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Alters- und Hinterlassenenversicherung707Invalidenversicherung8584Ergänzungsleistungen335Berufliche Vorsorge672Krankenversicherung619Unfallversicherung3266Militärversicherung
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BGE – amtlich publizierte Leitentscheide
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BGE (78)BGer (594)
1874–2026
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BGE ab 1875
18742026
BGE 151 V 28026.05.2025
Art. 82 Abs. 2 BVG ; gebundene Vorsorge (Säule 3a); Beweismass. Der Nachweis strittiger Fakten ist in Streitigkeiten der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) grundsätzlich mit dem strikten Beweismass zu erbringen. Eine Herabsetzung der Beweisanforderungen ist nur soweit angezeigt, als…
BGE 151 V 21924.10.2024
Art. 15 Abs. 2 BVG i.V.m. Art. 12 lit. j und k BVV 2 ; Art. 104 f. OR; Verzugszinssatz. Ist dem Vorsorgereglement in Bezug auf die in zeitlicher Hinsicht massgebliche Höhe des Verzugszinssatzes keine Regelung zu entnehmen, gelangen die allgemeinen intertemporalrechtlichen…
BGE 150 V 8929.11.2023
Art. 35a Abs. 2 (in den Fassungen vor und ab 1. Januar 2021), Art. 6 BVG ; Art. 135 OR analog; Rückforderung von Rentenleistungen; Kollisionsrecht; Verhältnis Gesetz - Reglement; Beginn der relativen Frist für die Rückforderung; Fristunterbrechung respektive -wahrung. Fehlen in…

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Erwerbsersatzordnung37
Familienzulagen und kantonale Sozialversicherung30
Arbeitslosenversicherung913
Register124
Obligationenrecht und Handelsrecht9975▶
Obligationenrecht (allgemein)2761Vertragsrecht5511Gesellschaftsrecht949Wertpapierrecht55Haftpflichtrecht699
Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht155
AVIGArbeitslosenversicherung26
UVGUnfallversicherung11
ELGErgänzungsleistungen9
KVGKrankenversicherung2
AHVVAHV-Verordnung25
VGVerantwortlichkeitsgesetz6
AVIVArbeitslosenversicherungsverordnung5
BdBStBundesratsbeschluss über die direkte Bundessteuer (bis 1994)4
ELVVerordnung über die Ergänzungsleistungen3
FZAFreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU3
UVVUnfallversicherungsverordnung3
KUVGKranken- und Unfallversicherungsgesetz (bis 1995)2
BankGBankengesetz1
BGFAAnwaltsgesetz1
EntGEnteignungsgesetz1
KVVKrankenversicherungsverordnung1
LugÜLugano-Übereinkommen1
OHGOpferhilfegesetz1
StGSteuergesetz (kantonal) / Stempelabgabengesetz1
ANAVVollziehungsverordnung zum ANAG0
SSVSignalisationsverordnung0
SVGStrassenverkehrsgesetz0
BGE 149 V 10616.03.2023
Art. 26 Abs. 1 BVG , Art. 15 Abs. 2 BVG i.V.m. Art. 12 lit. j BVV 2 ; Art. 104 OR ; reglementarische Regelung des Verzugszinssatzes. Eine reglementarische Regelung des Verzugszinssatzes darf den BVG-Mindestzinssatz nicht unterschreiten (E. 7.2).
BGE 148 II 7326.01.2022
Art. 3 Abs. 1, Art. 4, Art. 19 Abs. 1 lit. a und Art. 20 Abs. 1 VG ; Art. 1 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1 und Art. 66 Abs. 2 BVG ; Art. 10 BVV 2 ; Art. 49 Abs. 1 SchlT ZGB ; Staatshaftung; Lücke in der beruflichen Vorsorge. Voraussetzungen der Verantwortlichkeit der ETHL (E. 3)…
BGE 147 V 37701.07.2021
Art. 30d Abs. 1 lit. b BVG ; Rückzahlung des Vorbezugs von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge für die Wohneigentumsförderung; Einräumung von Rechten am Wohneigentum, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen. Die Vermietung einer mit dem Vorbezug von Mitteln aus der…
BGE 147 V 1007.01.2021
Art. 26 Abs. 4 BVG ; Regressforderung; Schadenszins. Zur Regressforderung gehört ein Regress- resp. Schadenszins (E. 4). Dessen Höhe richtet sich nach dem BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (E. 5).
BGE 145 V 1830.01.2019
Art. 26 Abs. 4 BVG ; Regressforderung; Verzugszins. Die definitiv leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung hat der vorleistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung auf dem zurückzuerstattenden Betrag mangels eines vertraglichen Verhältnisses keinen Verzugszins zu bezahlen (E. 4 und 5).
BGE 144 V 7207.03.2018
Art. 26 Abs. 1 BVG ; Grundsatz der Einheitlichkeit des Invaliditätsbegriffs bei Teilzeitbeschäftigung. Der von den Organen der Invalidenversicherung ermittelte Invaliditätsgrad ist für die Vorsorgeeinrichtung nur insoweit verbindlich, als er den erwerblichen Teil betrifft (E…
BGE 143 V 43420.11.2017
Art. 23 ff. BVG ; Voraussetzungen der Anpassung oder Aufhebung von Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge. Wie im Bereich des BVG-Obligatoriums ist auch im Rahmen der weitergehenden Vorsorge eine bisher vorbehaltlos ausgerichtete Rente mangels anderslautender…
BGE 143 V 21916.05.2017
Art. 56 Abs. 1 lit. b und c, Art. 65d Abs. 1 BVG ; Art. 25 SFV ; Zahlungsunfähigkeit des Versichertenkollektivs. Die Leistungspflicht des Sicherheitsfonds setzt kumulativ die Sanierungsunfähigkeit und die Zahlungsunfähigkeit des betroffenen Versichertenkollektivs voraus (E. 6)…
BGE 142 V 46614.10.2016
Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2 ; Aufschub der Zahlung von Invalidenrenten. Die auf Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2 basierende reglementarische Rentenaufschubsmöglichkeit der Vorsorgeeinrichtung besteht auch dann, wenn der Taggeldversicherer, der Taggelder für…
BGE 142 V 11826.02.2016
Art. 41 Abs. 2 und Art. 66 Abs. 3 BVG ; Nachforderung von Beiträgen, die nicht vom Lohn abgezogen worden sind, durch den Arbeitgeber; Verjährung. Die Nachforderung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer über Beiträge der beruflichen Vorsorge, die nicht vom Lohn abgezogen…
BGE 141 V 49507.09.2015
Art. 30 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 2 BV sowie Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Auswirkungen einer nicht ordnungsgemässen Zusammensetzung des erstinstanzlichen Gerichtes (ein beisitzender Richter erfüllte die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht mehr) auf das von dieser Behörde durchgeführte…
BGE 141 V 40516.06.2015
Art. 82 BVG ; Art. 17 und 53 ATSG ; Anpassung einer Invalidenrente aus einer Lebensversicherungspolice der Säule 3a. Mangels gesetzlicher als auch vertraglicher Regelung sind die Grundsätze, die in der zweiten Säule für die Anpassung einer Invalidenrente gelten, in der Säule 3a…
BGE 141 V 35113.05.2015
Art. 34a Abs. 1 BVG ; Art. 24 Abs. 1 und 2 BVV 2 ; Anrechenbarkeit von Soziallohnkomponenten im Rahmen der Überentschädigungsberechnung. Im Sinne der gesetzlichen Konzeption der weitgehenden materiellrechtlichen Koordination zwischen erster und zweiter Säule werden…
BGE 141 V 16220.02.2015
Art. 13 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 2 BVG ; Altersleistung. Ob mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit vor Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters ein Freizügigkeitsfall oder der Vorsorgefall "Alter" eintritt, bestimmt sich - unter Vorbehalt von Art. 2 Abs. 1 bis FZG - nach dem…
BGE 141 V 12716.01.2015
Art. 23 ff. BVG ; Art. 17 Abs. 1 ATSG ; Anpassung von Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge. Eine im Sinne von Art. 17 Abs. 1 ATSG relevante Änderung des invalidenversicherungsrechtlichen Status oder des Anteils der Erwerbstätigkeit ist für die laufende Invalidenrente der…
BGE 141 V 9318.12.2014
Art. 52 Abs. 1 und Art. 56a Abs. 1 BVG (jeweils in den bis Ende 2011 gültigen Fassungen); Verantwortlichkeit; Haftung der Revisionsstelle. Umstände, welche auf ein mittleres Risiko einer Vorsorgeeinrichtung und einen höheren Kontrollbedarf schliessen lassen (E. 6.2.1 und 6.2.2)…
BGE 140 V 14523.04.2014
Art. 7 und 49 Abs. 1 BVG ; versicherter Lohn gemäss Vorsorgereglement. Bestimmung des versicherten Lohns, wenn das Vorsorgereglement dessen Pränumerando-Festsetzung vorsieht und zugleich regelmässig ausgerichtete Lohnbestandteile - wie dreizehnter Monatslohn, Gratifikation…
BGE 140 V 2223.12.2013
Art. 53d Abs. 6 BVG ; Verfahren bei Teilliquidation. Auch der Arbeitgeber ist legitimiert, die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilungsplan einer Teilliquidation der Vorsorgeeinrichtung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen und entscheiden zu lassen (E…
BGE 138 V 50226.11.2012
Art. 331 OR ; Art. 89 bis Abs. 6 Ziff. 18 ZGB ; Art. 71 BVG ; Art. 57 BVV 2 ; patronaler Wohlfahrtsfonds; Finanzierung von Arbeitgeberbeiträgen aus freien Stiftungsmitteln; Anlagebeschränkungen. Das Heranziehen von freien Stiftungsmitteln, um Arbeitgeberbeiträge zu finanzieren…
BGE 138 V 17612.03.2012
Art. 8 Abs. 2 BV ; Art. 13 Abs. 1 und Art. 49 BVG ; Art. 62a BVV 2 ; Ablösung einer reglementarischen Invalidenrente durch eine Altersrente; Pensionsalter. Im Bereich der erweiterten (überobligatorischen) Vorsorge sind die Vorsorgeeinrichtungen frei - soweit die vom BVG…
BGE 137 V 46328.11.2011
Art. 333 Abs. 1 OR ; Übergang des Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten im Rahmen einer Betriebsübertragung; unterobligatorische Vorsorge. Wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine der unterobligatorischen beruflichen Vorsorge zugehörige Versicherungsdeckung…
BGE 137 V 44016.11.2011
Art. 30c Abs. 6 und Art. 30d BVG ; Art. 331e Abs. 6 OR ; Art. 22 FZG ; Art. 122 und 123 ZGB . Ohne anderslautende Regelung durch das Scheidungsgericht ist der in das Wohneigentum investierte Vorbezug zur Austrittsleistung hinzuzurechnen und zu teilen (E. 3.5).
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BGE151 V 280
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BGE 151 V 280

23. Auszug aus dem Urteil der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Generali Personenversicherungen AG (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten)
9C_583/2024 vom 26. Mai 2025

Regeste

Art. 40 VVGArt. 82 Abs. 2 BVG

Art. 82 Abs. 2 BVG ; gebundene Vorsorge (Säule 3a); Beweismass. Der Nachweis strittiger Fakten ist in Streitigkeiten der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) grundsätzlich mit dem strikten Beweismass zu erbringen. Eine Herabsetzung der Beweisanforderungen ist nur soweit angezeigt, als von einer Beweisnot i.S. der zivilrechtlichen Rechtsprechung auszugehen ist (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3).

Sachverhalt ab Seite 280

Sachverhalt

— BGE 151 V 280, S. 280 —

A. Der 1975 geborene A. schloss per 1. Dezember 2005 bei der Generali Personenversicherungen AG (hiernach: Generali) eine gebundene Vorsorgeversicherung (Säule 3a) ab. Am 31. März 2006 meldete er sich bei der Versicherung und machte geltend, am 12. März 2006 im Kosovo bei einem Autounfall ein Schleudertrauma sowie Verletzungen an Kopf, Hals, Schultern und Rücken erlitten zu haben.

In der Folge des geltend gemachten Unfalls wurde A. in der Zeit vom 15. November 2006 bis zum 13. September 2007 im Auftrag — BGE 151 V 280, S. 281 — der beteiligten Versicherungen observiert. Zudem wurde gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet. Im Rahmen des Strafverfahrens holte die Staatsanwaltschaft Nidwalden bei der Academy of Swiss Insurance Medicine (asim), Basel, eine Expertise zur medizinischen Einordnung des Observationsmaterials ein. Mit Strafbefehl vom 16. November 2020 sprach die Staatsanwaltschaft ihn schuldig des vollendeten und versuchten Betrugs; auf Einsprache des A. hin sprach das Kantonsgericht Nidwalden diesen mit Urteil vom 13. August 2021 von sämtlichen Vorwürfen frei.

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 teilte die Generali A. mit, sie trete per Schadensdatum (12. März 2006) vom Versicherungsvertrag zurück, da er seinen tatsächlichen Gesundheitszustand zum Zwecke der Täuschung verschwiegen habe, um (ungerechtfertigte) Leistungen aus seiner Police zu erhalten.

B. Am 12. August 2022 erhob A. (Teil-)Klage vor dem Verwaltungsgericht Nidwalden mit dem Rechtsbegehren, es sei festzustellen, dass der Vertragsrücktritt gemäss Schreiben vom 17. Dezember 2015 rechtswidrig, eventuell nichtig sei, und die Generali sei zu verpflichten, ihm den Betrag von Fr. 565'710.- nebst Zins von 5 % ab 1. August 2022 zu bezahlen. Darüber hinaus sei die Beklagte zu verpflichten, ihm ab dem 11. April 2006 bis auf weiteres eine Prämienbefreiung zu gewähren. Die Generali erhob darauf Widerklage und beantragte, A. sei zur Rückerstattung des Betrages von Fr. 11'696.- für zu Unrecht erbrachte Leistungen und zur Zahlung des Betrages von Fr. 39'053.- als Ersatz von Observationskosten, jeweils nebst Zins von 5 % seit 9. November 2016, zu verpflichten. Mit Entscheid vom 6. Mai 2024 wies das Verwaltungsgericht sowohl Klage als auch Widerklage ab.

C. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beantragt A., es sei unter Aufhebung des kantonalen Gerichtsentscheids seine Klage im Sinne der von ihm im vorinstanzlichen Verfahren gestellten Begehren gutzuheissen.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab.

Erwägungen

Aus den Erwägungen:

3.

3.1 Hat der Anspruchsberechtigte oder sein Vertreter Tatsachen, welche die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens ausschliessen oder mindern würden, zum Zwecke der Täuschung — BGE 151 V 280, S. 282 — unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen oder hat er die ihm nach Massgabe des Art. 39 VVG (SR 221.229.1) obliegenden Mitteilungen zum Zwecke der Täuschung zu spät oder gar nicht gemacht, so ist das Versicherungsunternehmen nach Art. 40 VVG gegenüber dem Anspruchsberechtigten an den Vertrag nicht gebunden.

3.2 Gemäss Art. 40 VVG muss die Versicherung zwei Voraussetzungen nachweisen: Erstens die wahrheitswidrige Darstellung von Fakten durch den Versicherten und zweitens die Täuschungsabsicht. Nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichts liegt hinsichtlich der Täuschungsabsicht als innerpsychologisches Phänomen eine Beweisnot vor und der Nachweis mit dem Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit genügt. Beim Beweis der objektiven Voraussetzung der Darstellung von wahrheitswidrigen Fakten besteht demgegenüber keine generelle Beweisnot. Der Nachweis ist daher grundsätzlich mit dem - im zivil- resp. versicherungsvertragsrechtlichen Bereich regelmässig massgebenden (vgl. BGE 148 III 105 E. 3.3.1) - strikten Beweismass zu erbringen ( BGE 148 III 134 E. 3.4.1).

3.3

3.3.1 Im Recht der beruflichen Vorsorge gilt - wie im gesamten Sozialversicherungsrecht - die überwiegende Wahrscheinlichkeit als Regelbeweismass (Urteil 9C_378/2024 vom 10. Dezember 2024 E. 4.4 mit Hinweisen auf BGE 150 II 321 E. 3.6.3; BGE 144 V 427 E. 3.2; BGE 139 V 176 E. 5.3; BGE 126 V 353 E. 5b). Rechtsprechung und Literatur begründen das spezielle Regelbeweismass des Sozialversicherungsverfahrens damit, dass es regelmässig Erscheinungen der Massenverwaltung zum Gegenstand hat (vgl. BGE 150 II 321 E. 3.6.3 mit Hinweisen auf weitere Rechtsprechung und die einschlägige Literatur) und Durchführungsstellen wie auch Sozialversicherungsgericht überfordert wären, wenn sie im Rahmen der Massenverwaltung die für die Leistungsverhältnisse erheblichen Tatsachen in zivil- und strafprozessualer Weise zum vollen Beweis erstellen müssten ( BGE 119 V 7 E. 3c/bb). Allerdings hat das Bundesgericht auch in sozialversicherungsrechtlichen Prozessen die Anwendung des Beweisgrades der überwiegenden Wahrscheinlichkeit schon als sachfremd bezeichnet und den vollen Beweis verlangt, wo es (ausnahmsweise) nicht um Erscheinungen der Massenverwaltung ging (z.B. betreffend die Frage der rechtzeitigen Ausübung eines fristgebundenen, verwirkungsbedrohten Rechts; vgl. BGE 119 V 7 E. 3c/aa).

— BGE 151 V 280, S. 283 —

3.3.2 In der Vergangenheit hat das Bundesgericht - allerdings ohne nähere Begründung für seine Vorgehensweise - auch in Fällen, in denen Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) im Sinne von Art. 82 Abs. 2 BVG streitig waren, nach dem berufsvorsorgerechtlichen Regelbeweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit geurteilt (vgl. etwa BGE 141 V 405 E. 4.4). Die nachfolgend dargelegten Überlegungen führen indessen zu einem besseren Verständnis der rechtlichen Grundlagen (vgl. auch BGE 149 II 381 E. 7.3.1; BGE 142 V 419 E. 4.4).

3.3.3 Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) im Sinne von Art. 82 Abs. 2 BVG ist als "freiwillige berufliche Vorsorge" ausgestaltet ( BGE 141 V 439 E. 4.1; Urteil 2A.292/2006 vom 15. Januar 2007 E. 6.3); der Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages ist nur eine der anerkannten Formen dieser gebundenen Vorsorge ( BGE 141 V 405 E. 3.1). Bei solchen Verträgen handelt es sich nicht in gleicher Weise um ein Massengeschäft, wie es im Bereich des Obligatoriums der Fall ist. Obwohl sich die gebundene Vorsorge aus der zweiten Säule ableitet ( BGE 121 III 285 E. 1d), ist sie - auch aufgrund ihrer Freiwilligkeit - individueller ausgestaltet und ähnelt eher einem Geschäft des freien Versicherungsmarkts. Die für die Massenverwaltung zentralen Grundsätze der Kollektivität, der Planmässigkeit und der Gleichbehandlung spielen folglich keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle (Urteil 2A.292/2006 vom 15. Januar 2007 E. 6.3); gleiches gilt für verfahrensökonomische Überlegungen. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht sachgerecht, das auf Effizienzüberlegungen im Massenverwaltungsgeschäft beruhende spezifische sozialversicherungsrechtliche Regelbeweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die gebundene Vorsorge als Regel vorzusehen und damit ein tieferes Beweismass als Grundsatz festzulegen, als es für rein zivilrechtliche Verträge nach VVG gilt. Ein Herabsetzen der Beweisanforderungen ist somit auch für die gebundene Vorsorge nur insoweit angezeigt, als von einer Beweisnot im Sinne der zivilrechtlichen Rechtsprechung auszugehen ist. Soweit aus der erwähnten Rechtsprechung (vgl. etwa BGE 141 V 405 E. 4.4) etwas anderes abzuleiten ist, kann daran im Licht dieser besseren Erkenntnis der gesetzlichen Regelung nicht festgehalten werden. In Bezug auf Art. 40 VVG bedeutet dies, dass der Nachweis wahrheitswidriger Fakten grundsätzlich mit dem strikten Beweismass zu erbringen ist (vgl. E. 3.2 hiervor).

Themen
BeweismassBeweisnotGebundene VorsorgeStriktes BeweismassTäuschungsabsichtÜberwiegende Wahrscheinlichkeit
§Normen
Art. 40 VVGArt. 82 Abs. 2 BVG
Zitierte Entscheide
Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · BGE 151 V 280
9C_378/202410.12.2024
Rechtliches Gehör, Willkür bei der Beweiswürdigung, Antizipierte Beweiswürdigung
BGE 150 II 32102.04.2024
Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person, Qualifiziert treuwidriges Verhalten, Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit
BGE 149 II 38118.09.2023
Parteientschädigung, Praxisänderung, Überarztung
BGE 148 III 13411.01.2022
Beweismass, Beweisnot, Betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs
BGE 148 III 10531.08.2021
Beweisnot, Arbeitsunfähigkeit, Beweislast
BGE 144 V 42720.09.2018
Glaubhaftmachen, Insolvenzentschädigung, Überwiegende Wahrscheinlichkeit
BGE 142 V 41908.08.2016
Rentenaufschub, Teilung der Austrittsleistung, Überentschädigung
BGE 141 V 43911.08.2015
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Säule 3a, Rückweisung
BGE 141 V 40516.06.2015
Wesentliche Änderung des Gesundheitszustands, Anpassung einer Invalidenrente, Materielle Revision
BGE 139 V 17604.04.2013
Kausalzusammenhang, Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge, Auflösung des Anschlussvertrages
2A.292/200615.01.2007
Invaliditätsbegriff in der beruflichen Vorsorge, Grundfähigkeitsversicherung, Säule 3a
BGE 126 V 35323.10.2000
Teilzeitbeschäftigung, Arbeitswegunfall, Bemessung des Arbeitspensums
BGE 121 III 28507.09.1995
Auslegung von Art. 92 Ziff. 13 SchKG, Dritte Säule A, Existenzminimum
BGE 119 V 722.02.1993
Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels, Schadenersatzklage nach Art. 81 Abs. 3 AHVV
Quelle: Bundesgericht·bger.ch·BGE 151 V 280

Zitiervorschlag: BGE 151 V 280, bgex.ch/bge/151-v-280