§ Art. OR StGB
BGEx
Suchen in

Register und Amtsblätter
Zuletzt gesucht
Noch keine Suchen
DE
DeutschFrançaisItaliano
Menü
Impressum·Datenschutz·AGBs
RelevantesteNeuesteÄlteste
DEFRIT
Zeitfilter
BGEBGer
Zur Trefferliste springen
§ Art. OR StGB
BGEx
Suchen in

Register und Amtsblätter
Zuletzt gesucht
Noch keine Suchen
DE
DeutschFrançaisItaliano
Menü
Impressum·Datenschutz·AGBs
Erweiterte Filter
Publikationsart
AlleBGEBGer
amtlich publizierte Leitentscheidenicht amtlich publizierte Urteile
Alle Abteilungen▾
Abteilung
Zurücksetzen
I. öffentlich-rechtliche Abt.23II. öffentlich-rechtliche Abt.163
SucheProfil
III. öffentlich-rechtliche Abt.ab 20230
IV. öffentlich-rechtliche Abt.ab 20230
I. zivilrechtliche Abt.2
II. zivilrechtliche Abt.1
I. strafrechtliche Abt.ab 01.07.20230
II. strafrechtliche Abt.ab 01.07.20230
Strafrechtliche Abt.2007–30.06.20230
I. sozialrechtliche Abt.2007–20223
II. sozialrechtliche Abt.2007–20220
Kassationshofbis 20060
Ausserord. Kassationshofbis 20040
SchK-Kammerbis 20070
Anklagekammerbis 20040
Bundesstrafgericht (Abt. des BGer)bis 20040
Eidg. Versicherungsgerichtbis 20060
Rechtsgebiet1▾
Rechtsgebiet
Zurücksetzen
Staatsrecht1/3734436▶
Grundrecht1443Bürgerrecht und Ausländerrecht2077Staatshaftung271Öffentliches Dienstverhältnis201Politische Rechte196Rechtshilfe und Auslieferung824Unterrichtswesen und Berufsausbildung71Kunst und Kultur4Ökologisches Gleichgewicht364Sicherheits- und Friedenspolitik11Öffentliche Finanzen und Abgaberecht1079Raumplanung und öffentliches Baurecht1283Enteignung110
Energie & Verkehr & Post- und Fernmeldeverkehr, Medien2914▶
Energie95Strassenbau und Strassenverkehr2591Verkehr (ohne Strassenverkehr)131Post- und Fernmeldeverkehr33Medien64
Sozialversicherungsrecht10395▶
Alters- und Hinterlassenenversicherung1399Invalidenversicherung3942Ergänzungsleistungen254Berufliche Vorsorge737Krankenversicherung870Unfallversicherung2121
Gesundheitswesen & soziale Sicherheit115Wirtschaft423
Verfahren11741▶
Zivilprozess3423Strafprozess2849Verwaltungsverfahren3644Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters249Zwangsvollstreckung351Schiedsgerichtsbarkeit836
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht1310
Privatrecht5906▶
Zivilrecht2318▶
Privatrecht (allgemein)205Personenrecht223Familienrecht1203Erbrecht244
Strafrecht1377▶
Strafrecht (allgemein)714Straftaten474Verwaltungsstrafrecht149Straf- und Massnahmenvollzug40
Öffentliches Dienstverhältnis
Behandelter Erlass7▾
Behandelter Erlass
Zurücksetzen
Privatrecht1/5▶
ORObligationenrecht148ZGBZivilgesetzbuch33HRegVHandelsregisterverordnung3FusGFusionsgesetz1IPRGInternationales Privatrecht0
Strafrecht18▶
StGBStrafgesetzbuch10StPOStrafprozessordnung8
Verfahren und Vollstreckung775▶
BGGBundesgerichtsgesetz702VwVGVerwaltungsverfahren51ZPOZivilprozessordnung10VGGVerwaltungsgerichtsgesetz8SchKGSchuldbetreibung und Konkurs4
Staats- und Verwaltungsrecht761▶
BVBundesverfassung664EMRKMenschenrechtskonvention82DSGDatenschutz7AIGAusländer- und Integrationsgesetz4AuGAusländergesetz4
Sozialversicherung17▶
ATSGSozialversicherungsrecht, Allg. Teil6AVIGArbeitslosenversicherung3BVGBerufliche Vorsorge2EOErwerbsersatz2UVGUnfallversicherung2
Wirtschaft und Steuern2▶
FINMAGFinanzmarktaufsicht1UWGUnlauterer Wettbewerb1
Weitere Erlasse6/19▶
OGBundesrechtspflegegesetz (bis 2006)201GSchGGewässerschutzgesetz41aBVBundesverfassung von 187431BGFAAnwaltsgesetz13BZPBundeszivilprozess10
Keine Ergebnisse für die aktuelle Suche
IPRGSSVVRVSVGVStrRUSGOG
Alle Gebiete (SR)▾
Rechtsgebiet (SR)
Zurücksetzen
SR 1Staat – Volk – BehördenSR 2Privatrecht – Zivilrechtspflege – VollstreckungSR 3Strafrecht – Strafrechtspflege – StrafvollzugSR 4Schule – Wissenschaft – KulturSR 5LandesverteidigungSR 6FinanzenSR 7Öffentliche Werke – Energie – VerkehrSR 8Gesundheit – Arbeit – Soziale SicherheitSR 9Wirtschaft – Technische ZusammenarbeitSR 0.Völkerrecht
Umfang (Wörter)
Alle<5k5–12k12–25k>25k
Zitation
Zitiertverweist auf …
Wird zitiert vonwird verwiesen von …
Erweiterte Filter8Filter
201 Treffer
25/ S.▾
10/ S.✓25/ S.✓50/ S.✓100/ S.✓
RelevantesteNeuesteÄlteste
DEFRIT
Filter aktiv:Öffentliches DienstverhältnisIPRGSSVVRVSVGVStrRUSGOGzurücksetzen
Aktive Suchbegriffe:
BGE – amtlich publizierte Leitentscheide
Zeitfilter
BGE (10)BGer (191)
1874–2026
Nichts zu zeigen
BGE ab 1875
18742026
BGE 108 Ib 20908.10.1982
Angestelltenordnung: Kündigung des Probeverhältnisses. Wann ist die Kündigung des Dienstverhältnisses gemäss Art. 8 Abs. 2 AngO begründet? Sinngemässe Anwendung dieser Grundsätze auf die Kündigung des Probeverhältnisses.
BGE 95 I 39823.05.1969
Grundzulage zur Besoldung (Art. 55 BO III). Einer der Beamtenordnung III unterstehenden ledigen Beamtin ist während der Zeit, da sie mit eigenen Kindern im Ausland im gemeinsamen Haushalt lebt und solange für diese ein Anspruch auf Kinderzulagen besteht, eine Grundzulage…
BGE 83 I 29829.11.1957
Disziplinarrecht: Disziplinarische Entlassung eines eidgenössischen Militärbeamten wegen finanzieller Beteiligung an einer privaten Unternehmung, von der die Eidgenossenschaft Heeresmaterial bezieht.

Merkliste

Gemerkt0
BGE108 Ib 209
Aktive Suchbegriffe:
BGE 108 Ib 209›Regeste›
Reg.·E.
Militärversicherung
51
Erwerbsersatzordnung7
Familienzulagen und kantonale Sozialversicherung15
Arbeitslosenversicherung975
Sachenrecht
401
Register42
Obligationenrecht und Handelsrecht3365▶
Obligationenrecht (allgemein)815Vertragsrecht1917Gesellschaftsrecht354Wertpapierrecht14Haftpflichtrecht263
Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht219
AHVGAlters- und Hinterlassenenversicherung1
KVGKrankenversicherung1
FZAFreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU6
OHGOpferhilfegesetz5
ANAGAufenthalt und Niederlassung der Ausländer (bis 2007)2
VGVerantwortlichkeitsgesetz2
aStGBStrafgesetzbuch, alte Fassung1
AsylGAsylgesetz1
BankGBankengesetz1
MSchGMarkenschutzgesetz1
PBGPlanungs- und Baugesetz (kantonal)1
SSVSignalisationsverordnung0
SVGStrassenverkehrsgesetz0
USGUmweltschutzgesetz0
VRVVerkehrsregelnverordnung0
VStrRVerwaltungsstrafrechtsgesetz0
BGE 80 I 8212.03.1954
Beamtenrecht: Entlassungen, die nicht wegen Verletzung von Dienstpflichten ausgesprochen worden sind, unterliegen der Disziplinarbeschwerde an das Bundesgericht nicht.
8C_915/201506.04.2016
A. A.________ war zu 50 % als Organistin für die Evangelische Kirchgemeinde B.________ tätig. Am 29. Oktober 2013 fand ein Mitarbeitergespräch zwischen A.________ und den Vertretern der Evangelischen Kirchgemeinde statt. Unter Androhung einer möglichen Kündigung wurde A.________…
2C_929/201013.04.2011
A. Ab Dezember 2009 ermittelte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) wegen allfälliger Verletzungen finanzmarktrechtlicher Bestimmungen gegen die A.________ AG und die X.________ Aktiengesellschaft. Am 29. März 2010 stellte sie fest, dass die beiden Gesellschaften in…
8C_251/201029.06.2010
A. A.a A.________ wurde am 16. August 2001 zusammen mit B.________ als Job Sharing Partnerin vom Stadtrat der Stadt Bern zunächst provisorisch und am 22. August 2002 definitiv als Ratssekretär gewählt. Die von der Stadtratspräsidentin erlassene und von A.________ sowie…
8C_123/200918.01.2010
A. Der 1959 geborene F.________ ist seit dem Jahre 1990 an verschiedenen Volksschulen im Kanton Aargau als Lehrperson Instrumentalunterricht angestellt. Mit Verfügung vom 23. November 2004 reihte die Schulpflege der Stadt X.________ F.________ per 1. Januar 2005 in die Lohnstufe…
1C_296/200805.03.2009
A. Im Jahre 1981 nahm X.________ seine Lehrtätigkeit an der Zürcher Hochschule Winterthur (ZHW, damals noch Technikum Winterthur Ingenieurschule, seit Anfang 2008 Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften [ZHAW]) auf.
1C_508/200822.12.2008
A. Il 10 giugno 2008 è apparso sul Foglio ufficiale del Cantone Ticino il bando di concorso per l'assunzione segnatamente di un docente di sostegno pedagogico presso le scuole comunali di Chiasso, che sarebbe stato nominato a metà tempo. L'avviso elencava i requisiti che i…
1C_59/200828.11.2008
A. Dr. A.________ war seit 1998 beim Kantonsspital Chur als Leitende Ärztin tätig, wo sie die Abteilung Angiologie aufbaute. Auf den 1. Oktober 2001 wurde sie zur Chefärztin Innere Medizin am Kreuzspital gewählt. Im Juni 2002 wurde zwischen ihr und dem Kreuzspital ein neuer…
2A.95/200720.11.2007
A. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bejahte am 22. Januar 2001 eine besoldungsmässige Diskriminierung der beim Kanton Zürich angestellten Krankenpflegenden sowie Physio- und Ergotherapierenden gegenüber den kantonalen Polizeisoldaten. Die "Aktion Gsundi…
2P.25/200706.09.2007
A. X.________ unterrichtete als Lehrerin im Teilpensum an der Orientierungsschule A.________ das Fach Französisch. Am 8. August 2002 wurde ihre Anstellung für das Schuljahr 2002/2003 um ein Jahr verlängert mit der Auflage, dass sie im Verlauf des Schuljahres das stufenmässig…
2A.730/200603.09.2007
A. X.________, née en 1953, est titulaire depuis 1970 d'un certificat d'études secondaires ainsi que, depuis 1980, d'un diplôme de secrétaire de l'Ecole Lémania et d'un certificat fédéral de capacité d'employée de commerce. Jusqu'en 1982, elle a travaillé en qualité de…
2P.27/200722.08.2007
A. X.________ (geb. 1978) absolvierte vom 3. Januar bis zum 13. Dezember 2002 die Polizeischule in Chur. Unter Ziffer 7.2 des Spezialbefehls vom 26. November 2001 (Schulbefehl Polizeischule 2002), welcher sich auf das inzwischen aufgehobene Rekrutierungs- und…
2A.81/200715.06.2007
A. X.________ und Y.________ sind als Kindergärtnerinnen in der aargauischen Gemeinde Z.________ tätig. Mit separaten Verfügungen des Gemeinderats Z.________ vom 16. Dezember 2004 wurde ihnen der Lohn per 1. Januar 2005 eröffnet. Mit Eingabe vom 10. Februar 2005 gelangten…
2A.761/200619.04.2007
1. 1.1 X.________ (geb. 1954) trat am 1. April 1989 als Hausmeister in die Dienste des Bundesamts für Bundesbauten ein. Nach dessen Reorganisation arbeitete er dort ab dem 1. Januar 1999 als "Leiter Hausdienst" und ab dem 1. November 2002 als "Gebäudebetreiber". Seine Leistungen…
2P.276/200621.03.2007
A. Im Kanton Schwyz werden die Lehrkräfte an der Volksschule öffentlich-rechtlich angestellt; das Arbeitsverhältnis wird durch schriftlichen Vertrag begründet (§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 der Personal- und Besoldungsverordnung vom 27. Juni 2002 für die Lehrpersonen an der…
2P.252/200613.03.2007
A. X.________ (geb. 1967) war seit November 2002 als Ärztin beim Dienst D.________ der Stadt Zürich tätig. Das Arbeitsverhältnis wurde am 28. Januar 2005 durch Kündigung seitens der Dienstabteilung Gesundheit und Prävention des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich per…
2P.257/200606.03.2007
A. X.________ a été engagé, en décembre 1985, au Service de la voirie de la Ville de Neuchâtel (ci-après: le Service de la voirie). A la suite de divers griefs formulés durant l'année 2004 au sujet de l'attitude au travail du prénommé, la Direction des travaux publics de la…
2P.216/200628.02.2007
A. A.________ a été engagée depuis le 1er janvier 1993 en qualité de secrétaire 2 par l'Université de Genève (ci-après: l'Université). Dès le début de son activité, elle a travaillé comme secrétaire de B.________, jusqu'en 1995, puis de C.________, jusqu'en été 2003. En plus du…
2P.206/200624.01.2007
A. X.________ (geb. 1950) war seit 1972 für die Primarschulgemeinde Weinfelden zunächst an der Unterstufe und seit 1992 an der Mittelstufe als Primarlehrer tätig. Er wurde jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren wiedergewählt (vgl. den inzwischen aufgehobenen § 54 des…
2P.107/200617.01.2007
A. Il 25 agosto 2004 il Municipio di Lugano ha risolto di disdire per il 30 novembre successivo il rapporto d'impiego di A.________, alle dipendenze del Comune dal 1987, da ultimo quale incaricato con la funzione di ausiliario personale curante presso la Residenza X.________. Ha…
2P.164/200608.01.2007
A. Par décision du 24 avril 1991 prenant effet au 1er janvier 1992, la Ville de Genève a nommé X.________ au poste d'adjointe au chef de l'Office du personnel en qualité de fonctionnaire (classe 11) pour une période d'essai de trois ans. Cette nomination a été confirmée pour une…
2A.291/200604.01.2007
A. X.________ verfügt über ein abgeschlossenes Diplom in psychiatrischer Krankenpflege und eine berufsbegleitende Ausbildung als Maltherapeutin. Seit dem 16. Mai 1990 arbeitet sie in der Klinik Y.________, ab dem 1. September 1998 als Betreuerin im Wohnheim Psychiatrie-Zentrum…
12…9›
1 / 9
BGE 108 Ib 209BGEx
BGEx

BGE 108 Ib 209

37. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 8. Oktober 1982 i.S. Q. gegen Eidg. Finanz- und Zolldepartement (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)

Regeste

Art. 8 Abs. 2 AngOArt. 3 Abs. 1 AngOArt. 3 Abs. 4 AngO

Angestelltenordnung: Kündigung des Probeverhältnisses. Wann ist die Kündigung des Dienstverhältnisses gemäss Art. 8 Abs. 2 AngO begründet? Sinngemässe Anwendung dieser Grundsätze auf die Kündigung des Probeverhältnisses.

Erwägungen

— BGE 108 Ib 209, S. 209 —

Aus den Erwägungen:

2. Der Angestellte im Probeverhältnis ist ein Bediensteter, der sich vorerst über Fähigkeit und Eignung auszuweisen hat (Art. 3 Abs. 4, 1. Satz der Angestelltenordnung; SR 172.221.104; AngO). Soweit für den Angestellten im Probeverhältnis keine spezielle Regelung gilt, sind die Bestimmungen über den Angestellten massgebend ( Art. 3 Abs. 1 AngO ). Was die Beendigung des Dienstverhältnisses betrifft, kann das öffentliche Anstellungsverhältnis nach Art. 8 Abs. 2 AngO von beiden Seiten nur unter Angabe der Gründe gekündigt werden. Welche Tragweite das Erfordernis der — BGE 108 Ib 209, S. 210 — Begründung im Falle der Kündigung seitens des Angestellten hat, braucht hier nicht untersucht zu werden. Jedenfalls darf die Verwaltung das öffentlichrechtliche Anstellungsverhältnis nur kündigen, wenn sie sich auf triftige Gründe stützen kann. Ob solche Gründe bestehen, muss im Beschwerdeverfahren überprüft werden können; denn andernfalls wäre die Vorschrift, dass die Verwaltung im Kündigungsschreiben die Gründe angeben muss, kaum verständlich und hätte die Ordnung, welche dem Angestellten die Weiterziehung der von der Verwaltung ausgesprochenen Kündigung auf dem Beschwerdeweg bis ans Bundesgericht ermöglicht, wenig Sinn ( BGE 97 I 544 ).

Es stellt sich die Frage, was triftige Gründe sind, und wieweit die Beschwerdeinstanz und insbesondere das Bundesgericht das Vorliegen solcher Gründe im einzelnen prüfen kann. Die AngO enthält keine näheren Bestimmungen über die Gründe, aus denen die Verwaltung ein Anstellungsverhältnis kündigen darf. Der Entscheid darüber, ob eine Kündigung angezeigt ist, ist dem Ermessen der Behörde überlassen. Die Verwaltung ist in dieser Beziehung nicht weniger frei als beim Entscheid über die Erneuerung des Dienstverhältnisses des Beamten gemäss Art. 57 BtG , der ausdrücklich bestimmt, dass die Wahlbehörde hierüber nach freiem Ermessen befindet. Die Behörde hat aber ihr Ermessen beim Entscheid über die Kündigungsfrage wie in jedem anderen Bereich pflichtgemäss auszuüben. Ein wichtiger Grund im Sinne des Art. 77 AngO , d.h. ein Umstand, der die fristlose Entlassung des Angestellten rechtfertigen würde, braucht nicht nachgewiesen zu sein. Es muss genügen, dass die Kündigung sich im Rahmen des der Verwaltung zustehenden Ermessens hält und angesichts der Leistungen und des Verhaltens des Bediensteten sowie der personellen und sonstigen betrieblichen Gegebenheiten als vertretbare Massnahme erscheint. Nur sachlich nicht haltbare, willkürliche Kündigungen seitens der Verwaltung sind im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren aufzuheben. Das Bundesgericht prüft, ob die Verwaltung das ihr von der AngO hinsichtlich der Kündigung eingeräumte Ermessen überschritten oder missbraucht habe. Zu einer eigentlichen Ermessenskontrolle ist es auf diesem Gebiete nicht befugt; denn hier liegt keiner der Fälle vor, in denen nach Art. 104 lit. c OG die Rüge der Unangemessenheit zulässig ist; insbesondere handelt es sich nicht um eine Disziplinarstrafe im Sinne der Ziff. 2 dieser Bestimmung ( BGE 99 Ib 136 f.). Weiter prüft das Bundesgericht ohne Beschränkung der Kognition, ob der — BGE 108 Ib 209, S. 211 — einer Kündigung zugrundegelegte und für diesen Entscheid bedeutsame Sachverhalt unrichtig oder unvollständig festgestellt worden ist ( Art. 104 lit. b OG ).

Diese Grundsätze sind auch im Falle des Probeverhältnisses zu beachten, das gemäss Art. 3 Abs. 4 AngO dazu dient, die Fähigkeit und die Eignung eines Bediensteten zu erproben. Immerhin dürfen hinsichtlich der Gründe, aus denen die Verwaltung dieses schon seiner Natur nach lockere Verhältnis kündigen darf, keine strengen Anforderungen gestellt werden. Die Kündigung des Probeverhältnisses durch die Verwaltung muss namentlich zulässig sein, wenn die Annahme, dass der Ausweis der Fähigkeit oder der Eignung des Angestellten nicht erbracht ist oder voraussichtlich nicht erbracht werden kann, auf Grund der Wahrnehmungen der Vorgesetzten hinlänglich gerechtfertigt erscheint. Es entspricht dem Charakter des Probeverhältnisses, dass der Verwaltung in dieser Hinsicht ein weiter Beurteilungsspielraum belassen wird ( BGE 97 I 540 E. 5; vgl. auch JUD, Besonderheiten öffentlichrechtlicher Dienstverhältnisse nach schweizerischem Recht, insbesondere bei deren Beendigung aus nichtdisziplinarischen Gründen, Diss. Freiburg, St. Gallen 1975, S. 174 f.).

Themen
BeschwerdeverfahrenErmessenErmessen der VerwaltungErmessenskontrolleKognition des BundesgerichtsKündigung des DienstverhältnissesKündigung des ProbeverhältnissesProbeverhältnisSachverhaltskontrolleTriftige GründeWillkür
§Normen
Art. 3 Abs. 1 AngOArt. 3 Abs. 4 AngOArt. 8 Abs. 2 AngOArt. 57 BtGArt. 77 AngOArt. 104 lit. b aOG (bis 1992)Art. 104 lit. c aOG (bis 1992)
Zitierte Entscheide
BGE 99 Ib 13616.02.1973
Geheimhaltungspflicht, Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Aufschiebende Wirkung
BGE 97 I 54417.09.1971
Anspruch auf Dienstzeugnis, Beurteilungsspielraum der Verwaltung, Dienstzeugnis
BGE 97 I 54017.09.1971
Anspruch auf Dienstzeugnis, Beurteilungsspielraum der Verwaltung, Dienstzeugnis
Wird zitiert von
BGE 120 Ib 13411.04.1994
Kündigung eines Probeverhältnisses
BGE 108 Ib 419als 108 Ib 21025.11.1982
Dienstliches Erfordernis, Ermessen der Verwaltung, Grundrechte des Persönlichkeitsschutzes
Quelle: Bundesgericht·bger.ch·BGE 108 Ib 209

Zitiervorschlag: BGE 108 Ib 209, bgex.ch/bge/108-ib-209

Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · BGE 108 Ib 209