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Baurekursgericht ZH

25 Entscheide aus 2005

  1. BRKE IV Nr. 0195/2005, BEZ 2006 Nr. 23BRKE IV22. Dezember 2005Zur Entscheidung der Frage, ob die Immissionsgrenzwerte mit Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 lit. a oder b LSV eingehalten werden können, ist die örtliche Baubehörde und nicht etwa die Baudirektion sachlich zuständig. Dies gilt auch für die Frage, ob geplante Massnahmen als gestalterische Massnahmen…
  2. BEZ 2006 Nr. 41BRKE I16. Dezember 2005Trennbauteile müssen den anerkannten Regeln der Baukunde entsprechen. Als solche gelten insbesondere die Mindestanforderungen gemäss SIA-Norm 181 «Schallschutz im Hochbau». Einstufung des Lärmpotentials einer Kinderkrippe und der Lärmempfindlichkeit der darüber liegenden Wohnräume gemäss SIA-Norm…
  3. ZwischenentscheidZürich Baurekursgericht16. Dezember 2005Lärmschutz. Schallschutzmassnahmen gegen Innenlärm. Anforderungen an Trennbauteile. Lärmpotential von Kinderkrippe (Kasustik).
  4. BEZ 2006 Nr. 22BRKE I9. Dezember 2005Die Praxis der Baudirektion, die erhöhten Schallschutzanforderungen gemäss SIA-Norm 181 im Bereich des Lärmes der zivilen Flugplätze mit Verkehr mit Grossflugzeugen auch dort zu verlangen, wo die Lärmimmissionen unter den Planungswerten liegen (nämlich – unabhängig von der festgesetzten…
  5. ZwischenentscheidZürich Baurekursgericht9. Dezember 2005Lärmschutz. Schallschutz. Baubewilligung in (flug-)lärmbelastetem Gebiet. Praxis der Baudirektion betreffend erhöhte Anforderungen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 LSV im Fluglärmbereich.
  6. BRKE IV Nr. 0185/2005, BEZ 2006 Nr. 18BRKE IV8. Dezember 2005Ein islamisches Kultuszentrum ist in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung ohne weiteres zonenkonform. Das beurteilte Kultuszentrum ist (mit Auflagen zum Schutz der angrenzenden Wohnzone) auch lärmrechtlich bewilligungsfähig.
  7. BRKE II Nr. 0259/2005, BEZ 2006 Nr. 19BRKE II22. November 2005Auf (begehbaren) Flachdächern angebrachte gemauerte Brüstungen, welche das zulässige Dachprofil durchstossen, führen nicht zu einer Überschreitung der Gebäudehöhe, sondern sind als Dachaufbauten einzustufen, die ohne gegenteilige kommunale Anordnung nicht breiter als ein Drittel der betreffenden…
  8. BEZ 2006 Nr. 40BRKE I11. November 2005Es stellt keine neue oder weitergehende Abweichung von Vorschriften dar, das Dach eines zufolge Rechtsänderung gegen die zulässige Gebäudehöhe verstossenden Gebäudes durch ein steileres, die zulässige Firsthöhe ausschöpfendes Dach zu ersetzen. Hingegen können dem überwiegende öffentliche oder…
  9. ZwischenentscheidZürich Baurekursgericht11. November 2005Besitzstandsgarantie. Neue oder weitergehende Abweichungen von Vorschriften. Aufsetzung eines die Firsthöhe voll ausschöpfenden neuen Daches auf Gebäude mit zu grosser Gebäudehöhe.
  10. BRKE I Nr. 0296/2005, BEZ 2006 Nr. 20BRKE I4. November 2005Die Anwendbarkeit kann weder generell bejaht noch verneint werden; vielmehr ist sie einzelfallweise durch Auslegung der kommunalen Norm festzustellen.
  11. BRKE I Nr. 0250/2005, BEZ 2005 Nr. 43BRKE I23. September 2005Wegabstand, Grenzabstand. Geltung des Grenzabstandes zum Nachbargrundstück auch über einen öffentlichen, nicht durch Baulinien gesicherten Weg hinweg.
  12. BEZ 2005 Nr. 44BRKE I19. August 2005In Gebieten, die mit übermässigem Fluglärm belastet sind, können lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligungen nicht nur zur Füllung von Baulücken in weitgehend überbautem Gebiet, sondern auch zur Füllung von Baugebietslücken in nur teilweise überbauten Bauzonen erteilt werden. Die zuständige…
  13. ZwischenentscheidZürich Baurekursgericht19. August 2005Lärmschutz. Baubewilligung in (flug-)lärmbelastetem Gebiet. Lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligungen zur Füllung von Baugebietslücken. Ermessensspielraum der zuständigen kantonalen Behörden.
  14. BRKE IV Nr. 0126/2005, BEZ 2005 Nr. 45BRKE IV11. August 2005Lärmschutz. Lärm einer Autowaschanlage. Anforderungen an Lärmgutachten.
  15. BRKE II Nr. 0100/2005, BEZ 2005 Nr. 26BRKE II31. Mai 2005Anders als bei Abgrabungen besteht im Fall von Aufschüttungen kein Anlass, bei der Beurteilung späterer Um- und Erweiterungsbauten vom Wortlaut der Allgemeinen Bauverordnung abzuweichen.
  16. BEZ 2005 Nr. 25BRKE I13. Mai 2005Ist die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes gestützt auf einen Gestaltungsplan ausdrücklich erlaubt, darf hiefür keine Konzessionsgebühr erhoben werden.
  17. ZwischenentscheidZürich Baurekursgericht13. Mai 2005Konzessionsgebühr. Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes auf Grund eines Gestaltungsplanes. Zulässigkeit der Erhebung einer Konzessionsgebühr hierfür.
  18. BEZ 2005 Nr. 16BRKE I4. März 2005Lärmschutz. Luftreinhaltung. Einordnung. Unterflurcontainer.
  19. ZwischenentscheidZürich Baurekursgericht4. März 2005Lärmschutz. Luftreinhaltung. Einordnung. Unterflurcontainer.
  20. BRKE II Nr. 0045/2005, BEZ 2005 Nr. 35BRKE II1. März 2005In Zweifelsfällen ist die Frage der baurechtlichen Bewilligungspflicht aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller Umstände zu beurteilen.
  21. BRKE II Nr. 0039/2005, BEZ 2005 Nr. 15BRKE II1. März 2005Umtriebsentschädigung. Voraussetzungen für die Zusprechung an die Gemeinden (Praxisänderung).
  22. BRKE I Nr. 0043/2005, BEZ 2005 Nr. 12BRKE I25. Februar 2005Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes; Auslegung des Begriffs «Wohngebäude»: Aneinandergebaute Gebäude mit separater interner Erschliessung sind nicht als ein einziges Wohngebäude zu betrachten. Beim Gebäudebegriff ist auf objektive und nicht auf subjektive Kriterien abzustellen…
  23. BRKE II Nr. 0031/2005, BEZ 2005 Nr. 42BRKE II8. Februar 2005Zu prüfen ist, ob die Planungsmassnahme den Zielen und Grundsätzen der Nutzungsplanung gemäss RPG entspricht. Eine Umgehung von Art. 24 RPG liegt nur vor, wenn mit der Planungsmassnahme eine unzulässige Kleinbauzone geschaffen wird oder wenn sie sonst auf einer sachlich nicht vertretbaren Abwägung…
  24. BRKE IV Nr. 0019/2005, BEZ 2005 Nr. 10BRKE IV27. Januar 2005Eröffnung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen: Gesuchsteller haben einen Anspruch auf persönliche Mitteilung. Rechtliches Gehör: Bei Ablehnung eines privaten Gestaltungsplanes durch die Gemeindeversammlung besteht kein Anspruch auf Begründung.
  25. BRKE II Nr. 0002/2005, BEZ 2005 Nr. 14BRKE II13. Januar 2005Sachlich zuständige Rekursinstanz ist – entgegen der in BEZ 2000 Nr. 29 vertretenen Auffassung - nicht die Baurekurskommission, sondern der Regierungsrat, da die Festsetzung eines Strassenprojekts nicht mit einer kommunalen Baubewilligung verbunden ist. Insbesondere stellt die Zustimmung der…

Quelle: Baurekursgericht ZH · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.