Verwaltungsgericht LU

1 Entscheid aus 1996 · sonstige

  1. P 96 1, 1996 II Nr. 10sonstige11. September 1996Art. 3 und Art. 27quinquies BV; Art. 2 Ueb BV; Art. 1 VTS; § 1 Abs. 1 VETS. Soweit der Bund seine Gesetzgebungskompetenz im Bereich von Turnen und Sport in verfassungskonformer Weise ausgeschöpft hat, verbleibt dem Kanton kein Raum für eine eigene Verordnungskompetenz | Erziehungswesen

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