Verwaltungsgericht LU
3 Entscheide aus 2010 · Justizkommission
- JK 10 26, 2010 I Nr. 29Justizkommission20. Oktober 2010§ 130 Abs. 1 ZPO. Ausstehende Unterhaltszahlungen gelten im UR-Verfahren dann als einbringlich, und werden als Einkommen angerechnet (Effektivitätsgrundsatz), sofern die gesuchstellende Partei nicht glaubhaft macht, dass sie die pflichtige Partei für diese Unterhaltszahlungen gemahnt oder…
- JK 10 12, 2010 I Nr. 28Justizkommission20. April 2010§ 130 Abs. 1 ZPO. Bezahlt ein UR-Gesuchsteller keine Unterhaltsbeiträge an seine Ehefrau, so ist der daraus resultierende Überschuss für die Prozessführung zu verwenden. | Zivilprozessrecht
- JK 09 21, 2010 I Nr. 30Justizkommission13. Januar 2010§§ 130 ff. und 273 ff. ZPO. Gegen Entscheide betreffend die unentgeltliche Rechtspflege ist weder eine Revision noch eine Wiedererwägung möglich. | Zivilprozessrecht
Quelle: Verwaltungsgericht LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.