerichten oder Behörden vertritt. | Anwaltsrecht
  7. OG 1996 11Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen18. Juli 1996§ 3 Abs. 1 lit. a BeurkV. Notarenhaftpflichtversicherung/Nachhaftung.
  8. OG 1996 38Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte16. Juli 1996§ 12 Abs. 1 AnwG; Standesrecht. Interessenkollision zwischen Anwalt und Klient in Zivil und Strafverfahren.
  9. OG 1996 9Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen19. März 1996§ 20 BeurkG. Der Notar hat bei der Beurkundungstätigkeit die Interessen aller Vertragsparteien wahrzunehmen.
  10. OG 1996 10Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen19. März 1996§ 28 BeurkG; § 17 Abs. 2 und 4 BeurkV. Inhalt der Grundstückbeschreibung im Grundstückkaufvertrag. Pflicht zur Beurkundung des tatsächlichen Liegenschaftsbeschriebes.
  11. OG 1996 37, 1996 I Nr. 37Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte6. März 1996§ 12 Abs. 1 AnwG; Interessenkollision. Werden Anwalt wie Klient aufgrund des gleichen Sachverhaltes eines Deliktes bezichtigt, so ist in dem gegen sie gerichteten Strafverfahren jedenfalls im Hinblick auf die Strafzumessungsfrage eine Kollision ihrer Interessen anzunehmen. Diese verbietet dem…

Quelle: Aufsichtsbehörden und Kommissionen LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.