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Obergericht SO

22 Entscheide aus 1993

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Kammer

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  1. ZZ.1993.3Jugendgerichtskammer20. Dezember 1993Art. 482 ZGB. Auflage zu einem Vermächtnis. -- Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch ein Kaufsrecht für eine Liegenschaft sein (Erw. 2). -- Die Zweckbindung "als Kindergarten" ist eine Auflage (Erw. 3). -- Nach Ausübung des Kaufsrechts hat die Berechtigte Anspruch auf gerichtliche Zusprechung…
  2. ZZ.1993.16Jugendgerichtskammer16. Dezember 1993Art 250 SchKG; Art. 65 Verordnung über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV); Art. 36 Abs. 1 VZG. Kollokation einer gesetzlich grundpfandversicherten Steuerforderung im Konkurs. -- Die Neuauflage eines rechtskräftigen Kollokationsplanes von Amtes wegen ist in ganz besonderen Fällen zulässig…
  3. ZZ.1993.12Jugendgerichtskammer30. November 1993§ 109 ZPO. Einer verbeiständeten oder bevormundeten bedürftigen Partei ist ein unentgeltlicher Rechtsbeistand nur zu gewähren, wenn der Beistand oder Vormund oder ein von Amtes wegen handelnder Prozessbeistand die gehörige Wahrung der Interessen nicht garantieren kann (Präzisierung der…
  4. ZZ.1993.22Jugendgerichtskammer24. November 1993§ 175 StPO. Auch wenn der Verletzte appelliert hat, kann der Beschuldigte die Anschlussappellation erklären.
  5. ZZ.1993.9Jugendgerichtskammer19. Oktober 1993Art. 82 SchKG. Der Konkursverlustschein ist kein Rechtsöffnungstitel für öffentlich-rechtliche Forderungen.
  6. ZZ.1993.17Jugendgerichtskammer13. Oktober 1993Art. 66bis StGB. Voraussetzungen für eine Strafbefreiung (Erw. 2). Der Verlust der langjährigen Lebenspartnerin begründet in der Regel die geforderte schwere Betroffenheit (Erw. 3).
  7. ZZ.1993.11Jugendgerichtskammer13. September 1993§ 94 Abs. 3 ZPO. Auch die Aberkennungsklage muss bei Säumnis abgeschrieben werden. Die Abschreibung bewirkt jedoch keine res iudicata
  8. ZZ.1993.2Jugendgerichtskammer2. August 1993Art. 291 ZGB. Die Anweisung an den Schuldner geht der Lohnpfändung grundsätzlich vor.
  9. ZZ.1993.20Jugendgerichtskammer27. Mai 1993Art. 4 BV, ne bis in idem. Vereinbarkeit des Grundsatzes mit der Verfahrenssystematik der StPO. Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs bei unvollständiger Strafanzeige, unvollständiger Schlussverfügung und versäumter Ausdehnung des Verfahrens.
  10. ZZ.1993.18Jugendgerichtskammer27. Mai 1993Art. 110 Ziff. 4 StGB. Ein Rechnungsführer des Zivilschutzes gilt als Beamter im Sinne des Strafgesetzbuches.
  11. ZZ.1993.15Jugendgerichtskammer26. Mai 1993Art. 38, 158 SchKG. Betreibungsart. Betreibung für eine Ausfallforderung, die aus der Verwertung von Eigentümerschuldbriefen resultiert, die der Gläubigerin zu Faustpfand begeben worden sind.
  12. ZZ.1993.1Jugendgerichtskammer24. Mai 1993Art. 145, 173 ZGB; § 61 lit. d EG ZGB; § 230 Abs. 1 ZPO. Der Gerichtspräsident ist sowohl Eheschutz- wie Massnahmenrichter. Er kann als Massnahmenrichter auch für die Zeit vor Einreichung der Ehescheidungsklage Unterhaltsregelungen treffen.
  13. ZZ.1993.19Jugendgerichtskammer13. Mai 1993§§ 114 und 161 Wahlgesetz. Unterschriftensammlung vor einem Wahllokal. Zum Begriff des Vorplatzes.
  14. ZZ.1993.14Jugendgerichtskammer10. Mai 1993Art. 4 BV. Unentgeltliche Rechtspflege bei Konkurs zufolge Insolvenzerklärung
  15. ZZ.1993.5Jugendgerichtskammer28. April 1993Art. 271a Abs. 1 OR. Anfechtbarkeit der Vermieterkündigung. Ein verpönter Nötigungseffekt ist zu verneinen, wenn die Parteien für eine Übergangszeit zur Verminderung von Leerstandsverlusten für beide Seiten erkennbar einen weit geringeren als den marktüblichen Mietzins vereinbart haben und der…
  16. ZZ.1993.13Jugendgerichtskammer6. April 1993§§ 189, 300 ZPO; § 98 Abs. 3 GO. Gegen die Bezeichnung eines Sachverständigen ist kein Rechtsmittel gegeben.
  17. ZZ.1993.4Jugendgerichtskammer16. März 1993Art. 17 SchlT ZGB - Zur dinglichen Natur der alten Wasserrechte in der Stadt Solothurn.
  18. ZZ.1993.8Jugendgerichtskammer11. März 1993Art. 81 Abs. 3 SchKG. Anwendbares Recht für die Vollstreckung eines deutschen Urteils. Die Verjährungsfrist von 30 Jahren gemäss § 218 BGB verstösst nicht gegen den schweizerischen ordre public.
  19. ZZ.1993.10Jugendgerichtskammer19. Januar 1993Art. 177 ff. SchKG. Der Schuldner, der das Wechselrecht des Gläubigers bestreiten will, muss Rechtsvorschlag erheben, nicht Beschwerde führen.
  20. ZZ.1993.21Jugendgerichtskammer15. Januar 1993§ 85 StPO. Kostenentscheid bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Dem Beschuldigten ist Gelegenheit zu geben, ein Entschädigungsbegehren zu stellen.
  21. ZZ.1993.7Jugendgerichtskammer13. Januar 1993Art. 38 Abs. 1 SchKG. Voraussetzungen für die Vollstreckung von Sicherheitsleistungen auf dem Weg der Schuldbetreibung.
  22. ZZ.1993.6Jugendgerichtskammer4. Januar 1993Art. 274f Abs. 1 OR; § § 82 und 208 ZPO. Entscheide bzw. Beschlüsse der Mietschlichtungsbehörde können schriftlich oder mündlich eröffnet werden. In beiden Fällen muss die erforderliche Rechtsmittelbelehrung enthalten sein. Die Frist zur Anrufung des Richters beginnt jeweils am Tag nach der…

Quelle: Obergericht SO. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.