Obergericht SO

17 Entscheide aus 1977

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  1. ZZ.1977.16Jugendgerichtskammer7. Dezember 1977§ 80 Abs. 1 StPO. Zur Frage, wann eine Strafanzeige als "offensichtlich grundlos" anzusehen ist.
  2. ZZ.1977.12Jugendgerichtskammer21. November 1977Art. 231 SchKG. Wird im summarischen Konkursverfahren ausserordentlicherweise ein ausseramtlicher Konkursverwalter eingesetzt, sind an dessen Fähigkeit und Vertrauenswürdigkeit besonders strenge Anforderungen zu stellen. Absetzung eines solchen Konkursverwalters durch die Aufsichtsbehörde.
  3. ZZ.1977.15Jugendgerichtskammer17. November 1977Art. 30 Abs. 2, Art. 90 Ziff. 1 SVG. Anforderungen an die Stabilität der Ladung eines Anhängerzuges.
  4. ZZ.1977.7Jugendgerichtskammer15. November 1977§ 86 ZPO; § 7 Abs. 2 Gesetz über die Arbeitsgerichte. Für den Weiterzug eines arbeitsgerichtlichen Urteils kommen die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Gerichtsferien zur Anwendung.
  5. ZZ.1977.6Jugendgerichtskammer15. November 1977Art. 341 OR. Die Monatsfrist dieser Bestimmung bestimmt nur die Zeit, während der der Arbeitnehmer auf unabdingbare Ansprüche nicht verzichten kann. Es ist nicht nötig, dass er allfällige Verzichtserklärungen innert dieser Frist widerruft.
  6. ZZ.1977.2Jugendgerichtskammer15. November 1977Art. 145, Art. 159 Abs. 3 ZGB. Voraussetzungen für die Pflicht des Ehemannes, der Ehefrau im Scheidungsprozess einen Prozesskostenvorschuss zu leisten.
  7. ZZ.1977.11Jugendgerichtskammer15. November 1977§ 160 Gebührentarif. Gibt der Beklagte nur eine sogenannte uneinlässliche Klageantwort ab, ist - bei Kostenpflicht des Klägers - die Einleitungsgebühr nicht nach § 160 Abs. 1, sondern nach § 160 Abs. 2, das heisst nach Umfang der Bemühungen und nach Schwierigkeit der Sache festzusetzen.
  8. ZZ.1977.3Jugendgerichtskammer17. Oktober 1977Art. 145, Art. 159 Abs. 3, Art. 160 Abs. 2 ZGB. Der Anspruch der Ehefrau auf unentgeltliche Rechtspflege entbindet den Ehemann nicht von der Pflicht, der Frau einen Anwaltskostenvorschuss zu bezahlen.
  9. ZZ.1977.9Jugendgerichtskammer6. Juli 1977§ 255 lit. a, § 263, § 264 Abs. 2 ZPO. Die einstweilige Verfügung des Befehlsverfahrens kann nicht "in Wiedererwägung gezogen" oder nach § 263 ZPO abgeändert werden, sondern einzig im ordentlichen Prozess aufgehoben werden.
  10. ZZ.1977.4Jugendgerichtskammer14. Juni 1977Art. 646 ZGB. Der Miteigentumsanteil, auf den verzichtet wird, wächst den verbleibenden Miteigentümern an.
  11. ZZ.1977.14Jugendgerichtskammer13. Juni 1977§ 3 Abs. 2 Gesetz betreffend die öffentlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses. Das Betreibungsamt kann nur auf Gesuch des Schuldners hin von der Publikation im Amtsblatt absehen. Das Ammannamt der Wohngemeinde des Schuldners ist zur Gesuchstellung nicht legitimiert.
  12. ZZ.1977.1Jugendgerichtskammer9. Juni 1977Art. 145 ZGB. Vorsorgliche Massregeln für die Dauer des separaten Güterausscheidungsprozesses. Der Frau kann nicht das Recht, für die Dauer des Güterausscheidungsprozesses weiterhin im Hause des Mannes zu wohnen, zuerkannt werden.
  13. ZZ.1977.8Jugendgerichtskammer11. Mai 1977§ 106 Abs. 1 ZPO. Die unentgeltliche Rechtspflege ist nicht zum vornherein ausgeschlossen, wenn das Einkommen des Gesuchstellers das betreibungsrechtliche Existenzminimum übersteigt.
  14. ZZ.1977.10Jugendgerichtskammer11. Mai 1977§ 3 Gesetz über die Arbeitsgerichte. Die Parteien können die sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nicht erweitern.
  15. ZZ.1977.17Jugendgerichtskammer6. Februar 1977§ 178 Abs. 1 StPO. Kann der Appellant nicht vorgeladen werden, weil er die Annahme der Vorladung verweigert, so verwirkt die Appellation.
  16. ZZ.1977.5Jugendgerichtskammer27. Januar 1977Art. 341 Abs. 1 OR. Anwendung dieser Vorschrift auf Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages. Zur Frage, ob der Arbeitnehmer, der die Verzichtserklärung abgibt in der Annahme, er werde sie später als ungültig widerrufen, gegen Treu und Glauben verstösst.
  17. ZZ.1977.13Jugendgerichtskammer12. Januar 1977Art. 316b Ziff. 2 SchKG. Ein Liquidator kann auch durch Zirkulationsbeschluss der stimmberechtigten Gläubiger gewählt werden.

Quelle: Obergericht SO. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.