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Bildungs- und Kulturdepartement LU

2 Entscheide aus 2005

  1. BKD 2005 16Bildungs- und Kulturdepartement7. Juli 2005Volksschule. Schulausschluss. § 14 Absatz 2b VBG. Einen vorzeitigen Schulaustritt zu verfügen, ist nicht zulässig, wenn Lernende, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeit den Anforderungen einer Regelklasse nicht gewachsen sind, einer Sonderschulmassnahme bedürfen.
  2. BKD 2005 15Bildungs- und Kulturdepartement7. Juli 2005Volksschule. Vorzeitiger Schuleintritt. Schulfähigkeit. § 12 Absatz 2 VBG. Ob und wann ein Kind schulfähig ist, bestimmt sich nicht nur aufgrund seines individuellen Entwicklungsstandes. Zu berücksichtigen sind auch die Anforderungen des schulischen Erstunterrichts und die Einflüsse der Lehrperson.

Quelle: Bildungs- und Kulturdepartement LU. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.