Kantonsgericht LU
3 Entscheide aus 2025 · 2. Abteilung
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- 3B 24 302. Abteilung22. Juli 2025Wenn erstmals in der Duplik die Anpassung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge verlangt wird, muss die Gegenpartei aufgrund der Interdependenz zwischen Kinderunterhalt und nachehelichem Unterhalt im Schlussvortrag die Gelegenheit erhalten, sich zusätzlich zu den Kinderunterhaltsbeiträgen auch zu…
- 3B 25 82. Abteilung13. Juni 2025Für Eheschutzentscheide, die nach Inkrafttreten der revidierten ZPO eröffnet werden, gilt die revidierte Rechtsmittelfrist von 30 Tagen (Art. 405 Abs. 1 i.V.m. Art. 314 Abs. 2 ZPO).
- 3B 25 92. Abteilung16. April 2025Bei der Anordnung von vorsorglichen Massnahmen im Eheschutzverfahren ist auf die allgemeine Rechtsmittelfrist von 10 Tagen nach Art. 314 Abs. 1 ZPO abzustellen.
Quelle: Kantonsgericht LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.