Verwaltungsgericht LU
9 Entscheide aus 1997 · Justizkommission
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- JK 97 134, 1998 I Nr. 8Justizkommission27. Oktober 1997Art. 965 Abs. 3, 12 f. und 16 ff. ZGB; § 26 BeurkG. Die Prüfungsbefugnis des Grundbuchverwalters beschränkt sich einzig auf die formellen Voraussetzungen der Handlungsfähigkeit. Er darf im Rahmen eines angemeldeten Grundstückverkaufs keine Beweiserhebungen über die Urteilsfähigkeit einer Partei…
- JK 97 232/214, 1997 I Nr. 6Justizkommission25. September 1997Art. 959 ZGB; Art. 216c OR. Die gesetzlich vorgesehenen Vorkaufsfälle können vertraglich ausgedehnt werden. Vorkaufsverträge, die eine Erweiterung der Vorkaufsfälle vorsehen, können im Grundbuch nicht vorgemerkt werden. | Sachenrecht
- JK 97 86/206, 1997 I Nr. 7Justizkommission8. September 1997Art. 976 ZGB; Art. 104 GBV. Löschung bedeutungslos gewordener Eintragungen im Grundbuch. Kompetenzen des Grundbuchverwalters. Löschungsverfahren. Anfechtungsmöglichkeiten bei ungerechtfertigter Löschung. | Sachenrecht
- JK 97 193+197/160, 1997 I Nr. 28Justizkommission17. Juli 1997§§ 125 f., 131 Abs. 1, 134 Abs. 3 und 258 lit. a ZPO. Rekurslegitimation der beklagten Partei gegen die der klagenden Partei erteilte unentgeltliche Rechtspflege nur bei Vorliegen eines Sicherheitsleistungsgrundes. | Zivilprozessrecht
- JK 97 207/162, 1997 I Nr. 33Justizkommission30. Juni 1997§§ 130ff., 133 Abs. 3 i.V.m. §§ 230ff. ZPO; § 116 VRG. In der neuen ZPO ist generell keine Wiedererwägung vorgesehen. Dementsprechend gibt es auch keine Wiedererwägung für im Summarverfahren ergangene Entscheide über die unentgeltliche Rechtspflege. | Zivilprozessrecht
- JK 97 131/124, 1997 I Nr. 32Justizkommission6. Juni 1997§ 130 Abs. 1 ZPO. Mittellosigkeit als Voraussetzung der unentgeltlichen Rechtspflege. Keine Berücksichtigung von Steuerausständen und privatrechtlichen Schulden im zivilprozessualen Notbedarf, soweit diese nicht regelmässig amortisiert werden. | Zivilprozessrecht
- JK 97 83/106, 1997 I Nr. 34Justizkommission12. Mai 1997§§ 130ff., insb. § 134 Abs. 2 und 3 ZPO; §§ 261ff. StPO. Unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren. Keine Zuständigkeit der Justizkommission als Überprüfungs- oder Rekursinstanz; nur strafprozessuale Beschwerde gegen Verweigerung. | Zivilprozessrecht
- JK 97 31/77, 1997 I Nr. 31Justizkommission1. April 1997§ 130 Abs. 1 ZPO. Die Berechnung des zivilprozessualen Notbedarfs erfolgt nach betreibungsrechtlichen Grundsätzen. Das soziale Existenzminimum gemäss SKÖF-Richtlinien ist im Zivilprozessrecht unbeachtlich. Resultiert aus einem nach den Richtlinien der SKÖF (heute: SKOS, Schweizerische Konferenz…
- JK 97 32+33/81, 1997 I Nr. 30Justizkommission27. März 1997§ 130 Abs. 1 ZPO. Bei der Berechnung des zivilprozessualen Notbedarfs sind Konkubinatspaare in wirtschaftlicher Hinsicht Ehepaaren gleichzustellen. Erfolgt die Berechnung nur für einen Konkubinatspartner, ist ihm ein hälftiger Ehepaargrundbetrag anzurechnen. | Zivilprozessrecht
Quelle: Verwaltungsgericht LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.