Verwaltungsgericht LU
7 Entscheide aus 1997 · sonstige
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Kammer
- Verwaltungsrechtliche Abteilung18
- Abgaberechtliche Abteilung15
- Sozialversicherungsrechtliche Abteilung12
- Schiedsgericht nach Art. 89 KVG0
- Justizkommission9
- sonstige
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- MPUD 1997 3, 1997 III Nr. 3sonstige16. Dezember 1997Beschwerdebefugnis. § 129 VRG. Eine politische Partei ist in bezug auf Strassenverkehrsmassnahmen nur beschränkt zur Einreichung einer Beschwerde befugt. | Verfahren
- P 96 6, 1997 II Nr. 49sonstige21. November 1997§ 188 Abs. 1 VRG; § 45a Abs. 2 und 3 GG. Eine kommunale Hausordnung, die den Benutzer oder einen Besucher eines Alters- und Pflegeheims nicht über das vom Anstaltszweck her Notwendige hinaus belastet bzw. einschränkt, steht im Einklang mit übergeordnetem Recht. | Verfahren
- P 96 8, 1997 II Nr. 32sonstige8. September 1997§ 188 Abs. 1 VRG. Verwaltungsgerichtliche Prüfung von Erlassen. Die von einer Korporationsgemeinde erlassene, die Wasserversorgung betreffende Tarifordnung hat Rechtssatzcharakter und untersteht grundsätzlich dem Normenprüfungsverfahren nach VRG. Abgrenzung zur Allgemeinverfügung. | Wasserzinsen
- VD 1997 12, 1997 III Nr. 12sonstige12. August 1997Ausländische Arbeitskräfte: Bewilligung zu Lasten des kantonalen Kontingents. Vorrang der inländischen Arbeitnehmer. Artikel 7 BVO. Das Prinzip des Vorrangs inländischer Arbeitnehmer soll die Chancen inländischer Arbeitnehmer bei der Stellensuche erhöhen und die Einreise neuer ausländischer…
- VD 1997 14, 1997 III Nr. 14sonstige17. Juli 1997Waldfeststellung. Artikel 10 und 13 WaG. Im Waldfeststellungsverfahren ist einzig zu klären, ob sich ein bestimmter Sachverhalt unter den Waldbegriff gemäss Artikel 2 WaG subsumieren lässt. Für den Einbezug anderer Rechtsfragen ist das Verfahren der Waldfeststellung, welches keine umfassende…
- MPUD 1997 4, 1997 III Nr. 4sonstige6. Juli 1997Kostenvorschuss. Unentgeltliche Rechtspflege. Fristwahrung. §§ 195 und 204 VRG. Nach § 195 VRG kann die Behörde von der Partei, die ein Verfahren einleitet und kostenpflichtig werden kann, einen angemessenen Vorschuss zur Sicherstellung der amtlichen Kosten verlangen. Leistet diese innert der…
- VD 1997 15, 1997 III Nr. 15sonstige30. Juni 1997Waldabstand. § 22 Absatz 2 ForstG. Um die Erhaltung und die Pflege des Waldes sowie weitere Interessen am Wald nicht zu gefährden, werden in der Nähe des Waldes unter dem Minimalabstand von 5 m keinerlei Bauten und Anlagen oder Terrainveränderungen bewilligt. | Planungs- und Baurecht
Quelle: Verwaltungsgericht LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.