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Gesundheits- und Sozialdepartement LU

1 Entscheid aus 2021

  1. GSD 2020 11. Juni 2021Ein neuer Geldzufluss ist bei der Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe zu berücksichtigen und muss von der hilfebedürftigen Person gemeldet werden, auch wenn er zur Abgeltung von Ansprüchen aus einer Zeit vor dem Bezug von Sozialhilfegeldern dient.

Quelle: Gesundheits- und Sozialdepartement LU. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.