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Bildungs- und Kulturdepartement LU

1 Entscheid aus 2010

  1. BKD 2010 9Bildungs- und Kulturdepartement25. August 2010Pädagogische Hochschule. Recht auf Akteneinsicht, Begründungspflicht. Artikel 29 Absatz 2 BV; §§ 48 Absatz 1 und 133 Absatz 1 VRG. Der beschwerdeführenden Partei ist vor Anhebung einer Beschwerde Einsicht in sämtliche für eine Beschwerdebegründung notwendigen Informationen zu geben. Andernfalls…

Quelle: Bildungs- und Kulturdepartement LU. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.