Verwaltungsgericht LU

7 Entscheide aus 1997 · sonstige

  1. MPUD 1997 3, 1997 III Nr. 3sonstige16. Dezember 1997Beschwerdebefugnis. § 129 VRG. Eine politische Partei ist in bezug auf Strassenverkehrsmassnahmen nur beschränkt zur Einreichung einer Beschwerde befugt. | Verfahren
  2. P 96 6, 1997 II Nr. 49sonstige21. November 1997§ 188 Abs. 1 VRG; § 45a Abs. 2 und 3 GG. Eine kommunale Hausordnung, die den Benutzer oder einen Besucher eines Alters- und Pflegeheims nicht über das vom Anstaltszweck her Notwendige hinaus belastet bzw. einschränkt, steht im Einklang mit übergeordnetem Recht. | Verfahren
  3. P 96 8, 1997 II Nr. 32sonstige8. September 1997§ 188 Abs. 1 VRG. Verwaltungsgerichtliche Prüfung von Erlassen. Die von einer Korporationsgemeinde erlassene, die Wasserversorgung betreffende Tarifordnung hat Rechtssatzcharakter und untersteht grundsätzlich dem Normenprüfungsverfahren nach VRG. Abgrenzung zur Allgemeinverfügung. | Wasserzinsen
  4. VD 1997 12, 1997 III Nr. 12sonstige12. August 1997Ausländische Arbeitskräfte: Bewilligung zu Lasten des kantonalen Kontingents. Vorrang der inländischen Arbeitnehmer. Artikel 7 BVO. Das Prinzip des Vorrangs inländischer Arbeitnehmer soll die Chancen inländischer Arbeitnehmer bei der Stellensuche erhöhen und die Einreise neuer ausländischer…
  5. VD 1997 14, 1997 III Nr. 14sonstige17. Juli 1997Waldfeststellung. Artikel 10 und 13 WaG. Im Waldfeststellungsverfahren ist einzig zu klären, ob sich ein bestimmter Sachverhalt unter den Waldbegriff gemäss Artikel 2 WaG subsumieren lässt. Für den Einbezug anderer Rechtsfragen ist das Verfahren der Waldfeststellung, welches keine umfassende…
  6. MPUD 1997 4, 1997 III Nr. 4sonstige6. Juli 1997Kostenvorschuss. Unentgeltliche Rechtspflege. Fristwahrung. §§ 195 und 204 VRG. Nach § 195 VRG kann die Behörde von der Partei, die ein Verfahren einleitet und kostenpflichtig werden kann, einen angemessenen Vorschuss zur Sicherstellung der amtlichen Kosten verlangen. Leistet diese innert der…
  7. VD 1997 15, 1997 III Nr. 15sonstige30. Juni 1997Waldabstand. § 22 Absatz 2 ForstG. Um die Erhaltung und die Pflege des Waldes sowie weitere Interessen am Wald nicht zu gefährden, werden in der Nähe des Waldes unter dem Minimalabstand von 5 m keinerlei Bauten und Anlagen oder Terrainveränderungen bewilligt. | Planungs- und Baurecht

Quelle: Verwaltungsgericht LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.