Aufsichtsbehörden und Kommissionen LU
2 Entscheide aus 2006
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- AR 06 25Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte18. September 2006Art. 13 BGFA. Das Anwaltsgeheimnis besteht auch gegenüber der Standeskommission des Luzerner Anwaltsverbandes.
- AR 05 55Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte20. April 2006Art. 13 BGFA. Das Anwaltsgeheimnis besteht nur gegenüber der eigenen Klientschaft. Es erstreckt sich nicht auf die Gegenpartei oder Drittpersonen.
Quelle: Aufsichtsbehörden und Kommissionen LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.