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Erstinstanzliche Gerichte LU

1 Entscheid aus 1995

  1. OG 1996 1Amtsgerichtspräsident von Luzern-Land15. Mai 1995Art. 28h, k und l ZGB. Der Zeugenbeweis ist im Gegendarstellungsverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen; die Durchführung einer beantragten Zeugeneinvernahme rechtfertigt sich insbesondere dann, wenn von einer Gegendarstellung auch Drittpersonen betroffen werden und die Zeugeneinvernahme…

Quelle: Erstinstanzliche Gerichte LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.