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Aufsichtsbehörden und Kommissionen LU

2 Entscheide aus 2006

  1. AR 06 25Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte18. September 2006Art. 13 BGFA. Das Anwaltsgeheimnis besteht auch gegenüber der Standeskommission des Luzerner Anwaltsverbandes.
  2. AR 05 55Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte20. April 2006Art. 13 BGFA. Das Anwaltsgeheimnis besteht nur gegenüber der eigenen Klientschaft. Es erstreckt sich nicht auf die Gegenpartei oder Drittpersonen.

Quelle: Aufsichtsbehörden und Kommissionen LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.