Basel III: Revision von Rundschreiben zu Zins- und Kreditrisiken, Eigenmitteln und zugehörigen Puffern sowie Offenlegung
- Quelle
- finma.ch ↗
- Zeitschrift
- Anhörungen der FINMA
- Sprache
- Deutsch
8Risiken und Unsicherheiten
Die geplanten Revisionen der fünf FINMA-RS 08/6 „Zinsrisiken – Banken“, 11/2 „Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung – Banken“, 13/1 „Anrechenbare Eigenmittel – Banken“, 16/1 „Offenlegung – Banken“ und 17/7 „Kreditrisiken
–Banken“ stellen im Kern primär technische Weiterentwicklungen bzw.
punktuelle Anpassungen an bestehenden Regulierungen dar. Insofern beinhalten sie keine erwähnenswerten Risiken oder Unsicherheiten wie man sie sonst bei Einführung von tiefergreifenden Regulierungsanpassungen antreffen kann.
— Seite 54 —9Weiteres Vorgehen
Nach Durchführung der dreimonatigen Anhörung werden deren Ergebnisse im ersten Quartal 2018 in der zuständigen nationalen Arbeitsgruppe besprochen und allfällige Anpassungen an den Regulierungsentwürfen vorgenommen. Die anschliessende FINMA-seitige Verabschiedung der revidierten Rundschreibenentwürfe ist für das Frühjahr 2018 vorgesehen, mit Inkrafttreten am 1. Januar 2019.
Bestandteil der Anhörungsunterlagen sind auch die erweiterten Zinsrisikomeldeformulare. Zur neuen Zinsrisikomeldung werden im Jahr 2018 Testläufe durchgeführt – für Details siehe Abschnitt 6.1.5. Die finalen Versionen der neuen Zinsrisikomeldeformulare werden den Instituten wie üblich mit sechsmonatigem Vorlauf seitens der SNB zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für den im Bereich des vereinfachten Ansatzes für VKV-Anteile nur punktuell zu überarbeitenden Eigenmittelnachweis.