§ Art. OR StGB
BGEx
Suchen in
Zuletzt gesucht
Noch keine Suchen
DE
DeutschFrançaisItaliano
Menü
Impressum·Datenschutz·AGBs
RelevantesteNeuesteÄlteste
DEFRIT
Zeitfilter
BGEBGer
Zur Trefferliste springen
§ Art. OR StGB
BGEx
Suchen in
Zuletzt gesucht
Noch keine Suchen
DE
DeutschFrançaisItaliano
Menü
Impressum·Datenschutz·AGBs
Erweiterte Filter
Publikationsart
AlleBGEBGer
amtlich publizierte Leitentscheidenicht amtlich publizierte Urteile
Alle Abteilungen▾
Abteilung
Zurücksetzen
I. öffentlich-rechtliche Abt.0II. öffentlich-rechtliche Abt.5
SucheProfil
III. öffentlich-rechtliche Abt.ab 20236
IV. öffentlich-rechtliche Abt.ab 20238
I. zivilrechtliche Abt.2
II. zivilrechtliche Abt.1
I. strafrechtliche Abt.ab 01.07.20230
II. strafrechtliche Abt.ab 01.07.20230
Strafrechtliche Abt.2007–30.06.20230
I. sozialrechtliche Abt.2007–2022357
II. sozialrechtliche Abt.2007–2022684
Kassationshofbis 20060
Ausserord. Kassationshofbis 20040
SchK-Kammerbis 20072
Anklagekammerbis 20040
Bundesstrafgericht (Abt. des BGer)bis 20040
Eidg. Versicherungsgerichtbis 20063042
Rechtsgebiet1▾
Rechtsgebiet
Zurücksetzen
Staatsrecht1/3734315▶
Grundrecht1466Bürgerrecht und Ausländerrecht2263Staatshaftung283Öffentliches Dienstverhältnis233Politische Rechte196Rechtshilfe und Auslieferung879Unterrichtswesen und Berufsausbildung84Kunst und Kultur4Ökologisches Gleichgewicht154Sicherheits- und Friedenspolitik10Öffentliche Finanzen und Abgaberecht1140Raumplanung und öffentliches Baurecht1043Enteignung113
Energie & Verkehr & Post- und Fernmeldeverkehr, Medien2864▶
Energie102Strassenbau und Strassenverkehr2528Verkehr (ohne Strassenverkehr)124Post- und Fernmeldeverkehr33Medien77
Sozialversicherungsrecht1/1010750▶
Alters- und Hinterlassenenversicherung1419Invalidenversicherung4107Ergänzungsleistungen258Berufliche Vorsorge770Krankenversicherung906Unfallversicherung2193Militärversicherung
Gesundheitswesen & soziale Sicherheit135Wirtschaft489
Verfahren11344▶
Zivilprozess2995Strafprozess2846Verwaltungsverfahren4380Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters235Zwangsvollstreckung323Schiedsgerichtsbarkeit178
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht1259
Privatrecht5531▶
Zivilrecht2089▶
Privatrecht (allgemein)174Personenrecht206Familienrecht1066Erbrecht209Sachenrecht
Strafrecht1370▶
Strafrecht (allgemein)711Straftaten470Verwaltungsstrafrecht149Straf- und Massnahmenvollzug40
Invalidenversicherung
Behandelter Erlass6▾
Behandelter Erlass
Zurücksetzen
Privatrecht298▶
ZGBZivilgesetzbuch225ORObligationenrecht71HRegVHandelsregisterverordnung1IPRGInternationales Privatrecht1
Strafrecht60▶
StGBStrafgesetzbuch47StPOStrafprozessordnung12BetmGBetäubungsmittel1
Verfahren und Vollstreckung1/5▶
BGGBundesgerichtsgesetz9188VwVGVerwaltungsverfahren444ZPOZivilprozessordnung24VGGVerwaltungsgerichtsgesetz20SchKGSchuldbetreibung und Konkurs16
Staats- und Verwaltungsrecht2689▶
BVBundesverfassung2128EMRKMenschenrechtskonvention557AuGAusländergesetz2AIGAusländer- und Integrationsgesetz1DSGDatenschutz1
Sozialversicherung19074▶
IVGInvalidenversicherung9452ATSGSozialversicherungsrecht, Allg. Teil8545AHVGAlters- und Hinterlassenenversicherung694UVGUnfallversicherung100BVGBerufliche Vorsorge89
Wirtschaft und Steuern1/5▶
DBGDirekte Bundessteuer5KGKartellgesetz1MWSTGMehrwertsteuer1UWGUnlauterer Wettbewerb1FINMAGFinanzmarktaufsicht0
Weitere Erlasse4/29▶
OGBundesrechtspflegegesetz (bis 2006)3936AHVVAHV-Verordnung274HVIVerordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV262BZPBundeszivilprozess165aBVBundesverfassung von 1874
Keine Ergebnisse für die aktuelle Suche
OGSSVVwVGVStrRSVGFINMAG
Alle Gebiete (SR)▾
Rechtsgebiet (SR)
Zurücksetzen
SR 1Staat – Volk – BehördenSR 2Privatrecht – Zivilrechtspflege – VollstreckungSR 3Strafrecht – Strafrechtspflege – StrafvollzugSR 4Schule – Wissenschaft – KulturSR 5LandesverteidigungSR 6FinanzenSR 7Öffentliche Werke – Energie – VerkehrSR 8Gesundheit – Arbeit – Soziale SicherheitSR 9Wirtschaft – Technische ZusammenarbeitSR 0.Völkerrecht
Umfang (Wörter)
Alle<5k5–12k12–25k>25k
Zitation
Zitiertverweist auf …
Wird zitiert vonwird verwiesen von …
Erweiterte Filter7Filter
4'107 Treffer
25/ S.▾
10/ S.✓25/ S.✓50/ S.✓100/ S.✓
RelevantesteNeuesteÄlteste
DEFRIT
Filter aktiv:InvalidenversicherungOGSSVVwVGVStrRSVGFINMAGzurücksetzen
Aktive Suchbegriffe:
BGE – amtlich publizierte Leitentscheide
Zeitfilter
BGE (111)BGer (3'996)
1874–2026
Nichts zu zeigen
BGE ab 1875
18742026
BGE 149 V 4922.03.2023
Art. 59 ATSG ; Art. 66 Abs. 1 IVV ; Beschwerdelegitimation der Sozialhilfebehörde. Die Sozialhilfebehörde, die eine versicherte Person regelmässig unterstützt, ist legitimiert, die den Rentenanspruch ablehnende Verfügung der IV-Stelle in eigenem Namen mittels Beschwerde…
BGE 144 V 9707.05.2018
Art. 37 Abs. 4 und Art. 55 Abs. 1 ATSG ; Art. 65 Abs. 4 VwVG ; rückwirkender Entzug der unentgeltlichen Rechtsvertretung für das Verwaltungsverfahren. Kommt die früher bedürftige Partei später zu hinreichenden Mitteln, kann deswegen weder die Nachzahlung der Kosten der…
BGE 142 V 55119.08.2016
Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 BV ; Art. 92, 93 und 100 BGG ; Vertrauensschutzprinzip im Falle geänderter Rechtsprechung zum Fristbeginn bei Anfechtung von Kostenregelungen in einem Rückweisungsentscheid. Die bisherige - mit BGE 142 II 363 (Urteil 2C_309/2015 vom 24. Mai 2016)…

Merkliste

Gemerkt0
BGE149 V 49
Aktive Suchbegriffe:
BGE 149 V 49›Regeste›
Reg.·SV.·E.
52
Erwerbsersatzordnung7
Familienzulagen und kantonale Sozialversicherung16
Arbeitslosenversicherung998
391
Register43
Obligationenrecht und Handelsrecht3212▶
Obligationenrecht (allgemein)768Vertragsrecht1823Gesellschaftsrecht355Wertpapierrecht14Haftpflichtrecht251
Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht229
KVGKrankenversicherung61
AVIGArbeitslosenversicherung51
ELGErgänzungsleistungen49
EOErwerbsersatz31
FZGFreizügigkeit2
116
FZAFreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU106
UVVUnfallversicherungsverordnung37
ELVVerordnung über die Ergänzungsleistungen29
KLVKrankenpflege-Leistungsverordnung23
KVVKrankenversicherungsverordnung21
AVIVArbeitslosenversicherungsverordnung17
VGVerantwortlichkeitsgesetz17
KUVGKranken- und Unfallversicherungsgesetz (bis 1995)12
ANAGAufenthalt und Niederlassung der Ausländer (bis 2007)9
SVGStrassenverkehrsgesetz8
BGFAAnwaltsgesetz7
AsylGAsylgesetz5
aStGBStrafgesetzbuch, alte Fassung2
MSchGMarkenschutzgesetz2
StHGSteuerharmonisierungsgesetz2
VVGVersicherungsvertragsgesetz2
BStPBundesstrafprozess (bis 2010)1
BüGBürgerrechtsgesetz1
MWSTVMehrwertsteuerverordnung1
VRVVerkehrsregelnverordnung1
VZVVerkehrszulassungsverordnung1
WStBWehrsteuerbeschluss (bis 1994)1
SSVSignalisationsverordnung0
VStrRVerwaltungsstrafrechtsgesetz0
BGE 141 V 33004.05.2015
Art. 43 Abs. 1, Art. 44, 49, 51 und 55 ATSG; Art. 5 und 46 VwVG . Die IV-Stelle hat über die Zulassung bzw. Ablehnung von an die medizinische Gutachterstelle gerichteten Zusatzfragen der versicherten Person mittels Verfügung zu befinden (E. 2-4). Will die versicherte Person…
BGE 140 V 11614.04.2014
Art. 37 Abs. 4 und Art. 52 Abs. 3 ATSG ; Art. 64 Abs. 1 VwVG in Verbindung mit Art. 55 ATSG ; Anspruch auf Parteientschädigung im Vorbescheidverfahren der Invalidenversicherung. Im nichtstreitigen IV-rechtlichen Vorbescheidverfahren liegt kein Obsiegen oder Unterliegen der…
BGE 138 V 27109.05.2012
Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Art. 29 ff. BV ; Art. 43 f. ATSG; Art. 46 Abs. 1 lit. a VwVG und Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG . Kantonale Entscheide und solche des Bundesverwaltungsgerichts über Beschwerden gegen Verfügungen der IV-Stellen betreffend die Einholung von medizinischen Gutachten…
BGE 137 V 21028.06.2011
Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG ; Art. 59 Abs. 3 IVG ; Art. 72bis IVV (in Kraft bis 31. März 2011); Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS); Wahrung…
BGE 137 V 7112.04.2011
Art. 16 ATSG ; Überprüfung des Ausmasses einer Herabsetzung des Invalideneinkommens. Kognition des Bundesgerichts (E. 5.1) und der kantonalen Versicherungsgerichte (E. 5.2) hinsichtlich der Überprüfung von Abzügen auf Invalideneinkommen, die auf statistisch ermittelten…
BGE 136 V 715.12.2009
Art. 28 IVG ; Art. 573 Abs. 2 ZGB ; Art. 196, 260 und 269 SchKG ; Art. 48 VwVG ; Art. 59 ATSG ; Art. 89 Abs. 1 BGG ; Anfechtung einer den Nachlass betreffenden Rentenverfügung durch einen ausschlagenden Erben. Ein Erbe, welcher die Erbschaft ausgeschlagen und nicht den Antritt…
BGE 135 V 47323.10.2009
Art. 61 lit. g ATSG ; Art. 68 Abs. 1 BGG ; Parteientschädigung und Rechtsschutzversicherung. Ist eine versicherte Person durch einen Anwalt einer Rechtsschutzversicherung vertreten, hat sie im Falle des Obsiegens sowohl für das Verfahren vor Bundesgericht als auch für das…
BGE 135 V 25406.07.2009
Art. 44 ATSG ; Art. 59 und 64a IVG ; Art. 49 IVV ; Art. 57a IVG ; Art. 12 lit. e VwVG ; Mitwirkungsrechte bei Begutachtung durch regionale ärztliche Dienste der IV-Stellen. Art. 44 ATSG ist auch im Abklärungsverfahren der Invalidenversicherung anwendbar (E. 3.2). Art. 44 ATSG…
BGE 134 V 4907.01.2008
Art. 38 Abs. 2bis ATSG ( Art. 44 Abs. 2 BGG , Art. 20 Abs. 2bis VwVG ); Geltung der Zustellungsfiktion auch beim Postrückbehaltungsauftrag? Die früher in analoger Anwendung der Rechtsprechung zur Briefkasten- und Postfachzustellung auch beim Postrückbehaltungsauftrag beachtete…
BGE 133 V 40224.07.2007
Art. 69 Abs. 1bis IVG : Kostenvorschuss; Grundsatz der Gesetzmässigkeit. Die Befugnis zur Erhebung eines Kostenvorschusses und die verfahrensrechtlichen Folgen einer allfälligen Nichtbezahlung müssen in einem Gesetz im formellen Sinn vorgesehen sein (E. 3.4). Art. 69 Abs. 1bis…
BGE 133 V 45023.07.2007
Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9 BV ; Art. 9 ATSG ; Art. 42 IVG ; Art. 37 Abs. 3 lit. e und Art. 38 IVV ; Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3): Lebenspraktische Begleitung. Die "lebenspraktische Begleitung"…
BGE 133 V 30310.05.2007
Art. 6 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 1 IVG ; Art. 14 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Schweiz und Mazedonien über Soziale Sicherheit. Ein in der Schweiz wohnhaftes mazedonisches Kind, das "in der Schweiz invalid geboren wurde", hat Anspruch auf Sonderschulung, auch wenn es im…
BGE 133 V 1418.10.2006
Art. 78 ATSG : Verantwortlichkeit des Versicherers. Versäumnis einer IV-Stelle, dem Ersuchen eines Arbeitgebers um Abgabe des besonderen Formulars zur Geltendmachung einer Drittauszahlung von Leistungsnachzahlungen stattzugeben. Schaden auf Grund der Tatsache, dass die…
BGE 132 V 39328.09.2006
Art. 132 Abs. 2 OG (in der seit 1. Juli 2006 geltenden Fassung), Art. 104 lit. a, Art. 105 Abs. 2 OG : Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichts bei der Invaliditätsbemessung. Überprüfungsbefugnis des Eidgenössischen Versicherungsgerichts nach der neuen…
BGE 133 V 5020.09.2006
Art. 49 Abs. 1, Art. 51, Art. 52 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG : Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch. Das Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch ist nicht durch Einsprache anfechtbar (E. 4).
BGE 132 V 37614.07.2006
Art. 44 ATSG ; Art. 59 Abs. 3 IVG ; Art. 69 Abs. 2 und Art. 72bis IVV : Mitwirkungsrechte bei Begutachtung in Medizinischer Abklärungsstelle (MEDAS). Wird eine Medizinische Abklärungsstelle (MEDAS) mit einer Begutachtung beauftragt, sind die Mitwirkungsrechte von Art. 44 ATSG zu…
BGE 132 V 32104.07.2006
Art. 42ter Abs. 1 und 2 IVG : Höhe der Hilflosenentschädigung für Versicherte, die sich in einem Heim aufhalten. Als Versicherte, die sich in einem Heim aufhalten, im Sinne von Art. 42ter Abs. 2 Satz 1 IVG gelten Personen, welche dort mehr als fünfzehn Nächte in einem…
BGE 132 V 36830.06.2006
Art. 42, Art. 43 Abs. 1, Art. 52 Abs. 1 ATSG ; Art. 29, Art. 30 Abs. 1 und 2 lit. b VwVG ; Art. 29 Abs. 2 BV : Sachverhaltsabklärung und Wahrung des rechtlichen Gehörs im sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Die Verwaltung hat den rechtserheblichen Sachverhalt…
BGE 132 V 21510.04.2006
Art. 8 Abs. 1, 2 und 3 lit. d, Art. 21 Abs. 1, 2 und 3 IVG ; Art. 2 Abs. 1, 2 und 4 HVI ; Ziff. 1.01 HVI Anhang (jeweils in der bis Ende 2002 gültig gewesenen Fassung): Hilfsmittelabgabe als Eingliederungsmassnahme. Prüfung des Anspruchs auf eine Oberschenkel-Prothese mit…
BGE 132 V 6508.02.2006
Art. 4 und 28 IVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung): Diagnose "Fibromyalgie"; Ermittlung der Invalidität. Weder für die Verwaltung noch für das Gericht besteht ein Anlass, die Diagnose "Fibromyalgie" in Frage zu stellen, auch wenn diese in der Ärzteschaft…
BGE 131 V 16403.05.2005
Art. 5 VwVG ; Art. 97 Abs. 1 und Art. 128 OG ; Art. 28 Abs. 2 (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung), Art. 29 Abs. 1 lit. b IVG ; Art. 88a Abs. 2 IVV : Durch mehrere Verfügungen geregeltes Rechtsverhältnis: Anfechtungs- und Streitgegenstand. Es ist in…
BGE 131 III 36001.03.2005
Haftpflicht des Motorfahrzeughalters; Berechnung des Erwerbsausfalls und des Haushaltsschadens infolge Invalidität. Beweisanforderungen bei der Bestimmung des künftigen Erwerbsausfalls zufolge Arbeitsunfähigkeit (E. 5). Mechanismen zur Verhinderung einer Überentschädigung eines…
12…165›
1 / 165
BGE 149 V 49BGEx
BGEx

BGE 149 V 49

6. Auszug aus dem Urteil der IV. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. Soziale Dienste Oberer Leberberg gegen IV-Stelle Solothurn (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten)
8C_583/2022 vom 22. März 2023

Regeste

Art. 34 Abs. 1 VwVGArt. 37 Abs. 3 ATSGArt. 59 ATSG

Art. 59 ATSG ; Art. 66 Abs. 1 IVV ; Beschwerdelegitimation der Sozialhilfebehörde. Die Sozialhilfebehörde, die eine versicherte Person regelmässig unterstützt, ist legitimiert, die den Rentenanspruch ablehnende Verfügung der IV-Stelle in eigenem Namen mittels Beschwerde anzufechten (E. 5.7). Bejahung einer solchen regelmässigen Unterstützung im konkreten Fall, auch wenn die geleistete wirtschaftliche Sozialhilfe zu Beginn noch mit Arbeitslosentaggeldern verrechnet werden konnte (E. 5.6).

Sachverhalt ab Seite 50

Sachverhalt

— BGE 149 V 49, S. 50 —

A. Die 1978 geborene A. meldete sich im Januar 2020 unter Hinweis auf eine Suchterkrankung bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn zum Leistungsbezug an. Mit Vorbescheid vom 23. Februar 2021 stellte ihr diese in Aussicht, das Leistungsgesuch abzuweisen. Am 22. März 2021 reichten die Sozialen Dienste Oberer Leberberg der IV-Stelle eine "Vollmacht zur Einholung von Informationen und Dokumenten" ein und ersuchten um Zustellung der Verfahrensakten sowie "der laufenden Korrespondenz". Mit Begleitschreiben vom 31. März 2021 liess die IV-Stelle den Sozialen Diensten die Akten zukommen. Mit Verfügung vom 26. April 2021 wies die IV-Stelle das Leistungsgesuch der Versicherten ab. Die Verfügung ging an die Versicherte; die Sozialen Dienste wurden darüber nicht orientiert. Sie äusserten sich am 11. Mai 2021 - in Unkenntnis der ergangenen Verfügung - zur Sache und stellten am 31. Mai 2021 ein Gesuch um Drittauszahlung. Die IV-Stelle vertrat in der Folge den Standpunkt, die Verfügung vom 26. April 2021 sei rechtskräftig geworden.

B. Auf die von den Sozialen Diensten gegen die Verfügung vom 26. April 2021 erhobene Beschwerde vom 13. September 2021 trat das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn - nach getroffenen Abklärungen zum Umfang der sozialhilferechtlichen Unterstützung der Sozialen Dienste - mit einzelrichterlichem Urteil vom 29. August 2022 nicht ein, da die Beschwerdelegitimation der Sozialen Dienste nicht gegeben sei.

C. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten lassen die Sozialen Dienste beantragen, die Sache sei unter Aufhebung des Urteils des Versicherungsgerichts vom 29. August 2022 an dieses zurückzuweisen, damit es in Dreierbesetzung über die Beschwerde vom 13. September 2021 einen neuen (Sach-)Entscheidfälle.

Während die Vorinstanz auf Abweisung der Beschwerde schliesst, verzichten die IV-Stelle, die Versicherte und das Bundesamt für Sozialversicherungen auf eine Vernehmlassung.

Erwägungen

Aus den Erwägungen:

2. Streitig und zu prüfen ist, ob das kantonale Gericht zu Recht auf die Beschwerde der Sozialen Dienste Oberer Leberberg mangels Beschwerdelegitimation nicht eingetreten ist. — BGE 149 V 49, S. 51 —

3.

3.1 Das kantonale Gericht erwog zunächst, die Beschwerdegegnerin habe das von der Beschwerdeführerin mit entsprechender Vollmacht eingereichte Gesuch um Zustellung der laufenden Korrespondenz missachtet, indem sie die Verfügung vom 26. April 2021 einzig der Versicherten, nicht aber der Beschwerdeführerin zugestellt habe. Da sich ein Eröffnungsfehler nicht zu Lasten der Betroffenen auswirken dürfe, sei die Beschwerdefrist gegenüber der Beschwerdeführerin nicht durch die Eröffnung der Verfügung an die Versicherte ausgelöst worden. Nachdem die Beschwerdeführerin aber am 25. Mai 2021 Kenntnis vom Erlass der Verfügung erhalten habe, hätte sie sich veranlasst sehen müssen, umgehend die Zustellung der Verfügung zu verlangen. Der Beginn der Beschwerdefrist sei deshalb auf denjenigen Zeitpunkt festzusetzen, in dem nach einem solchen Gesuch die Verfügung bei der Beschwerdeführerin eingetroffen wäre. Das Datum des Fristbeginns könne jedoch offengelassen werden, da die Beschwerdeführerin in der Folge am 31. Mai 2021 das Drittauszahlungsgesuch und am 21. Juni 2021 auch einen Arztbericht eingereicht habe, was als implizite Äusserung des Nichteinverständnisses mit der Verfügung gewertet werden könne. Jedenfalls habe in Kombination mit dem früheren Schreiben vom 11. Mai 2021, mit welchem eine unvollständige Abklärung des medizinischen Sachverhalts gerügt worden sei, eine Eingabe vorgelegen, welche die Beschwerdegegnerin zur allfälligen Behandlung als Beschwerde an das Versicherungsgericht hätte weiterleiten müssen. Die Beschwerdefrist sei somit gewahrt worden und die spätere Eingabe vom 13. September 2021 als Beschwerdeergänzung zu betrachten.

3.2 Diese Beurteilung ist - zumindest im Ergebnis - nicht zu beanstanden. Ein Vertretungsverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin und der Versicherten lag zwar nicht vor und musste aufgrund der Umstände auch nicht angenommen werden. Dementsprechend erhob die Beschwerdeführerin in eigenem Namen und nicht für die Versicherte Beschwerde. Aus dem angefochtenen Urteil ist nicht ersichtlich, gestützt auf welche Bestimmung von einem Eröffnungsfehler auszugehen ist. Ein solcher kann jedenfalls nicht aus Art. 37 Abs. 3 ATSG abgeleitet werden, der vorsieht, dass der Versicherungsträger seine Mitteilungen an die Vertretung macht, solange die Partei die Vollmacht nicht widerruft. Hingegen ergibt sich aus der subsidiär anwendbaren (vgl. Art. 55 Abs. 1 ATSG ) Bestimmung — BGE 149 V 49, S. 52 — von Art. 34 Abs. 1 VwVG (SR 172.021; Eröffnung an die Parteien), dass die Verfügung allen Dritten, die beschwerdebefugt sind, zu eröffnen ist (Urteil 8C_98/2022 vom 6. April 2022 E. 5.3.1 mit Verweis auf UELI KIESER, ATSG-Kommentar, 4. Aufl. 2020, N. 59 zu Art. 49 ATSG ). Wie noch aufzuzeigen sein wird (vgl. E. 5 hiernach), war die Beschwerdeführerin vorliegend beschwerdelegitimiert, weshalb die Verfügung vom 26. April 2021 auch ihr hätte zugestellt werden müssen. Des Weiteren brachte die Beschwerdeführerin in ihrer Eingabe vom 11. Mai 2021 und mit dem am 21. Juni 2021 eingereichten Arztbericht klar zum Ausdruck, dass sie mit der Leistungsverweigerung nicht einverstanden war. Der Vorinstanz kann deshalb im Ergebnis darin beigepflichtet werden, dass die Beschwerdefrist gewahrt wurde.

4.

4.1 Die Vorinstanz hat ihr Nichteintreten auf die Beschwerde gegen die Verfügung vom 26. April 2021 damit begründet, dass bis Ende April 2021 nicht von einer regelmässigen Unterstützung und Betreuung (vgl. dazu Art. 66 Abs. 1 IVV [SR 831.201]) der Versicherten durch die Beschwerdeführerin gesprochen werden könne. Ab dem 22. März 2021 seien zwar Zahlungen der Beschwerdeführerin im Rahmen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt der Versicherten erfolgt, diese hätten aber quasi postwendend mit den Arbeitslosentaggeldern verrechnet werden können. Der Saldo des Klientinnenkontoauszugs sei bis am 28. Mai 2021 niedriger gewesen als vor dem 3. März 2021. Es habe damit seitens der Beschwerdeführerin bis zu diesem Zeitpunkt nicht eine regelmässige Unterstützung und Betreuung vorgelegen, sondern eine äusserst kurzfristige Bevorschussung im Hinblick auf die Arbeitslosenentschädigung, welche bereits drei Tage nach der ersten Sozialhilfezahlung zu fliessen begonnen habe. Auf die Beschwerde sei daher mangels Legitimation nicht einzutreten.

4.2 Die Beschwerdeführerin rügt eine willkürliche Anwendung von kantonalem Recht und eine Verletzung von Art. 59 ATSG wie auch der Rechtsweggarantie ( Art. 29a BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ).

5.

5.1 Die Legitimation zur Anfechtung einer Verfügung bzw. eines Einspracheentscheids durch Beschwerde an das kantonale Gericht richtet sich nach Art. 59 ATSG . Gemäss dieser Bestimmung ist zur Beschwerde berechtigt, wer durch die angefochtene Verfügung oder — BGE 149 V 49, S. 53 — den Einspracheentscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Der Begriff des schutzwürdigen Interesses für das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht ( Art. 61 ATSG ) ist gleich auszulegen wie derjenige nach Art. 89 Abs. 1 lit. c BGG für das Verfahren der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht ( BGE 136 V 7 E. 2.1 mit Hinweisen; vgl. auch Art. 111 Abs. 1 BGG , wonach eine Partei, die zur Beschwerde ans Bundesgericht legitimiert ist, sich am Verfahren vor allen kantonalen Instanzen als Partei beteiligen können muss). Das schutzwürdige Interesse muss nicht nur bei der Beschwerdeeinreichung, sondern auch noch im Zeitpunkt der Urteilsfällung aktuell und praktisch sein. Fällt es im Laufe des Verfahrens dahin, wird die Sache als erledigt erklärt; fehlte es schon bei der Beschwerdeeinreichung, ist auf die Eingabe nicht einzutreten. Nach der Rechtsprechung ist ausnahmsweise auf das Erfordernis des aktuellen praktischen Interesses zu verzichten, wenn sich die aufgeworfenen Fragen unter gleichen oder ähnlichen Umständen jederzeit wieder stellen können, eine rechtzeitige Überprüfung im Einzelfall kaum je möglich wäre und die Beantwortung wegen deren grundsätzlicher Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt ( BGE 139 I 206 E. 1.1; BGE 137 I 23 E. 1.3.1 mit Hinweisen).

5.2 Die Sozialhilfebehörden sind nicht bereits aufgrund des Umstands, dass sie eine versicherte Person unterstützen, generell zur Anfechtung leistungsablehnender Verfügungen der Sozialversicherungsträger berechtigt, auch wenn in allen diesen Fällen ein mittelbares finanzielles Interesse daran besteht, dass der Lebensunterhalt durch die Sozialversicherung und nicht durch die - subsidiäre - öffentliche Sozialhilfe sichergestellt ist. Die Legitimation zur Drittbeschwerde verlangt vielmehr auch hier eine unmittelbare und konkrete Betroffenheit oder qualifizierte Beziehungsnähe zur Streitsache ( BGE 133 V 188 E. 4.5).

Die Legitimation, einen bestimmten Anspruch auf dem Rechtsmittelweg geltend zu machen, steht sodann in einem engen Zusammenhang mit der Befugnis, die versicherte Person bei der Verwaltung zum Bezug der entsprechenden Leistung anzumelden. Soweit eine Sozialhilfebehörde den Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen für eine versicherte Person im Anmeldeverfahren geltend machen kann, steht ihr deshalb grundsätzlich auch die Beschwerdelegitimation zu ( BGE 146 V 331 E. 1.1 mit Hinweisen; BGE 98 V 54 E. 1). — BGE 149 V 49, S. 54 — Davon abgesehen ist die Sozialhilfebehörde insbesondere im Fall einer versicherten Person, die regelmässig mit Fürsorgeleistungen unterstützt wird, berechtigt, gegen die den Rentenanspruch ablehnende Verfügung der IV-Stelle in eigenem Namen Beschwerde zu führen (vgl. Urteile 8C_108/2018 vom 16. April 2018 E. 3; 8C_905/2014 vom 23. Juli 2015 E. 2.2; I 559/05 vom 31. März 2006 E. 2; I 113/05vom 8. Juni 2005 E. 2; je mit Hinweisen). Auch eine Gemeinde, der die von ihr verlangte Drittauszahlung von Sozialversicherungsleistungen verweigert wird, ist direkt in ihren vermögensrechtlichen Interessen als Sozialhilfebehörde berührt und damit beschwerdeberechtigt ( BGE 135 V 2 E. 1.1 mit Hinweisen).

Verneint wurde dagegen die Beschwerdelegitimation der einen Arbeitslosen unterstützenden Sozialhilfebehörde, welche beim kantonalen Versicherungsgericht eine dem Unterstützten eröffnete Verfügung der Arbeitslosenkasse betreffend Anrechnung einer Tätigkeit als Zwischenverdienst angefochten hatte. Dies geschah mit der Begründung, es fehle an einer spezialgesetzlichen oder aus dem ATSG ableitbaren Befugnis der unterstützenden Fürsorgebehörde, aus eigenem Recht ALV-rechtliche Leistungen im Anmeldeverfahren geltend zu machen, und die im Falle von Drittbeschwerden erhöhten Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse seien nicht erfüllt (vgl. Urteil C 12/04 vom 14. Oktober 2004 E. 4 und 5).

5.3 Gemäss Art. 66 Abs. 1 IVV sind zur Geltendmachung des Anspruchs befugt: der Versicherte, sein gesetzlicher Vertreter sowie Behörden oder Dritte, die den Versicherten regelmässig unterstützen oder dauernd betreuen. Behörden und Dritte, welche diese Voraussetzungen erfüllen, können auch die entsprechenden Entscheide auf dem Rechtsmittelweg weiterziehen (vgl. E. 5.2 hiervor).

5.4 Das Bundesgericht musste sich bisher - soweit ersichtlich - nicht vertieft damit auseinandersetzen, was unter regelmässiger Unterstützung oder dauernder Betreuung zu verstehen ist. Immerhin hat es im Falle einer einmaligen Kostenübernahme für eine Augenoperation durch den obligatorischen Krankenversicherer aber festgehalten, darin liege offensichtlich weder eine regelmässige Unterstützung noch eine dauernde Betreuung im Sinne von Art. 66 Abs. 1 IVV , weshalb der Krankenversicherer daraus keine Anmeldebefugnis bei der IV ableiten konnte ( BGE 135 V 106 E. 4.2; das Anmelderecht ergab sich i.c. indessen aus der Vorleistungspflicht des Krankenversicherers gemäss Art. 70 f. ATSG [E. 6.3]). — BGE 149 V 49, S. 55 —

5.5 Betreffend Unterstützungsleistungen der Beschwerdeführerin stellte die Vorinstanz fest, die Versicherte habe sich am 3. März 2021 wieder bei den Sozialen Diensten angemeldet, nachdem sie bereits in den Jahren 2013 bis 2015 von diesen unterstützt worden sei. Nach einem "Intakegespräch" seien ihr am 22. März 2021 erstmals wieder Sozialhilfeleistungen ausbezahlt worden. In der Folge habe die ausgerichtete Sozialhilfe mit Arbeitslosentaggeldern verrechnet werden können, welche der Versicherten erstmals am 25. März 2021 ausbezahlt worden seien. Bis Ende April 2021 hätten sich die erfolgten Auszahlungen für Sozialhilfe (Fr. 1'806.- pro Monat plus Selbstbehalte/Franchisen von insgesamt knapp Fr. 500.-) und die durch die Beschwerdeführerin vereinnahmten und verrechneten Leistungen der Arbeitslosenversicherung (etwas mehr als Fr. 2'000.- pro Monat) ungefähr die Waage gehalten. Dies habe sich erst später geändert, als die Versicherte an einem Arbeitsintegrationsprojekt teilgenommen habe und sie eine deutlich niedrigere Arbeitslosenentschädigung bezogen habe. Ein Drittauszahlungsgesuch an die IV-Stelle sei deshalb erst am 31. Mai 2021 gestellt worden, also zu einem Zeitpunkt, als die Verfügung vom 26. April 2021 bereits erlassen worden sei. Gestützt auf diese Feststellungen kam die Vorinstanz zum Schluss, dass bis Ende April 2021 nicht von einer regelmässigen Unterstützung und Betreuung der Versicherten gesprochen werden könne.

5.6 Der vorinstanzlichen Betrachtungsweise kann nicht gefolgt werden. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdelegitimation im Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung gegeben sein muss (vgl. E. 5.1 hiervor; vgl. auch BERNHARD WALDMANN, in: Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz, 3. Aufl. 2018, N. 4 zu Art. 89 BGG ) und nicht bei Erlass der Verfügung der IV-Stelle, wovon die Vorinstanz auszugehen scheint. Dem von der Vorinstanz erwähnten Klientinnenkontoauszug und dem dazugehörigen Begleitschreiben ist sodann zu entnehmen, dass die Versicherte ab 3. März 2021 bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung im März 2022 von der Sozialhilfe im Umfang von Fr. 48'771.35 wirtschaftlich unterstützt wurde, wie die Beschwerdeführerin zu Recht vorträgt. Ab März 2021 bis Ende April 2021 resp. bis zum 21. Juni 2021 - spätestens dann ist ein Beschwerdewille zu bejahen (vgl. E. 3.2 hiervor) - und damit während fast vier Monaten richtete die Beschwerdeführerin der Versicherten gemäss verbindlicher vorinstanzlicher Feststellung monatlich Fr. 1'806.- plus Selbstbehalte/Franchisen von insgesamt knapp Fr. 500.- aus. — BGE 149 V 49, S. 56 — Aus den von der Beschwerdeführerin im kantonalen Verfahren eingereichten Unterlagen geht zudem hervor, dass die Versicherte ab Mai 2021 deutlich weniger und ab 11. August 2021 aufgrund einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit gar keine Arbeitslosenentschädigung mehr bezog und die Sozialhilfe ab September 2021 unter anderem auch für deren kostspieligen Therapiekosten (stationärer Aufenthalt) aufkam.

Bei dieser finanziellen Beteiligung der Sozialhilfebehörde ist entgegen der Auffassung der Vorinstanz von einer regelmässigen Unterstützung im Sinne von Art. 66 Abs. 1 IVV auszugehen, auch wenn die Beschwerdeführerin zu Beginn die ausgerichteten Leistungen noch mit Arbeitslosentaggeldern verrechnen konnte. Die Beschwerdeführerin wies denn auch in ihrem Drittauszahlungsgesuch vom 31. Mai 2021 darauf hin, dass sie die Versicherte dauerhaft unterstütze. Wäre die Beschwerde erfolgreich und würde letztlich ein Rentenanspruch für die Versicherte resultieren, so könnte die Beschwerdeführerin bei der IV-Stelle aufgrund der erbrachten Vorschussleistungen die Drittauszahlung verlangen, wie sie zu Recht vorbringt (vgl. Art. 22 Abs. 2 ATSG ; § 14 Abs. 1 bis des Sozialgesetzes des Kantons Solothurn vom 31. Januar 2007 [BGS 831.1]).

5.7 Nach dem Gesagten ist ein schutzwürdiges Interesse der Beschwerdeführerin an der Aufhebung oder Änderung der Verfügung vom 26. April 2021 im Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung zu bejahen und die Beschwerdelegitimation nach Art. 59 ATSG (und Art. 89 BGG ) damit gegeben (vgl. E. 5.2 hiervor). Die Beschwerde ist gutzuheissen, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit diese materiell über die Beschwerde der Beschwerdeführerin entscheide.

Themen
AnmeldebefugnisBeschwerde in öffentlich-rechtlichen AngelegenheitenBeschwerdefristBeschwerdelegitimationDrittbeschwerdeEröffnungsfehlerFristwahrungNichteintretenRegelmässige UnterstützungSchutzwürdiges InteresseSoziale Dienste Oberer Leberberg
§Normen
Art. 22 Abs. 2 ATSGArt. 34 Abs. 1 VwVGArt. 37 Abs. 3 ATSGArt. 59 ATSGArt. 66 Abs. 1 IVVArt. 89 BGG
Zitierte Entscheide
8C_98/202206.04.2022
Eintretensvoraussetzungen bei Vorentscheid, Nicht wieder gutzumachender Nachteil, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
BGE 146 V 33130.09.2020
Auslegung von Art. 16 FZV, Beschwerdelegitimation Dritter, Freizügigkeitsguthaben
8C_108/201816.04.2018
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Sachverhaltsfeststellung, Statusfrage
8C_905/201423.07.2015
Invalidenversicherung (Invalidenrente; Arbeitsunfähigkeit)
BGE 139 I 20622.07.2013
Akteneinsicht, Anwesenheit Migrationsbehörde an Haftverhandlung, Ausländerrechtliche Haft
BGE 137 I 2319.10.2010
Aktuelles praktisches Interesse, Haftüberprüfung, Legitimation
BGE 136 V 715.12.2009
Ausschlagung der Erbschaft, Beschwerdelegitimation, Schutzwürdiges Interesse
BGE 135 V 10625.03.2009
Anmelderecht des Krankenversicherers, Anmeldung bei der Invalidenversicherung, Beschwerdelegitimation
BGE 135 V 220.10.2008
Abtretung künftiger Forderungen, Bestimmbarkeit der Forderung, Globalzession
BGE 133 V 18808.01.2007
Formelle Rechtsverweigerung, Leistungsaufschub, Legitimation zur Drittbeschwerde
I 559/0531.03.2006
Beschwerdelegitimation, Einheit des Prozesses, Gesetzliche Vertretung
I 113/0508.06.2005
Einsprachelegitimation, Beschwerdelegitimation, Schutzwürdiges Interesse
C 12/0414.10.2004
Beschwerdelegitimation, Drittbeschwerde, Schutzwürdiges Interesse
BGE 98 V 5404.01.1972
Konkrete Unterhaltspflicht, Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Praxisänderung
Wird zitiert von
9C_213/202428.06.2024
Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Graubünden und direkte Bundessteuer, Steuerperioden 2021 und 2022
Quelle: Bundesgericht·bger.ch·BGE 149 V 49

Zitiervorschlag: BGE 149 V 49, bgex.ch/bge/149-v-49

Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · BGE 149 V 49