Verwaltungsgericht LU

9 Entscheide aus 1997 · Justizkommission

  1. JK 97 134, 1998 I Nr. 8Justizkommission27. Oktober 1997Art. 965 Abs. 3, 12 f. und 16 ff. ZGB; § 26 BeurkG. Die Prüfungsbefugnis des Grundbuchverwalters beschränkt sich einzig auf die formellen Voraussetzungen der Handlungsfähigkeit. Er darf im Rahmen eines angemeldeten Grundstückverkaufs keine Beweiserhebungen über die Urteilsfähigkeit einer Partei…
  2. JK 97 232/214, 1997 I Nr. 6Justizkommission25. September 1997Art. 959 ZGB; Art. 216c OR. Die gesetzlich vorgesehenen Vorkaufsfälle können vertraglich ausgedehnt werden. Vorkaufsverträge, die eine Erweiterung der Vorkaufsfälle vorsehen, können im Grundbuch nicht vorgemerkt werden. | Sachenrecht
  3. JK 97 86/206, 1997 I Nr. 7Justizkommission8. September 1997Art. 976 ZGB; Art. 104 GBV. Löschung bedeutungslos gewordener Eintragungen im Grundbuch. Kompetenzen des Grundbuchverwalters. Löschungsverfahren. Anfechtungsmöglichkeiten bei ungerechtfertigter Löschung. | Sachenrecht
  4. JK 97 193+197/160, 1997 I Nr. 28Justizkommission17. Juli 1997§§ 125 f., 131 Abs. 1, 134 Abs. 3 und 258 lit. a ZPO. Rekurslegitimation der beklagten Partei gegen die der klagenden Partei erteilte unentgeltliche Rechtspflege nur bei Vorliegen eines Sicherheitsleistungsgrundes. | Zivilprozessrecht
  5. JK 97 207/162, 1997 I Nr. 33Justizkommission30. Juni 1997§§ 130ff., 133 Abs. 3 i.V.m. §§ 230ff. ZPO; § 116 VRG. In der neuen ZPO ist generell keine Wiedererwägung vorgesehen. Dementsprechend gibt es auch keine Wiedererwägung für im Summarverfahren ergangene Entscheide über die unentgeltliche Rechtspflege. | Zivilprozessrecht
  6. JK 97 131/124, 1997 I Nr. 32Justizkommission6. Juni 1997§ 130 Abs. 1 ZPO. Mittellosigkeit als Voraussetzung der unentgeltlichen Rechtspflege. Keine Berücksichtigung von Steuerausständen und privatrechtlichen Schulden im zivilprozessualen Notbedarf, soweit diese nicht regelmässig amortisiert werden. | Zivilprozessrecht
  7. JK 97 83/106, 1997 I Nr. 34Justizkommission12. Mai 1997§§ 130ff., insb. § 134 Abs. 2 und 3 ZPO; §§ 261ff. StPO. Unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren. Keine Zuständigkeit der Justizkommission als Überprüfungs- oder Rekursinstanz; nur strafprozessuale Beschwerde gegen Verweigerung. | Zivilprozessrecht
  8. JK 97 31/77, 1997 I Nr. 31Justizkommission1. April 1997§ 130 Abs. 1 ZPO. Die Berechnung des zivilprozessualen Notbedarfs erfolgt nach betreibungsrechtlichen Grundsätzen. Das soziale Existenzminimum gemäss SKÖF-Richtlinien ist im Zivilprozessrecht unbeachtlich. Resultiert aus einem nach den Richtlinien der SKÖF (heute: SKOS, Schweizerische Konferenz…
  9. JK 97 32+33/81, 1997 I Nr. 30Justizkommission27. März 1997§ 130 Abs. 1 ZPO. Bei der Berechnung des zivilprozessualen Notbedarfs sind Konkubinatspaare in wirtschaftlicher Hinsicht Ehepaaren gleichzustellen. Erfolgt die Berechnung nur für einen Konkubinatspartner, ist ihm ein hälftiger Ehepaargrundbetrag anzurechnen. | Zivilprozessrecht

Quelle: Verwaltungsgericht LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.